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Arminianer sprechen jedoch fälschlicherweise vom freien Willen des Menschen

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Die Arminianer lehrten:

Die Erbsünde ist nicht absolut. Darum ist der freie Wille durch die Erbsünde nicht aufgehoben.

Hier irren die Arminianer. Einen »freien Willen« kann der gefallene Mensch nicht mehr haben. Unser Wille ist schon durch unsere Geschöpflichkeit eingeschränkt. Selbst, wenn wir aus dem Stand zehn Meter hoch springen wollten, wir könnten es nicht.

Aber auch im moralischen Sinn ist unser Wille nicht mehr frei. Adam konnte sich im Garten Eden noch frei entscheiden, ob er Gott gehorsam sein wollte oder nicht. Wir »Adamskinder« können das nicht mehr. Unser Wille muss befreit werden. Die Gefängnistüre muss zuerst aufgeschlossen werden.15

An dieser Stelle gebe ich Luther völlig recht, wenn er in seiner Kampfschrift Vom unfreien Willen ausführt:

[…] denn oben haben wir gezeigt, dass man niemandem außer Gott einen freien Willen zuschreiben kann.16

Luther erkannte richtigerweise, dass der Mensch das ewige Heil nicht allein aufgrund seiner eigenen Willensentscheidung erlangen kann. Aber dann folgte er der prädestinatorischen Theologie Augustins und fiel auf der anderen Seite vom Pferd, indem er lehrte, dass über die Rettung eines Menschen allein der souveräne Wille Gottes entscheiden würde.

Auch Roger Liebi lehnt den »freien Willen« ab:

Kein Mensch sucht von sich aus Gott (Röm 3,10). Somit kann er sich gar nicht von sich aus bekehren. Sein Wille ist gebunden durch Satan (2Kor 4,4) und durch die Sünde (1Mos 6,5). Im wahrsten Sinne des Wortes kann man also nicht von einem freien Willen des Menschen sprechen. Der Wille des Menschen ist geknechtet.17

Gott hat seine Geschöpfe jedoch als verantwortliche Wesen geschaffen. Deswegen kann der Mensch moralische Entscheidungen treffen: Er kann lügen oder nicht; er kann ehebrechen oder nicht usw. (Röm 2,12–16).

Aber in bestimmten geistlichen Dingen gilt das nicht. Ich kann mich nicht einfach für Jesus entscheiden, wann ich will. […] Erst wenn der Wille des Menschen durch die Gnade Gottes zur geistlichen Entscheidung befreit worden ist, kann er sich für oder gegen Jesus entscheiden.18

Genau aus diesem Grund spreche ich lieber von einem »befreiten Willen« . Der Sünder steht nicht wie Herkules am Scheideweg und kann sich frei für Himmel oder Hölle entscheiden. Ohne Gottes vorlaufende Gnade geht gar nichts. Nur weil der barmherzige Gott die Gefängniszelle aufschließt, kann der Sünder in die Freiheit gelangen. Das Aufschließen geschieht unter der Verkündigung des Wortes Gottes und unter dem Wirken des Heiligen Geistes (Apg 16,14; Röm 10,17).

Warum ich weder Calvinist noch Arminianer bin

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