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Der erste Transport nach Auschwitz, März 1942
ОглавлениеIn den letzten beiden Wochen vor Abfahrt des Transports213 setzte das Judenreferat alles daran, die nötigen organisatorischen und technischen Vorbereitungen zu treffen, und in dieser Zeit wurde auch definitiv entschieden, wer deportiert werden sollte. Dannecker hatte wie gesagt auf der Dienstagsbesprechung vom 10. März die Entscheidung des Reichssicherheitshauptamts bekannt gegeben und er war in diesem Zusammenhang mit zwei Vertretern der Militärverwaltung, Nährich von der Polizeigruppe des Verwaltungsstabs und Kunze von der Dienststelle des Kommandanten von Groß-Paris, übereingekommen, am 12. März nach Compiègne zu fahren, „um den Kreis der zur Deportierung Gelangenden endgültig festzulegen“. Da die Beteiligten davon ausgehen mußten, daß die in Compiègne internierten Juden teilweise nicht den vorgegebenen Selektionskriterien entsprachen und die Zahl von 1.000 Opfern allein aus dem Lager Compiègne nicht aufzubringen war, wurde vereinbart, einige Tage danach die „zur Auffüllung des Transportes benötigten Juden“ in Drancy auszuwählen.214
Tatsächlich erschien Dannecker am 12. März mit eine größeren Entourage deutscher Militärs im Lager Compiègne,215 eine Inspektion in Drancy ist allerdings nicht dokumentiert – jedenfalls nicht vor dem 27. März, dem Tag der Abfahrt des ersten Transports. Im Zusammenhang mit Danneckers Auftritt in Compiègne wurde die Entlassung alter und kranker Personen angekündigt, jedoch offenbar nicht wahrgemacht.216 Statt dessen wurden eine Woche später 178 Männer über 55 Jahren unter dramatischen Umständen in das Lager Drancy überstellt.217 Außerdem dürfte Dannecker in Compiègne die Gruppe derer, die deportiert werden sollten, bestimmt oder doch eingegrenzt haben.
Sofort nach seiner Rückkehr und nur wenige Stunden, nachdem Eichmann die Pariser Dienststelle telegraphisch über den Termin und die Richtlinien der beginnenden Deportationen unterrichtet und um eine Reihe technischer Auskünfte gebeten hatte,218 meldete Dannecker nämlich nach Berlin, es seien 1.115 Juden (also eine höhere Zahl als vom Militärbefehlshaber angeordnet) für den ersten Transport vorgesehen. Die „Transportkosten“ trüge das Oberkommando des Heeres, „auf dessen Befehl“, so fügte er korrekt hinzu, „die Sühnemaßnahmen vom 12. 12. 41 durchgeführt wurden“; die „Transportbegleitmannschaften bis Auschwitz“ würden vom Militärbefehlshaber abgestellt; im Interesse der Bewachung sei die Gestellung von Güterwagen erforderlich. Dann folgte eine Ankündigung, die wohl auf eine ad hoc getroffene Entscheidung zurückging und die deutlich macht, wie das Judenreferat das geforderte Kontingent für den Transport innerhalb kurzer Frist zusammenzubringen gedachte (Dannecker bat dringend, den 23. März als vereinbarten Termin einzuhalten), ohne noch auf den von der Militärverwaltung akzeptierten, zeitraubenden Austausch von „arbeitsfähigen“ Personen zwischen Drancy und Compiègne angewiesen zu sein: Auf Eichmanns Bitte um Mitteilung der Abfahrtsbahnhöfe antwortend, nannte Dannecker die Pariser Gare du Nord, wobei er zur Begründung anführte, daß „je die Hälfte der Juden aus dem in unmittelbarer Nähe von Paris gelegenen Lager Drancy und aus Compiègne genommen“ werden sollten. Schließlich behauptete er, für Verpflegung und ordentliche Bekleidung der Juden (Schuhwerk) sei gesorgt.219
Das war ebenso voreilig wie die Meldung, der Militärbefehlshaber werde für die Transportbewachung sorgen. Diese ungelöste Frage sprachen Lischka und Dannecker erstmals in ihrem erwähnten Schreiben an Oberst Speidel vom 17. März an, und sie scheint – womöglich neben eisenbahntechnischen Problemen – zu der kurzfristigen Verschiebung des Transporttermins geführt zu haben. Am 20. März rief der Transportexperte des Berliner Referats IV B 4, Franz Novak, bei Dannecker an, um ihm den Fahrplan für den Transportzug nach Auschwitz mitzuteilen (er nannte nunmehr den 28. März als Abfahrtstag). Bei dieser Gelegenheit gab Novak auch durch, daß keine Güterwaggons, sondern sogenannte Coupé-Wagen gestellt würden, die im Rücklauf mit russischen „Zivilarbeitern“, also Arbeitssklaven aus der Sowjetunion, besetzt seien. Dannecker wies auf die erschwerte Bewachung hin und nahm sofort Kontakt mit Nährich von der Gruppe Polizei der Militärverwaltung auf, der seinerseits beim Kommandostab nachfragen wollte.220 Das negative Ergebnis mußte Dannecker noch am gleichen Tag in einem von Knochen gezeichneten Fernschreiben nach Berlin zurückmelden: Der Militärbefehlshaber hatte abgelehnt, Bewachungskräfte für den Transport zu stellen. In dieser Lage drängte Dannecker, der jede weitere Verzögerung „aus Prestigegründen“, wie er schrieb, vermeiden wollte, das Eichmann-Referat, wegen der Wachmannschaften Verbindung mit dem Oberkommando des Heeres aufzunehmen, wobei er wiederum den Hinweis hinzufügte, daß „von dort [d.h. vom OKH; A.M.] auch der Befehl zur Inhaftierung und Deportierung dieser Juden über das Führerhauptquartier erwirkt“ worden sei.221 Einen Tag später führten Dannecker und Novak ein neuerliches Telefonat, und nunmehr wurde – ohne jeden Rückhalt – vereinbart, den Transport durch französische Gendarmen bewachen zu lassen, die an der Reichsgrenze durch deutsche Ordnungspolizei abzulösen seien. Nährich, von Dannecker auf dem Laufenden gehalten, versprach offenbar, die Angelegenheit sofort Verwaltungschef Best vorzutragen, der über den Einsatz der französischen Polizei hätte entscheiden müssen, und Bescheid zu geben.222
Aus ungeklärten Gründen muß die Militärverwaltung in der Zeit bis zum 25. März eine Kehrtwendung vollzogen haben. Denn nach Verhandlungen mit einem weiteren Beamten der Polizeigruppe, Kriegsverwaltungsrat Jähnig, hielt Dannecker fest, er habe erreicht, „daß der Stabsoffizier der Feldgendarmerie beim Militärbefehlshaber die Bereitstellung von Kräften zugesagt hat“; für die Zugbewachung würden 60 Mann Feldgendarmerie abgestellt, der Weg der Juden vom Lager Compiègne zum Bahnhof werde durch Kräfte des Lagerkommandanten abgesichert und die Bewachung am Bahnhof selbst erfolge wiederum durch einen Feldgendarmerietrupp.223 Am 26. März schickte Dannecker eine schriftliche Bestätigung der Vereinbarung an die Feldgendarmerie, auf die noch zurückzukommen ist. Um Vorkehrungen für das Lager Drancy zu treffen, das unter französischer Verwaltung stand, bestellte er gleichzeitig in der Pariser Polizeipräfektur städtische Autobusse und wies die – auf seine Veranlassung neu geschaffene – „Judenpolizei“224 an, die Juden in Drancy vor dem Abtransport „abzusondern“ und genauestens zu durchsuchen. Es dürften „keinerlei Metallgegenstände, mit Ausnahme eines Eßlöffels, sowie auch keinerlei Geldmittel mitgeführt werden“. Durch ein Aufgebot der französischen Gendarmerie sollten Ansammlungen vor dem Lager, auf dem Weg und am Bahnhof unterbunden werden.225
Unterdessen trat ein neuer Akteur in Erscheinung: die Wehrmachtverkehrsdirektion Paris, Abteilung Eisenbahnen, die zu diesem Zeitpunkt von Reichsbahnrat Kurt Möhl vertreten wurde und die auch bei den späteren Transporten nach Auschwitz für die Beschaffung des „rollenden Materials“ sorgte.226 Möhl übermittelte dem Judenreferat am 24. März eine Abschrift des folgenden Fahrplans für den „Sonderzug 767“, der am 27. März – das war das endgültige Datum – um 12.00 Uhr in Le Bourget-Drancy (also nicht an der Gare du Nord) bereitgestellt werden sollte:
27.3. | Le Bourget Drancy | ab | 17.00 | Uhr |
Compiegne | an | 18.40 | ||
” | ab | 19.40 | ||
Laon | an | 21.05 | ||
” | ab | 21.23 | ||
Reims | an | 22.25 | ||
28.3. | ” | ab | 9.10 | |
Neuburg | an | 13.59 |
Ausgewiesen waren 1.000 Plätze in Wagen 3. Klasse, ein Wagen mit 2. und 3. Klasse und ein Gepäckwaggon.227 Der nächtliche Halt in Reims diente augenscheinlich dem Ruhebedürfnis der Wachmannschaften und Offiziere, die durch Kräfte der Feldgendarmerie Reims abgelöst werden sollten.228 Die Bereitstellung des „Sonderzugs“ durch das Reichsverkehrsministerium wurde am 25. März aus Berlin in einem Fernschreiben des Referats IV B 4 an Knochen bestätigt. Der Transport sollte – nachdem die Sicherung auf französischem Territorium durch die Feldgendarmerie bereits zugesagt war – am Grenzbahnhof Neuburg/Mosel von einem Begleitkommando der Ordnungspolizei übernommen werden.229 (Bei Neuburg, Novéant, kurz vor Metz verlief nach der faktischen Annektierung Lothringens die damalige Reichsgrenze.) Von dem Umweg über Compiègne abgesehen, den dieser Transport nahm, war damit die Streckenführung für künftige Deportationszüge aus Frankreich nach Auschwitz weitgehend festgelegt, und auch das Dispositiv der militärischen Sicherung, das Fluchtversuche verhindern sollte, wurde bis Ende 1942 beibehalten.
Wie es scheint, hatte Dannecker die Absicht gehabt, den ersten Transport selbst zu begleiten.Als er dem Stabsoffizier der Feldgendarmerie Paris, Leutnant Heimann, am 26. März telefonisch und schriftlich die getroffene Vereinbarung in Erinnerung rief und die „60 als Begleitmannschaft eingeteilte Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften“ für den 27. März, 15.00 Uhr, nach Drancy bestellte, gab er an, er selbst werde „Transportführer“ sein.230 Doch dazu kam es nicht.
Am 27. März fand sich Dannecker in Drancy ein. Möglicherweise wurde erst unmittelbar vor der Abfahrt eine letzte Selektion vorgenommen, um den Transport zu vervollständigen, da die Zahl an designierten Opfern im Lager Compiègne unzureichend war. Der Kommandant von Groß-Paris hatte allerdings schon eine Woche vorher den Pariser Polizeipräfekten aufgefordert, „von den im Judenlager Drancy einsitzenden arbeitsfähigen Juden [...] 800 listenmäßig [...] zu benennen“, und zwar nur Juden französischer, russischer und polnischer Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose.231 Aus dem Tagebuch des im Dezember 1941 festgenommenen, zunächst in Compiègne und ab März in Drancy internierten Ingenieurs und zeitweiligen jüdischen Verantwortlichen des Lagers, Georges Kohn, und aus weiteren Zeugnissen geht hervor, daß Dannecker selbst die Zusammenstellung des Transports überwachte: Es waren Listen der entsprechenden Altersgruppe erstellt worden, mehr als 500 Personen wurden herausgegriffen, die zuvor von Angehörigen der französischen „Judenpolizei“ auf Geld, Schmuck, Uhren, Messer usw. durchsucht und dabei auch beraubt worden waren und die mit kahlgeschorenem Kopf, ausgestattet mit einem einzigen Gepäckstück und wenig Proviant, auf die Reise geschickt wurden.232 Überlebende dieses Transports, darunter Zoltan Grunberger, Joseph Rubinstein und Georges Rueff, erinnerten sich Jahrzehnte später, Dannecker habe den auf dem Appellplatz angetretenen Gefangenen mitgeteilt, sie sollten zur Arbeit im Osten eingesetzt werden, und sie selbst hätten nach monatelangem Lageraufenthalt die Aussicht darauf mit Erleichterung aufgenommen.233
Was das Lager Compiègne betrifft, so berichtete der Arzt und Historiker Georges Wellers, der ebenfalls im Dezember 1941 verhaftet wurde und zum damaligen Zeitpunkt in Compiègne interniert war, bei einem Appell am Vortag der Deportation, also am 26. März, habe der Sonderführer Konze234 – von den Häftlingen als der eigentliche Lagerchef angesehen – nach vorbereiteten Listen 550 Männer aufgerufen, wobei nur die Namen derjenigen fehlten, die mit nichtjüdischen Frauen verheiratet waren. Die aufgerufenen Männer seien anschließend in zwei Baracken separiert und die Nacht über von deutschen Soldaten bewacht worden, ohne Schlaf zu finden, um nach weiteren quälerischen Zählappellen am Nachmittag des 27. März zum Bahnhof von Compiègne geleitet zu werden.235
Zurück aus Drancy diktierte Dannecker, wie von Eichmann verlangt, ein Fernschreiben – die erste von zahlreichen weiteren Transportmeldungen dieser Art – an das Referat IV B 4 des Reichssicherheitshauptamts, an den Inspekteur der Konzentrationslager, Glücks, und an den Kommandanten von Auschwitz mit folgenden Angaben, die es fraglich erscheinen lassen, ob Dannecker mit nach Auschwitz gefahren ist:
Der Transportzug hat am 27. 3. 1942 17.00 Uhr den Bahnhof „Le Bourget“ – Drancy – bei Paris verlassen. Transportführer bis zur Übergabe an der Reichsgrenze in Neuburg/Mosel an die Ordnungspolizei ist L[eutnan]t Delarue. Transportstärke: 1100 Juden.236
Der Zug – der im Unterschied zu allen späteren Transporten und wie von Novak angekündigt aus Personenwaggons bestand237 – verließ Le Bourget-Drancy mit 565 Männern, bewacht von der Feldgendarmerie des Kommandanten von Groß-Paris. Auf dem Bahnhof in Compiègne kamen die übrigen zur Deportation bestimmten Personen hinzu, so daß sich die definitive Zahl auf 1.112 erhöhte.238 Von den Deportierten besaß etwas mehr als die Hälfte die französische Staatsangehörigkeit, hierbei handelte es sich überwiegend um die am 12. Dezember 1941 im Zuge der „Sühnemaßnahmen“ des Militärbefehlshabers verhafteten Franzosen. Die zweitgrößte Gruppe umfaßte Juden polnischer Herkunft, die während der Razzia im August 1941 festgenommen und in Drancy interniert worden waren. Mindestens elf Personen waren Flüchtlinge aus Deutschland. Während nur ein Jugendlicher unter 18 Jahre alt war, wurde die Altersgrenze nach oben (55 Jahre) in mehreren Fällen nicht eingehalten, der Gesundheitszustand der Deportierten war aufgrund des mehrmonatigen Lagerregimes zumeist geschwächt, einige der Männer waren sterbenskrank.
Noch am Abend des 27. März fuhr der Transport aus Compiègne in Richtung Laon und Reims weiter. Es gab einen erfolgreichen Fluchtversuch.239 Am 28. März erreichte der Zug das Reichsgebiet – auf einem deutschen Bahnhof verweigerte das Rote Kreuz Trinkwasser240 – und in den frühen Morgenstunden des 30. März 1942, nach drei Tagen und drei Nächten Fahrt, traf der Transport in Auschwitz ein. Die Deportierten wurden registriert und erhielten die Nummern 27533 bis 28644. Von den 1.112 Männern dieses Transports starben während des ersten Monats 525 in Auschwitz-Birkenau, sie wurden von Kapos erschlagen, quälten sich bei Erdarbeiten zu Tode oder erlagen der Typhusepidemie, die sich in den folgenden Wochen im Lager ausbreitete. Nach fünf Monaten stieg die Zahl der Toten auf 1.008. Im Jahr 1945 gab es noch 23 Überlebende.241
Dannecker hatte Eichmann gegenüber behauptet, für die geforderte Ausrüstung der deportierten Juden sei gesorgt worden. Das war jedoch nicht der Fall. Mitte April teilte er dem Lagerkommandanten von Auschwitz mit, „französische offizielle Stellen“ hätten die Lieferung von 1.000 Paar Arbeitsschuhen, 1.100 Decken und Eßgeschirren verhindert, um den Transport zum Scheitern zu bringen. Er habe, so Dannecker, die Beschaffung inzwischen durchgesetzt. Höß forderte daraufhin die umgehende Absendung der Ausrüstungsgegenstände.242 Nun handelte es sich bei den französischen Stellen, deren Obstruktion Dannecker beklagte, um das Generalkommissariat für Judenfragen, das seinerseits die jüdische Zwangsvereinigung UGIF mit der Lieferung beauftragt hatte. Aber auf deren Weigerung hin – der Vizepräsident André Baur erklärte Danneckers Forderung für unvereinbar mit der Zielsetzung der UGIF243 – und weil außerdem die nötigen Bezugsscheine nicht rechtzeitig hatten beschafft werden können, lehnten Vertreter des Generalkommissariats am 26. März die Lieferung ab. Dannecker wertete dies im Nachhinein als Versuch, die Deportation von Juden französischer Nationalität im letzten Moment abzuwenden.244 Kurz darauf jedoch stellte die UGIF – da ihre Repräsentanten wohl davon ausgingen, die Gegenstände kämen den Deportierten zugute, die jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits größtenteils umgekommen waren – Tausende Paar Schuhe, Decken, Eßschalen, Becher und Kochtöpfe. Mit einem Gesamtgewicht von sechs Tonnen füllten sie zwei Güterwaggons, die dann Ende April von der Organisationsabteilung der Pariser Sipo-SD zu den Sätzen des Wehrmachttarifs als „Material für das KZ Auschwitz“ auf die Bahn gegeben wurden.245
Gleichzeitig beschäftigte sich die Militärverwaltung mit der Frage, was mit den Geldbeträgen geschehen sollte, die man den Juden vor der Deportation abgenommen hatte. Der Kommandant des Lagers Compiègne, Pelzer, erbat von Nährich eine Entscheidung über die Verwendung der „Guthaben der nach Deutschland abgestellten Deportationsjuden“ in Höhe von 183.903,50 französischen Francs, nicht ohne darauf hinzuweisen, daß vorher ein Betrag von mehr als 20.000 Francs „zur Deckung der von den Juden verlorenen bzw. mutwillig beschädigten Decken und sonstigen Unterkunftsbedürfnissen [sic] abzuziehen und der Reichskasse als Einnahme zuzuführen“ sei. Nährich und sein Vorgesetzter Ernst entschieden in korrekter Amtsausübung, die Gelder nach Abzug des Schadenersatzbetrags an die jüdische Zwangsvereinigung zu überweisen, die sie den Angehörigen der deportierten Juden zustellen könne.246