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EU-Taxonomie und die sechs Umweltziele der EU

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Eines der wichtigsten Ziele, um die Kapitalflüsse in Richtung nachhaltige Investitionen zu lenken und so nachhaltiges Wachstum zu erreichen, ist die Entwicklung des EU-Klassifikationssystems. Mit der Entwicklung dieser EU-Taxonomie wird bis 2022 – so der Zeitplan – final festgeschrieben werden, was unter einer »nachhaltigen Investition« zu verstehen ist. Viele der Positiv- und Negativkriterien, die Sie schon rund um die Frage der Motivation für nachhaltiges Investieren im ersten Teil kennengelernt haben (also zum Beispiel keine Investments in Unternehmen, die der Umwelt schaden, und stattdessen bewusste Investitionen in Geschäftsfelder, die das Zeug haben, die Welt ein Stückchen besser zu machen) dienen der EU als Blaupause – ist das Rad mal erfunden, muss es ja nicht nochmal erfunden werden (siehe auch Kapitel 2). Die sechs Umweltziele der EU sind:

 Klimaschutz

 Anpassung an den Klimawandel

 nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (bis Juli 2022)

 Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling (bis Juli 2021)

 Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (bis Juli 2021)

 Schutz gesunder Ökosysteme (bis Juli 2022)

Aufbauend auf diesen sechs Umweltzielen sollen ein EU Ecolabel für »grüne Finanzdienstleistungen« und ein »EU-Green-Bond-Standard« normiert werden, um Anlegern klare Informationen an die Hand zu geben und ihnen den Zugang zu nachhaltigen Produkten zu erleichtern. In diesem ersten Schritt ist der Fokus der EU klar auf das ökologische Thema gerichtet, in Folge sollen aber auch Sozial- und Governance-Themen aufgegriffen und normiert werden.

Nachhaltig investieren für Dummies

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