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2. Die Quellen der europäischen Bevölkerungsgeschichte
ОглавлениеGrundsätzlich stützt sich die historisch-demografische Forschung vorrangig, wenngleich keineswegs ausschließlich, auf in der Vergangenheit durchgeführte Erhebungen der gesamten Bevölkerung oder von Teilbevölkerungen einer bestimmten territorialen Einheit nach verschiedenen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Stand / Beruf etc. zu einem bestimmten Zeitpunkt als Bestandsgrößen und auf Erhebungen der Ergebnisse demografischer Prozesse (Geburten, Sterbefälle, Heiraten, Wanderungen) als Stromgrößen. Bestandserhebungen waren bekanntlich schon in der Antike verbreitet – eine relativ vollständig erhaltene „Volkszählung“ reicht in China sogar in das Jahr 2 n. Chr. zurück (Scharping 2005: 1). Von modernen Volkszählungen kann jedoch in der Regel erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gesprochen werden. In den skandinavischen Ländern seit dem 18. Jahrhundert durchgeführte Erhebungen – im Jahr 1703 in Island, 1720 in Schweden, 1721 in Finnland und 1735 in Dänemark und Norwegen (Imhof 1976: 75, 267) – können als die frühesten Zählungen dieser Art angesehen werden. In Italien bis in das Spätmittelalter, in den meisten europäischen Ländern jedenfalls bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts zurück reichen regelmäßige Erhebungen der Geburten und Sterbefälle. Modernen Ansprüchen gerecht wurden sie jedoch zumeist erst im 18. Jahrhundert, da sie nun auch eine entsprechende Ausweitung auf alle Bevölkerungsgruppen, einschließlich konfessioneller Minderheiten, erfuhren und auch in den ersten Lebenstagen verstorbene Säuglinge vollständig erfassten. Hingegen stellt die Erfassung von Migrationsbewegungen zum Teil bis in die Gegenwart ein statistisches Problem dar, weil nicht gemeldete Wegzüge für eine systematische Untererfassung der Abwanderung sorgen. In der Vergangenheit lassen sich Migrationsbewegungen häufig überhaupt nur als Restgröße
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aus dem Bevölkerungssaldo 1 und indirekt über den Geburts- oder Herkunftsort von Einwohnern quantitativ fassen.
Der Zusammenhang zwischen der Qualität der genannten Erhebungen und dem Entwicklungsstand der administrativen Durchdringung des Staatsgebietes wird bei den Vorläufern moderner Volkszählungen in Europa besonders deutlich. Dabei handelte es sich um Konskriptionen, die im Zusammenhang mit aufgeklärt-absolutistischen Staatsreformen in größerer Zahl durchgeführt wurden und den Anspruch der vollständigen Erfassung der Bevölkerung erhoben. Tatsächlich dienten sie jedoch mehr oder minder verdeckten militärischen und fiskalischen Zwecken. Zudem waren sie der fürstlichen Arkanpraxis unterworfen und ihre Ergebnisse daher einem breiteren Publikum nicht zugänglich. Ein gutes Beispiel solcher Konskriptionen sind die in der Habsburgermonarchie seit 1754 durchgeführten Zählungen, obwohl deren erste durch das Zusammenspiel und die Abgleichung parallel durchgeführter staatlicher und kirchlicher Erhebungen eine vergleichsweise hohe Qualität besitzt. Größter Mangel dieser Erhebungen ist die häufige Untererfassung von Frauen und Kindern und von umherziehenden, hochmobilen Bevölkerungsgruppen. Zudem hatten die zu erfassenden männlichen Personen im Rekrutenalter gute Gründe, sich der Zählung wenn möglich zu entziehen, ein Problem, welches die Durchführung der Konskriptionen bis zu ihrem Ende begleiten sollte (Tantner 2007: 202 – 219). Der enge Zusammenhang zwischen Staatsmacht, bürokratischer Durchdringung und Qualität der gewonnenen Daten zeigt sich auch in außereuropäischen Reichen und Staaten. In China fanden im betrachteten Zeitraum eine ganze Reihe von Bevölkerungserhebungen statt, wobei die Zahlen der Zählungen der Jahre 606, 742 und 1776 wahrscheinlich die Bevölkerungszahl mit einem Fehler von unter 10 % wiedergeben. Im krisenhaften 19. und im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts erlauben hingegen die angesichts der schwachen Zentralmacht sehr lückenhaften Erhebungen nur mehr ganz grobe Schätzungen der chinesischen Bevölkerung. Die erste
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Volkszählung, die modernen Standards entsprach, stammt erst aus dem Jahr 1953 (Scharping 2005: 1 – 3).
Im Zeichen von Reformation und Gegenreformation gingen den Konskriptionen des 18. Jahrhunderts aus militärischen, fiskalischen, kirchlichen, aber auch aus politischen und versorgungstechnischen Zwecken durchgeführte vorstatistische Erhebungen voran, die auch meist sekundärstatistischen Charakter trugen, d. h., sie werden erst durch moderne Bearbeitung und Aggregierung zu einer verwertbaren quantitativen Quelle. Ein prominentes Beispiel ist das Soupis poddaných podle víry, das „Untertanen-Verzeichnis nach dem Glauben“, aus dem Jahr 1651, welches etwa die Hälfte der Gesamtbevölkerung der böhmischen Länder erfasste (Cerman / Matušiková / Zeitlhofer 1999). Diese und andere Zählungen erfassten häufig nur Personen ab dem 8. oder ab dem 12. Lebensjahr. In Einzelfällen, wie z. B. im Herzogtum Steiermark, fanden jedoch auch kirchliche Erhebungen statt, die nahezu als Gesamterhebungen zu betrachten sind (Straka 1961).
Das Problem der Untererfassung stellte sich organisatorisch in geringerem Ausmaß in überschaubaren territorialen Einheiten oder bei der Erfassung von Teilpopulationen. So wurde etwa die erste moderne Volkszählung im Jahr 1665 in Neu-Frankreich (Kanada) durchgeführt. Sie erfasste allerdings nur die nicht indianische Siedlerbevölkerung. Die ältesten dieser kleinräumigen Zählungen reichen aber wesentlich weiter zurück. Regelmäßige Bevölkerungszählungen fanden beispielsweise in Venedig spätestens ab dem Jahr 1509 statt (Cipolla 1988: 3). Die Ergebnisse der Zählung von 1509 haben sich aber nur teilweise erhalten (Beloch 1961: 5 – 7). Eine ganze Serie von Zählungen, die um die Mitte des 16. Jahrhunderts in verschiedenen italienischen Territorien durchgeführt wurden, erfasste immerhin schon erhebliche Teile des Landes, so etwa das Großherzogtum Toskana, zur Gänze. Überhaupt stellen die in der Folge auch im 17. und 18. Jahrhundert in den italienischen Territorien durchgeführten Zählungen eine Ausnahme dar, erlauben sie doch eine erstaunlich präzise Rekonstruktion der italienischen Bevölkerungsgeschichte, die auf echten Zählungsergebnissen beruht (Beloch 1961: 350 – 356). Eine frühe vollständige Erfassung einer größeren Stadtbevölkerung, die sich annähernd mit der Genauigkeit
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moderner Volkszählungen messen kann, liegt aber auch etwa für die Stadt Nürnberg für das Jahr 1449 vor (Rödel 1990: 17).
Für kleine territoriale Einheiten lassen sich jedoch noch weiter in die Vergangenheit zurückreichende große sekundärstatistische Erhebungen anführen. Die frühesten stellen vier Güterverzeichnisse aus karolingischer Zeit dar, wobei das Polyptychon von Saint-Germain-des-Prés (825 – 829) die größte Bedeutung besitzt. Dabei handelt es sich um ein grundherrschaftliches Güterverzeichnis von insgesamt 25 Villikationskomplexen des Klosters im Raum Paris, welches etwa 1.700 Bauernstellen und mehr als 10.000 Personen der dazugehörigen untertänigen Bevölkerung namentlich erfasst, nicht jedoch landlose ländliche Unterschichten, Lohnarbeiter und Freie (Verhulst 2002: 23 f.; Elmshäuser / Hedwig 1993: 1, 29, 31).
Die natürliche Bevölkerungsbewegung dokumentieren in der europäischen Bevölkerungsgeschichte in erster Linie von den Kirchen geführte Tauf, Heirats- und Sterbematriken, die seit dem späten 14. Jahrhundert in Italien, Spanien und Städten des deutschen Sprachraums geführt wurden (Youngs 2006: 12). Die Matriken von Florenz sind sogar vollständig ab 1451 erhalten (Beloch 1965: 137). Im Allgemeinen wurde die Führung von Matriken in Europa jedoch erst im konfessionellen Zeitalter eingeführt. Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts setzte sich die Matrikenführung im katholischen und protestantischen Europa weitgehend durch. Unschärfen und Untererfassungen begleiteten sie allerdings bis in das 18. Jahrhundert. In einzelnen Fällen haben sich auch Totenprotokolle, die zum Zweck der Seuchenprävention geführt wurden, in langen Zeitreihen erhalten. Die bedeutendsten sind wohl die bis in die Regierungszeit Heinrichs VIII. zurückreichenden Londoner Bills of Mortality und die Wiener „Totenbeschauprotokolle“ (erhalten ab 1648).
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Abbildung 1 Die erste Seite des ersten erhalten gebliebenen Bandes der Wiener Totenschauprotokolle mit Eintragungen vom 22. August 1648 (Abbildungsnachweis)
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Für die vorstatistische Periode ist es möglich, in einer gewissen Bandbreite demografische Größen wie Einwohnerzahlen, Geburten- und Sterberaten 2 und ähnliche Indikatoren zu schätzen. Schon ab dem Hochmittelalter und dann vor allem im Spätmittelalter bieten Häuser- und Haushaltszahlen eine gewisse Orientierung, wenngleich die lediglich auf Annahmen beruhende Wahl des Multiplikators – Zahl der Bewohner pro Haus oder Haushalt – einen erheblichen Unsicherheitsfaktor darstellt. Es haben sich in Einzelfällen sogar fiskalisch motivierte Erhebungen erhalten, die eine umfängliche sekundärstatistische Auswertung erlauben. Über bloße Häuserzahlen hinaus bietet etwa das englische Domesday Book von 1086 für einen Großteil der nicht städtischen Bevölkerung Englands die Auflistung aller „Haushaltsvorstände“ und im Fall der Sklaven vermutlich sogar von Individuen. Trotz dieser ungewöhnlich guten Datenlage bewegen sich die Schätzungen der englischen Einwohnerzahl für das späte 11. Jahrhundert in einer Bandbreite von 1,4 bis 1,9 Millionen (Hinde 2003: 15 – 19), was auf die zahlreichen methodischen Probleme und Schwierigkeiten bei der Verwendung derartiger Quellen verweist. Noch ausführlichere Informationen enthält der in den Jahren 1427 – 1430 in Florenz erstellte Catasto, der rund 60.000 Haushalte mit 260.000 Personen erfasste (Herlihy / Klapisch 1985). Eine ungewöhnlich genaue Quelle stellt auch die Einhebung des Peterspfennigs als Kopfsteuer der gefirmten Bevölkerung im Königreich Polen dar, die zwar nicht wirklich als Kopfzählung durchgeführt wurde, aber eine sehr genaue Schätzung der Einwohnerzahl um die Mitte des 14. Jahrhunderts erlaubt (Kuhn 1973: 181 – 184). Eine ähnliche für großräumige Bevölkerungsschätzungen brauchbare demografische Quelle sind die anlässlich der osmanischen Bedrohung erfolgten Ausschreibungen des „Gemeinen Pfennigs“ für alle Einwohner über fünfzehn Jahre im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, die zwischen 1422 und 1551 elfmal durchgeführt wurden. Zählungen einzelner Stadtbevölkerungen, wenngleich nicht in der Vollständigkeit der Nürnberger Erhebung von
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1449, liegen seit dem Spätmittelalter in größerer Dichte vor, beispielsweise für Venedig für das Jahr 1338, Basel 1454 und Straßburg 1473/77. Auch für diese Zählungen ist jedoch von der Nichterfassung und / oder Untererfassung von Angehörigen der städtischen Unterschichten, von Frauen und von Kindern auszugehen (Kellenbenz 1986: 110 f.; Youngs 2006: 12). Zu diesen Quellen treten ergänzend Stadtbeschreibungen, diplomatische und chronikalische Berichte über Hungersnöte, Naturkatastrophen und Sittenbeschreibungen.
Völlig außerhalb der Einwohnererhebungen stehen aus der Archäologie gewonnene Daten zur Größe von Siedlungen, Häusern und Wüstungen. In Verbindung mit dem Wissen über den Stand der Agrartechnologie lassen sich daraus für die Zeit geringer Siedlungsdichte und Urbanisierung sehr grobe Bevölkerungsschätzungen ableiten (Fehring 1987: 78 – 82). Aus der Paläopathologie können Rückschlüsse auf Morbidität und Mortalität von Populationen gezogen werden. Archäologische Befunde sind allerdings nur bedingt historisch-demografisch verwertbar, da zumeist keine geschlossenen Populationen ergraben werden können und es zumindest im Fall von Kindern zu häufigen Untererfassungen kommt, da ungetaufte Säuglinge manchmal außerhalb der Friedhöfe bestattet wurden oder sich Gräber von Säuglingen und Kleinkindern nicht erhalten haben.
Insgesamt ist der Forschungsstand zur Bevölkerungsgeschichte der einzelnen Teile Europas quellenbedingt und aufgrund nationaler Forschungstraditionen recht unterschiedlich. Obwohl – nicht zuletzt aufgrund der dortigen liberalen Tradition (Glass 1973) – Volkszählungen in England und Wales erst relativ spät, nämlich seit 1801, durchgeführt wurden, erlaubte die hohe Dichte an Matrikendaten mittels der Methode der back projection die (eingeschränkte) Rekonstruktion der englischen Bevölkerungsentwicklung zurück bis um die Mitte des 16. Jahrhunderts. Dabei wurden die Bevölkerungszahlen von der ersten verfügbaren Volkszählung rückgeschrieben, und zwar mithilfe von Tauf- und Sterbematrikdaten. Die große Unbekannte bei diesem Verfahren sind die Außenwanderungen, die allerdings zumindest für die nordamerikanischen Kolonien ebenfalls geschätzt werden konnten. Die Rekonstruktion der französischen Bevölkerung bis zum Jahr 1680 konnte sich im Gegensatz zum englischen Pendant auf Altersangaben in den Sterbematriken
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stützen, die sich allerdings, was die Kleinkindersterbefälle anbelangt, als unvollständig erwiesen. Ein weiteres Problem bei der Rekonstruktion der französischen Bevölkerung stellten Migrationen vor allem der männlichen Bevölkerung (napoleonische Kriege) dar, die eine nicht unerhebliche Lücke im Modell verursachten (Sokoll / Gehrmann 2003: 180 – 183).
Das mit Abstand beste demografische Material bieten unzweifelhaft die skandinavischen Länder, die schon um die Mitte des 18. Jahrhunderts so etwas wie laufend gewartete Bevölkerungsregister eingeführt und in einem im Jahr 1749 in Stockholm eingerichteten Zentralbüro verwaltet haben. Diese Register liefern Daten für das gesamte Staatsgebiet in sehr hoher Datenqualität nicht zuletzt deswegen, weil die skandinavischen Länder vergleichsweise isoliert waren und Wanderungsbewegungen eine verhältnismäßig geringe Rolle spielten. Aber auch in einigen anderen Ländern wie etwa der Schweiz, den Niederlanden und den böhmischen Ländern kann die Bevölkerungsgeschichte als gut aufgearbeitet bezeichnet werden. Am schwierigsten erweisen sich entsprechende Forschungen für jene Teile Europas, deren Rückständigkeit Zählungen behinderte oder deren Qualität beeinträchtigte. Dazu zählte vor allem der osmanische und russische Einflussbereich.
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1 Differenz zwischen der Bevölkerung zum Basis- und zum Endzeitpunkt des betrachteten Zeitraums.
2 Geburten- und Sterberate beziehen die Zahl der in einem Jahr Lebendgeborenen bzw. Verstorbenen auf 1.000 der jeweiligen Bevölkerung.