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Angebote im Übergangssystem in der Schweiz

Simon Zysset

Veränderungen in der beruflichen Grundbildung in der Schweiz

Besonderheiten des schweizerischen Berufsbildungssystems

In der Schweiz ist das »duale« bzw. »triale« Berufsbildungssystem mit der Verbindung von betrieblicher und schulischer Bildung stark verbreitet. Im Zuge der Reformen der letzten Jahre haben sich allerdings die Formen beruflicher Bildung ausdifferenziert (vgl. Wettstein, Schmid & Gonon, 2014). Rund zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz absolvieren eine berufliche Grundbildung.


Abbildung 1: Berufsbildungssystem. Quelle: SBFI 2014, S. 5

Anders als in den allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Fach- und Diplommittelschulen) und den vollschulischen Angeboten der beruflichen Grundbildung (z. B. Handels- und Informatikschulen) wird die betriebliche Grundbildung stark durch die Ausbildungsbetriebe in der Wirtschaft oder in der öffentlichen Verwaltung und im Non-Profit-Sektor geprägt. Die Wirtschaftsbetriebe haben – anders als alle anderen Bildungsanbieter auf der Sekundarstufe II – keinen staatlichen Leistungsauftrag, keinen Ausbildungszwang und werden dafür auch nicht direkt entschädigt, es sei denn insofern, als sich die Ausbildung von Lernenden für viele Betriebe durchaus lohnt (Strupler & Wolter, 2012).

Ähnlich wie der Arbeitsmarkt funktioniert auch der Lehrstellenmarkt: Im Wettbewerb suchen die Akteure einen passenden Partner, der einen möglichst großen »Nutzen« verspricht. Die kantonalen Berufsbildungsämter haben dabei eine hoheitlich-qualitätssichernde Funktion und beeinflussen den Markt nur bei Bedarf (vgl. unten). Gerade diese Wirtschafts- und Arbeitsmarktnähe gilt als großer Vorteil. Von der Wirtschaft und den Berufsbildungsbehörden wird die duale Berufsbildung als entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz und die vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit beurteilt (Maurer, 2013; WBF, 2013). Gleichzeitig wirken Ansprüche, Dynamiken und Probleme der Wirtschaft direkt auf die Berufsbildung zurück.

Lehrstellenmarkt

Ausbildungsbetriebe und Jugendliche stellen die beiden Hauptakteure dar und bestimmen Angebot und Nachfrage. Über die Jugendlichen beeinflussen auch Eltern, Schule und Berufsberatung den Lehrstellenmarkt. Über die Berufe und Betriebe nehmen die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) Einfluss. Gesetzliche Rahmenbedingungen (Berufsbildungsgesetz BBG, Arbeitsgesetz ArG), Auflagen der Behörden, ökonomische Rentabilität, Bedarfe des Arbeitsmarktes und gesellschaftliche Faktoren wie beispielsweise Prestige beeinflussen ebenfalls die Entscheidungen der beiden Hauptakteure. Daneben wird der Lehrstellenmarkt von drei kaum direkt beeinflussbaren Faktoren geprägt, der demografischen Entwicklung, strukturellen Veränderungen und konjunkturellen Schwankungen.


Abbildung 2: Faktoren, die den Lehrstellenmarkt beeinflussen. Quelle: BFI (2014), S. 11, ergänzt

Anders als vor einigen Jahren läuft die demografische Entwicklung aktuell zugunsten der Jugendlichen: Es gibt für einige Jahre weniger Schulabgänger/innen. Die sinkende Nachfrage kann erfahrungsgemäß aber auch zu einem sinkenden Angebot auf dem Lehrstellenmarkt führen. Auch die konjunkturellen Schwankungen wirken auf den Lehrstellenmarkt – allerdings abgeschwächt und verzögert. Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung lässt manche Unternehmungen zögern, einen Lehrvertrag zu unterzeichnen, der für zwei bis vier Jahre bindend gilt. Und schließlich wird der Lehrstellenmarkt stark von den strukturellen Veränderungen der Wirtschaft beeinflusst: So führten und führen neue Technologien, Rationalisierungsprozesse, die zunehmende Verlagerung von Arbeit in den Dienstleistungssektor, aber auch die Auslagerung einfacher Arbeiten nach Osteuropa oder in Schwellenländer sowie die Globalisierung der Märkte zu Veränderungen der Arbeit, der Anforderungen und zur Abnahme einfacherer Tätigkeiten.

Keinen direkten Einfluss auf den Lehrstellenmarkt haben die Berufsfachschulen, sie entscheiden nicht über eine Lehrstellenbesetzung. Allerdings beeinflussen sie durch ihre Anforderungen und die Qualität der Ausbildung den Bildungserfolg der Jugendlichen.

Im Lehrstellenmarkt kann es – wie in jedem Markt – zu Angebots- und Nachfragelücken respektive -überschüssen kommen. Deshalb und um die Härte der Marktlogik für die potenziellen »Verlierer« unter den Jugendlichen zu mildern, greift der Staat – genauer: greifen die kantonalen Berufsbildungsämter – in den Lehrstellenmarkt ein. Da dabei die Jugendlichen ungleich stärker unterstützt werden als die Betriebe, kann das staatliche Engagement als Ausgleich des Marktnachteils der (benachteiligten) Jugendlichen betrachtet werden – wobei natürlich auch die Lehrbetriebe von den geförderten Kompetenzen der Jugendlichen und den Vermittlungsdienstleistungen profitieren (vgl. unten).

Neuere Entwicklungen der Berufsbildung und Folgen für die berufliche Integration

Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen seit den 1990er-Jahren erforderten eine Reform der beruflichen Grundbildung und damit eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen (vgl. dazu etwa Wettstein, Schmid & Gonon, 2014). Im seit 2004 gültigen Berufsbildungsgesetz (BBG) sind u. a. folgende Ziele und Neuerungen festgehalten:

•Es wird eine Qualitätssteigerung der beruflichen Bildung angestrebt.

•Die Ausbildungen werden systematisiert, standardisiert und laufend aktualisiert.

•Die zweijährigen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) ersetzen die bisherigen Anlehren.

•Alle drei- und vierjährigen Grundbildungen schließen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab.

•Die Durchlässigkeit zwischen den Niveaus und Bildungsstufen wird erhöht. »Geschlechtsneutralere« Berufe und Ausbildungen werden angestrebt.

•Der Bund engagiert sich finanziell stärker.

•Finanzen für berufsintegrierende und lehrstellenfördernde Maßnahmen werden bereitgestellt.

•Eine Profilierung und Standardisierung auf internationaler Ebene (Kopenhagen-Prozess) wird angepeilt.

Insbesondere die ersten drei Punkte – und mutmaßlich auch der letzte – führten bei der Reform vieler Berufe zu höheren Anforderungen für Lernende und Betriebe. Die oben skizzierten Veränderungen führten gleichzeitig dazu, dass immer mehr Jugendliche eine Berufsausbildung anstrebten. Wer noch vor dreißig oder vierzig Jahren nach der obligatorischen Schule direkt in den Arbeitsmarkt übertreten wollte, fand in der Regel auch als Ungelernte/r eine feste Stelle. Da heute fast alle beruflichen Tätigkeiten erhöhte Anforderungen stellen, ist die nachobligatorische Ausbildung aber zur sozialen Norm für alle Jugendlichen geworden (Schaffner, 2008). Eine Berufsausbildung wird als zentral erachtet, um mit den rasanten Entwicklungen in Wirtschaft und Arbeitsmarkt mithalten zu können, genügend zu verdienen und das Risiko der Arbeitslosigkeit zu verringern. Gleichzeitig gelangten um die Jahrtausendwende geburtenstarke Jahrgänge auf den Ausbildungsmarkt, unter ihnen eine große Zahl von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Die erhöhte Nachfrage und Heterogenität der Jugendlichen und die gleichzeitige Steigerung der Anforderungen führten in den letzten rund zwanzig Jahren zu einem erhöhten Wettbewerb und ungleichen Chancen beim Zugang zu Ausbildungsplätzen. Für viele Jugendliche ist es damit deutlich schwieriger geworden, die berufliche Integration zu meistern. Aus dem zweitletzten Punkt der obigen Aufzählung wird ersichtlich, dass das Berufsbildungsgesetz auch auf diese Herausforderung reagiert und Maßnahmen zur beruflichen Integration und zur Lehrstellenförderung vorsieht.

Ziele und Entwicklungen bei der beruflichen Integration

Bildungspolitische Ziele

Bund und Kantone verfolgen das Ziel, dass möglichst alle Jugendlichen eine berufliche Grundbildung, eine Fachmittelschule oder ein Gymnasium erfolgreich abschließen können – der Zielwert liegt bei 95 Prozent (Generalsekretariat EDK, 2011). Dabei kommt dem Übergang von der obligatorischen Schule in die nachobligatorische Ausbildung auf der Sekundarstufe II (Übergang I) eine entscheidende Funktion zu. Bildungspolitischen Rationalitäten folgend, soll der Übertritt (Wettstein & Gonon, 2009, S. 243):

•ohne Zeitverlust erfolgen,

•allen Jugendlichen den Antritt einer ihren Fähigkeiten und wenn möglich auch ihren Neigungen entsprechenden Ausbildung ermöglichen,

•der Wirtschaft und anderen Bereichen der Arbeitswelt den Nachwuchs sicherstellen,

•die Verteilung der Ausbildungsplätze ohne Diskriminierung ermöglichen,

•die Besetzung aller bereitgestellten Ausbildungsplätze durch geeignete Jugendliche ermöglichen.

Das letzte Ziel ist grundsätzlich nicht zu erreichen: Für die Berufsbildungsregionen sind Wahlmöglichkeiten erforderlich, die den Neigungen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechen. Das erfordert ein bestimmtes Überangebot an Lehrstellen.

Entwicklungen im Übergang

Der wirtschaftliche Wandel, veränderte Ausbildungsanforderungen und damit verbundene Hürden bei der beruflichen Integration führten dazu, dass die Zahl der Schulabgänger/innen, die im Anschluss an die obligatorische Schule keine Lehrstelle finden, stark gestiegen ist. Die Quote der sofortigen Übertritte von der obligatorischen Schule in die Sekundarstufe II sank vor allem in den 1990er-Jahren und pendelte sich seit Mitte der letzten Dekade bei etwa 75 Prozent ein. 15 Prozent besuchen ein Brückenangebot und 10 Prozent eine andere Zwischenlösung oder haben keine Lösung (SKBF, 2014) – wobei die Unterschiede zwischen den Kantonen und Regionen groß sind.

Die große Lehrstellenknappheit nach der Jahrtausendwende konnte durch geeignete Maßnahmen in den letzten zehn Jahren deutlich verkleinert werden: Für den Ausbildungsbeginn 2013 wurden in der Schweiz rund 95 500 Lehrstellen angeboten (2005: 76 000), von denen rund 87 000 (2005: 70 000) besetzt werden konnten. Insgesamt waren im Herbst 2013 rund 16 500 (2005: 22 500) Jugendliche in der »Warteschlange«. Die Zahl der Jugendlichen in der »Warteschlange ohne Zusage« hat von 17 Prozent im Jahr 2007 auf 10 Prozent im Jahr 2013 abgenommen (alle Hochrechnungen nach BBT, 2005, bzw. SBFI, 2013).

Allerdings ist ein Ausbildungsplatz noch keine Garantie, dass das Ziel auch erreicht wird: Die Ausbildung muss auch erfolgreich abgeschlossen werden können – ohne Lehrabbruch oder -unterbrechung und mit bestandenem Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung).

Ansatzpunkte

In diesem Sinne ließen die erschwerten Bedingungen beim Übergang in die Erwerbsarbeit unterschiedliche Maßnahmen nötig werden. 2006 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) das Projekt »Optimierung der Nahtstelle obligatorische Schule – Sekundarstufe II« lanciert. 2011 wurden Empfehlungen zu folgenden Bereichen veröffentlicht (Generalsekretariat EDK, 2011):

•Schul- und Berufswahl,

•Zusammenarbeit zwischen den Schulstufen,

•Übergang in die Arbeitswelt,

•Nachholbildung und Anerkennung von Bildungsleistungen,

•Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulbehörden,

•interinstitutionelle Zusammenarbeit.

Unterstützungsangebote und -maßnahmen

Stoßrichtungen der Maßnahmen

Um die hoch gesteckten Ziele beim Übergang in die Berufsausbildung erreichen zu können, wurden die bestehenden Angebote im Rahmen der schulischen Vorbereitung und der beruflichen Grundbildung durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt. »Berufliche Integration« bedeutet also die Integration in eine berufliche Grundbildung. Davon zu unterscheiden ist die Arbeitsintegration in eine Arbeitsstelle. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsbildung wird Letzteres nur angestrebt, wenn eine Ausbildung nicht möglich oder nicht gewollt ist.

Als wichtigste konkrete Maßnahmen zur beruflichen Integration nennt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, 2014, S. 11):

•Berufsinformation und -beratung,

•Lehrstellennachweise (auf der Internet-Plattform ausgeschriebene Lehrstellen),

•Aufbau von Lehrbetriebsverbünden (Ausbildung im Verbund mehrerer Betriebe oder in einer spezialisierten Ausbildungsorganisation), 3

•Lehrstellenförderinnen und Lehrstellenförderer: Sie sprechen bei Unternehmungen direkt vor und werben für die Schaffung von Ausbildungsplätzen,

•Bereitstellen von staatlichen Übergangslösungen (vor allem Brückenangebote),

•Vermittlung und individuelle Begleitung (Mentoring) von Jugendlichen ohne Lehrstelle.

Im Bereich der beiden letzten Punkte wurden in den letzten zwanzig Jahren die Angebote und Plätze stark ausgebaut. Die Differenzierung der Angebote und Maßnahmen und die zugehörigen Aufnahme- und Zuweisungsregelungen führten zur Entwicklung eines »Übergangssystems« – mit unterschiedlichen kantonalen Ausprägungen. Das Übergangssystem ist die »Gesamtheit der gesellschaftlichen Akteure, Strukturen und Prozesse, die in die Übergänge von jungen Frauen und Männern ins Erwerbsleben involviert« sind (Brock, 1991). Ein solches System ist in der formalen Bildungssystematik eigentlich nicht vorgesehen, wird aber als notwendiges und nützliches »Hilfssystem« zwischen den regulären Bildungsstufen respektive zwischen Bildung und Arbeit akzeptiert und geschätzt. Im Folgenden werden die Haupttypen von Angeboten und Maßnahmen dieses Übergangssystems kurz vorgestellt, wobei auf die Unterschiede zwischen den Kantonen nicht eingegangen werden kann.

Maßnahmen während der obligatorischen Schulzeit

Jugendliche, die eine Berufsbildung anstreben, werden von Berufsberatung und Klassenlehroder Berufswahllehrperson unterstützt. Welche Elemente beim Berufsfindungsprozess wann und von wem angestoßen werden sollen, wird auf der Sekundarstufe I mit sogenannten »Berufswahlfahrplänen« über die drei letzten Schuljahre dargestellt. Als Erstes geht es darum, den Jugendlichen die Arbeitswelt und die Berufsbildung näherzubringen (etwa mit Firmenbesuchen, Einladungen von Ausbildern und Ausbilderinnen in die Schule usw.) und diese den Zielen und Wünschen der Jugendlichen gegenüberzustellen. Danach gilt es, mit den Jugendlichen zu klären, welche Ausbildungen den individuellen Interessen und Möglichkeiten entsprechen könnten; dabei helfen die Informationen aus dem Berufsinformationszentrum (BIZ). Schulische und persönliche Standortbestimmungen dienen als Grundlage beim Vergleich der Anforderungen und Erwartungen mit dem eigenen Kompetenzprofil respektive dem Berufsprofil. Eventuelle »Kompetenzdefizite« bei einem grundsätzlich realistischen Berufswunsch sollen behoben werden. In der letzten Phase geht es um die Begleitung bei der »Realisierung«: Suche von freien Lehrstellen, Bewerbungsunterlagen zusammenstellen und Bewerbungsbriefe schreiben, telefonische Anfragen, Vorstellungsunterlagen und Schnupperlehren meistern, Lehrvertrag unterzeichnen.

Coaching-, Mentoring- und Vermittlungsangebote

Jugendliche, bei denen der Unterstützungsbedarf größer ist, werden bereits in den letzten zwei Schuljahren und – wenn keine Anschlusslösung gefunden wurde – auch nach Schulaustritt vermehrt individuell betreut. Die Vielfalt dieser neueren Angebote ist groß, kann aber in »Grundtypen« gegliedert werden:

•»Berufsintegrationscoachs« unterscheiden sich von klassischen Berufsberatern/-beraterinnen dadurch, dass sie den Schwerpunkt stärker auf das persönliche Coaching der Jugendlichen und auf die Begleitung bei der Lehrstellensuche legen.

•Mentorinnen und Mentoren sind meist erfahrene Berufsleute, die die Jugendlichen – oft ehrenamtlich – durch ihre Erfahrung und ihr Beziehungsnetz unterstützen.

•Von »Vermittlung« kann gesprochen werden, wenn speziell qualifizierte Beratungs- oder Lehrpersonen als Haupt- oder Nebenfunktion Jugendliche aktiv in Lehrstellen vermitteln.

•Zusätzlich gibt es schulexterne Angebote, die eine Kombination von Beratungsdienstleistungen und Wochenplatz (Sammeln von ersten Erfahrungen mit der Arbeitswelt) anbieten (z. B. Projekt LIFT). 4

Eine Mischung aus Beratung, Coaching und Vermittlung leisten auch die Personalberater/innen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).

Brückenangebote 5

Zu den Brückenangeboten im weiteren Sinne werden alle Angebote mit Tagesstruktur gezählt, die auf eine reguläre Ausbildung der Sekundarstufe II vorbereiten. Sie haben folgende Funktionen (Meyer, 2003, S. 102; vgl. auch Meyer in diesem Band, S. 39):

•Kompensationsfunktion: Jugendliche, die eine Zwischenlösung besuchen, haben gemäß dieser Zuschreibung schulische, sprachliche oder andere Defizite, die es zu beheben gilt.

•Orientierungsfunktion: Gemäß dieser Zuschreibung sollen Zwischenlösungen Entscheidungs-, Orientierungs- und Einstiegshilfe für die nachobligatorische Ausbildungslaufbahn bieten.

•Systemische Pufferfunktion: Im Gegensatz zu den beiden ersten, vom Individuum ausgehenden Funktionen geht diese Zuschreibung vom Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs-»Markt« der Sekundarstufe II aus, das Jugendliche dazu zwingt, eine »Warteschleife« einzulegen.

Als Brückenangebote im engeren Sinne werden alle vom Kanton (mit-)finanzierten, meist einjährigen Angebote mit Tagesprogramm bezeichnet; dazu gehören zehnte Schuljahre, Berufsvorbereitungsjahre, Berufswahljahre und Vorlehren. Die Zuständigkeit für die Brückenangebote liegt heute bei den kantonalen Berufsbildungsämtern, daneben finden sich Angebote von privaten Anbietenden. Brückenangebote erfüllen mehrere der oben genannten Funktionen. Durchgesetzt hat sich in der Mehrheit der Deutschschweizer Kantone eine Systematik nach Programmschwerpunkten:

•schulische Brückenangebote: der Schwerpunkt liegt bei schulischem Unterricht;

•kombinierte Brückenangebote: Kombination von Unterricht und Arbeit (in einem Betriebspraktikum oder der eignen Werkstatt);

•Integrationsbrückenangebote: der Schwerpunkt liegt auf Deutsch als Zweitsprache und soziokultureller Integration für Jugendliche, die erst wenige Jahre in der Schweiz leben.

Die Förderung von methodisch-lebenspraktischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen ist für alle Brückenangebote wichtig. Neben der Förderung im Klassenverband bieten viele Brückenangebote (intern oder extern) Beratungs-, Coaching- und zum Teil auch Vermittlungsdienstleistungen an.

Motivationssemester 6

Motivationssemester (semo) sind arbeitsmarktliche Maßnahmen der Arbeitslosenversicherung für arbeitslos gemeldete 15- bis 25-Jährige ohne Berufsausbildung. Die Teilnahmedauer variiert zwischen einigen Wochen und einem Jahr. 7 Praktische Arbeiten in eigenen Werkstätten und Ateliers oder ein externes Betriebspraktikum stellen einen Schwerpunkt dar. Der Unterricht konzentriert sich meist auf Deutsch und Mathematik, eventuell gekoppelt mit Arbeits- und Lerntechnik. Der Lehrstellensuche wird eine große Beachtung geschenkt – oft mit einem intensiven Training, Coaching und einer aktiven Vermittlung in Betriebe.

Da Motivationssemester in den meisten Kantonen auch Jugendliche aufnehmen, die in den kantonalen Brückenangeboten wegen schulischer und motivationaler Gründe abgelehnt wurden, sind viele Programme auf den damit verbundenen Bedarf ausgerichtet. Motivationssemester werden großmehrheitlich durch Stiftungen oder Vereine angeboten.

Private Zwischenlösungen

Neben den staatlichen Maßnahmen gibt es auch viele privat initiierte und organisierte Zwischenlösungen. Die wichtigsten sind:

•Sprachaufenthalte und Au-pair-Einsätze (oft kombiniert mit Sprachunterricht),

•Sozialjahre,

•privat organisierte »Praktika« (nicht zu verwechseln mit Praktika als Bestandteil einer Ausbildung oder eines Brückenangebotes),

•jobben/temporäre Arbeitseinsätze.

Zwischenlösungen können für Jugendliche zur »Sackgasse« werden, wenn sie nicht gezielt und individuell passend die berufliche Integration fördern oder wenn die notwendige professionelle Unterstützung fehlt.

Angebote während der Berufsbildung und beim Übergang II

Der Übergang I ist erst mit dem erfolgreichen Abschluss der beruflichen Grundbildung wirklich bewältigt. Zur Verhinderung von Lehrabbrüchen und nicht bestandenen Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) wurden für EBA-Lernende folgende Angebote geschaffen:

•Stützkurse in den Berufsfachschulen,

•fachkundige individuelle Begleitung (FiB), schulische oder persönliche Förderung,

•Möglichkeit, die Ausbildung bei Bedarf auf drei oder vier Jahre zu verlängern,

•supported education für Jugendliche mit IV-Unterstützung.

Zur Unterstützung des Übergangs II – von der Berufsbildung in eine feste Arbeitsstelle – existieren ebenfalls Maßnahmen, alle finanziert durch die Arbeitslosenversicherung:

•Berufs- und Ausbildungspraktika (drei bis sechs Monate),

•Übungsfirmen (sechs Monate),

•finanzielle Beiträge zu Weiterbildungsmaßnahmen (zwei bis zwölf Monate),

•Finanzhilfe für Arbeitgeber/innen (zur Förderung der Einstellung von Lehrabgänger/innen, maximal sechs Monate),

•Auslandspraktika (maximal achtzehn Monate).

Case-Management Berufsbildung 8

Für Jugendliche mit Mehrfachproblematik, bei denen mehrere bis viele unterstützende Stellen und Angebote involviert sind oder benötigt werden, wurde das Case-Management Berufsbildung (CM BB) eingeführt. Eine fallführende Stelle sorgt über institutionelle Grenzen hinweg während der Berufswahl, der Lehrstellensuche und der Berufsbildung für ein planmäßiges, koordiniertes und kontrolliertes Vorgehen. Im Zentrum stehen die Unterstützung zur Selbsthilfe (Empowerment) der gefährdeten Jugendlichen sowie die Steigerung der Effizienz- und Effektivität der eingesetzten Maßnahmen durch eine wirksame Führung und Gestaltung der Prozesse. Eine Begleitung durch ein CM BB wird so lange weitergeführt, wie ein Bedarf besteht, und endet spätestens mit dem erfolgreichen Eintritt in den Arbeitsmarkt.

Funktionen der Angebote im Übergangsystem

Die drei Funktionen im Abschnitt »Brückenangebote« – Orientierungsfunktion, Kompensationsfunktion und systemische Pufferfunktion – gelten mehr oder weniger für alle Angebote im Übergang. Daraus lassen sich auf einer konkreteren Ebene spezifische Aufgaben bzw. Funktionen für die Begleitung der Jugendlichen ableiten:

Tabelle 1: Aufgaben/Funktionen der Unterstützung

Aufgaben/FunktionFunktionsträgerinnen und -trägerAls Schwerpunkt in folgenden Angeboten und Phasen
Beratung und InformationBerufsberater/inBerufsberatung für alle auf allen Stufen zugänglich
Unterstützung des Berufswahlprozesses im KlassenverbandFachlehrperson Berufswahlunterricht und KlassenlehrpersonVolksschule (Sek I) Brückenangebote, Motivationssemester (Sek II)
Individuelle Begleitung und Beratung/Coaching bei der Lehrstellensuche: Unterstützung bei allen Schritten der beruflichen Integration; zum Teil auch Förderung von Ressourcen, Selbstständigkeit und ResilienzBerufsintegrationscoach, oft Klassenlehrperson mit Zusatzfunktion, zum Teil schulische Heilpädagogen/in mit Zusatzfunktion, Mentor/inNiveaus der Sek I mit Grundansprüchen oder heilpädagogischer Unterstützung, Motivationssemester und Brückenangebote, zum Teil spezielle Angebote der Berufsberatung
Individuelle Begleitung und Beratung/Coaching im Jugendhilfekontext: Alltags-, Krisen- und Problembewältigung; Förderung von Ressourcen, Selbstständigkeit und ResilienzSchulsozialarbeiter/in, Sozialpädagogen/in, Sonderpädagogen/in, Schulpsycholog/in, zum Teil KlassenlehrpersonSchulische Dienste während des Besuchs der Volksschule, Brückenangebot und Motivationssemester, Jugendhilfeeinrichtungen
Stellenvermittlung: Vermittlung von Praktika und/oder Lehrstellen in BetriebenSpezialisierte Vermittlungsfachperson oder Klassenlehrperson mit Zusatzfunktion, Mentor/inMotivationssemester, zum Teil in Brückenangeboten und am Ende der obligatorischen Schulzeit
Kompetenzförderung: Entwicklung der schulischen, methodisch-lebenspraktischen, sozialen und persönlichen SchlüsselkompetenzenLehrpersonen, Sonder- und Sozialpädagogen, Arbeitsagogen/innen, Atelier- und Werkstattleiter/innenBrückenangebote und Motivationssemester (inklusive integrierter Betriebspraktika) – je nach Typ unterschiedliche Gewichtung der Schlüsselkompetenzen
Stabilisierung: Sicherstellen eines geordneten, stabilisierenden TagesprogrammesWie obenZusatzaufgabe von Brückenangeboten und Motivationssemestern – aber immer in Kombination mit Kompetenzförderung

Die Unterstützungsfunktionen werden im Praxisfeld meist nicht klar unterschieden. Viele Funktionsträger/innen decken mehrere Aufgaben ab – dies ist ihnen und auch den anderen Beteiligten oft nicht bewusst. Das kann zu Ziel- und Rollenkonflikten führen. Wenn die Aufgaben auf verschiedene Fachpersonen verteilt sind, ist die gegenseitige Information und Koordination zentral für den Erfolg. Dies gilt sowohl für Funktionsträger/innen in der gleichen Institution als auch für solche in unterschiedlichen Institutionen.

Auch konzeptionell sind die Unterstützungsfunktionen aufeinander abzustimmen: Bei Jugendlichen, die ein Brückenangebot oder eine andere Zwischenlösung nutzen, soll die individuelle Begleitung der ersten fünf Funktionen (Beratungs- oder Coachingkonzept) auf die Kompetenzförderung in der Klasse oder der Gruppe (Lehrplan, Förderplan) abgestimmt sein. Nicht alle Jugendlichen im Übergang benötigen Unterstützung in allen Bereichen. Für alle wichtig ist in jedem Fall aber ein passendes und förderndes Tagesprogramm; das heißt, es ist vorab zu klären, welches Angebot am zielführendsten ist.

Übergangssystem: Entwicklung, Herausforderungen und Lösungsansätze

Entwicklung zu einem »Übergangssystem«

In der Schweiz hat sich das Übergangssystem in kurzer Zeit quantitativ und qualitativ schnell weiterentwickelt. Das »Hilfssystem« für die berufliche Integration wird durch Strukturen von etablierten, »regulären« Systemen gebildet, insbesondere vom Berufsbildungs- und vom Sozialversicherungssystem. Auch die letzte Phase der Volksschule mit ihren herkömmlichen und neueren Maßnahmen kann dazugezählt werden. Die Ausweitung der Unterstützungsangebote ist Mitte 1990er-Jahre eher »bottom-up« als pragmatische Antwort auf erhöhte Jugendarbeitslosigkeit und auf neue Anforderungen durch die zunehmende Migration (u. a. ausgelöst durch die Balkan-Kriege) entstanden. Die neuen Angebote (Motivationssemester, kombinierte und Integrations-Brückenangebote) waren in ihrer »Pionierphase« wenig reguliert und koordiniert. Zusätzlich führte auch die größere Aufmerksamkeit der zuständigen kommunalen und kantonalen Stellen auf das Problem der Ausbildungslosigkeit zu einem erhöhten Bedarf an Plätzen. Aufgrund der gestiegenen Bildungsaspirationen und Erwartungen an die Bildungsbereitschaft blieb auch die Nachfrage nach den bereits länger bestehenden zehnten Schuljahren (heute schulische Brückenangebote) hoch. Die zum Teil unkoordinierte Entwicklung der Angebote – die naturgemäß auch den Bedarf und damit die Kosten erhöhte – hat in den letzten Jahren mehr Regelung, Steuerung und Koordination erforderlich gemacht. Mit der Strukturreform ging die Hauptverantwortung für die Brückenangebote an den kantonalen Berufsbildungsbereich über, was die Steuerung erleichterte.

Komplexität als Strukturmerkmal und Herausforderung

Die Angebote im sich bildenden Übergangssystem gehören zu verschiedenen angestammten Systemen mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage, Finanzierung und Zuständigkeit.

Tabelle 2: Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten


Legende

BBund
KKantone
GGemeinden
BVBundesverfassung
VSGVolksschulgesetz
BBGBerufsbildungsgesetz
ArGArbeitsgesetz
AVIGArbeitslosengesetz
IVGInvalidenversicherungsgesetz
SHGSozialhilfegesetz
AuGAusländergesetz
AsylGAsylgesetz
JStGJugendstrafgesetz
SBFIStaatssekretariat für Bildung,
SECOForschung und Innovation Staatssekretariat für Wirtschaft
BSVBundesamt für Sozialversicherungen
BFMBundesamt für Migration
BJBundesamt für Justiz

Die Zugehörigkeit der Angebote zu verschiedenen Systemen hat teilweise große Unterschiede zur Folge, etwa im Hinblick auf folgende Aspekte:

•Zugangslogiken – formale oder sachbezogene Aufnahmebedingungen,

•Hauptzielsetzung, Bearbeitungslogik,

•Vorgaben an die Anbieter, Dauer des Angebots (Rahmenbedingungen), zuständige Professionen,

•Organisationskultur,

•System-, Problem- und Chancenwahrnehmung.

Diese Unterschiede, die den Akteuren im Übergangssystem oft nicht vollumfänglich bewusst sind, können zu Inkompatibilitäten und Irritationen führen, welche die Zusammenarbeit der Behörden und der Angebote sowie eine optimale Angebotsstruktur, Zuweisungsregelung und Information der Jugendlichen und Eltern erschweren.

Koordination: Zusammenarbeit und Case-Management Berufsbildung

Als Ansatz zur Lösung dieser Probleme wird ein Wechsel von der »Innenorientierung« der Systeme und Institutionen hin zu einer offenen »Außenorientierung« angestrebt. Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit ist eine kooperative Kommunikationskultur sowie die Kenntnis der Partner und das Verständnis der Funktionsweisen im ganzen System. Die Philosophie und Methodik der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) wird im Bereich der Sozialversicherungen schon seit Jahren erfolgreich praktiziert – sowohl bei der institutionellen Koordination wie auf der Einzelfallebene.

Auf der nationalen Lehrstellenkonferenz im Dezember 2006 lancierte die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes die Einführung eines Case-Managements Berufsbildung (CM BB). Fast alle Kantone haben nun ein kantonales CM BB als fallorientierte IIZ installiert und weiterentwickelt. Anders als bei der IIZ der Sozialversicherungen liegt die Fallführung immer bei der gleichen Stelle, bei der Case-Managerin oder beim Case-Manager.

Das CM BB zielt darauf ab, die berufsbiografischen Verläufe von Jugendlichen mit Mehrfachproblematik im Übergang von der Schule in die Erwerbsarbeit besser abzusichern. Die fallführende Stelle sorgt über die institutionellen Grenzen hinweg für die Koordination der Unterstützung für die jeweiligen Jugendlichen und damit verbunden für die Koordination unter den beteiligten Akteuren. Das CM BB orientiert sich an der Philosophie und Methodik des Case-Managements im Sozial- und Gesundheitsbereich, passt diese aber den Aufgaben und Gegebenheiten im Praxisfeld der Berufsintegration und Berufsbildung an. Das CM BB kann Jugendliche bereits während der Volksschule, im Übergang I, während der Berufsbildung und auch im Übergang II begleiten.

Angebots- und Systemsteuerung – auf dem Weg zu einem »lernenden Übergangssystem«

Zur Optimierung des Übergangssystems sind gegenwärtig weitere gemeinsame strategische Maßnahmen erforderlich. Die Systemoptimierung kann dabei als umfassend verstandenes Case-Management Berufsbildung aufgefasst werden, das etwa folgende Elemente enthalten müsste:

•Die zuständigen Behörden verfolgen eine gemeinsame Strategie, und ihre Angebote sind konsequent darauf ausgerichtet und untereinander koordiniert.

•Die Angebote sind aufeinander abgestimmt, das heißt, es bestehen möglichst keine Lücken und keine ungewollten Überschneidungen bezüglich Zielgruppen und Verortung im Übergangssystem.

•Das Grundangebot im Übergangssystem sollte von klar strukturierten staatlichen Programmen abgedeckt werden. Für spezielle kleinere Zielgruppen können spezialisierte, flexible Anbieter beauftragt werden. Erstere gewährleisten eine größere Anzahl Plätze mit klar definiertem Grundprogramm und Leistungsumfang, die einfache Information und abgestimmte Zuweisung der potenziellen Teilnehmenden, Letztere die notwendige Ergänzung für Zielgruppen mit speziellen und individuellen Bedürfnissen.

•Alle Beteiligten, vor allem die Jugendlichen selbst, sind über die Angebotsstruktur hinreichend informiert. Alle wichtigen Informationen über die Angebote sind zentral zugänglich.

•Die Zuweisungs- und Aufnahmeverfahren und Aufnahmekriterien der Angebote sind aufeinander abgestimmt, damit zufällige, das heißt für die Jugendlichen suboptimale Angebotsnutzungen verhindert werden können.

•Hürden, formale Vorgaben (etwa sachfremde Aufnahmekriterien wie z. B. Ausländerstatus) und falsche Anreize (z. B. unterschiedliche Entschädigungspraxis in den Angeboten), die Berufsintegration behindern, werden beseitigt, soweit dies gesetzlich möglich ist.

•Die Übergaben und Schnittstellen zwischen den Angeboten sind geklärt, und das »abgebende« Angebot stimmt sein Programm auf die Voraussetzungen für das »aufnehmende« Angebot ab.

•Die zuständigen Behörden fühlen sich bei der Finanzierungsfrage für »ihre« Zielgruppe verantwortlich und finanzieren die entsprechenden Angebote, ohne die Kosten auf andere abwälzen zu wollen.

•Es ist geklärt, wer welche Unterstützungsfunktion übernimmt. Die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen sind untereinander und mit dem Förderprogramm im Klassenverband gut koordiniert.

•Jugendliche, die direkt in die Berufsbildung einsteigen könnten, werden bei Bedarf unterstützt, zum Beispiel mit einem Vermittlungsangebot am Ende der obligatorischen Schulzeit.

•Durch gezielte Lehrstellenförderung kann die »systemische Pufferfunktion« der Brückenangebote weitgehend vermieden werden – was für die Jugendlichen sinnvoll und für die Behörden kostensparend ist.

•Jugendliche mit Bedarf an »Berufsintegrationscoaching« erhalten dieses bereits während der letzten Schuljahre. Auch erste Erfahrungen in Betrieben – zum Beispiel mit Praktika oder Wochenplätzen – können hilfreich sein. Der Bedarf an speziellen Maßnahmen wird mit einer umfassenden Standortbestimmung im achten Schuljahr geklärt.

Die Übergangssysteme einiger Kantone haben sich bereits in diese Richtung entwickelt. Allerdings kann das System nicht nur »top-down« gesteuert werden. Alle beteiligten Lehr-, Beratungsund Coaching-Personen benötigen ein gemeinsames Verständnis ihrer Aufgaben sowie Wissen über die Partner im System und deren Handlungslogik. So kann sich das Übergangssystem vom »Hilfssystem« zu einem »lernenden System« entwickeln, das die großen Herausforderungen bei der wichtigen beruflichen Integration meistern kann.

Literatur

BBT (2005). Lehrstellenbarometer. Bern: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie. www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01587/01607/index.html?lang=de [18.4.2014].

Brock, Ditmar (1991). Übergangsforschung. In: Ditmar Brock, Brigitte Hantsche, Gertrud Kühnlein, Heiner Meulemann & Karen Schober (Hrsg.), Übergänge in den Beruf. Zwischenbilanz zum Forschungsstand (S. 9–26). München: Deutsches Jugendinstitut (DJI).

Generalsekretariat EDK, Koordinationsbereich Sekundarstufe II und Berufsbildung (2011). Projekt Nahtstelle: Schlussbericht. Bern: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. http://edudoc.ch/record/88692/files/nahtstelle_schlussbericht_d.pdf?version=1 [18.4.2014].

Maurer, Markus (2013). Herausforderungen für das schweizerische Berufsbildungssystem – ein Ausblick. In: Maurer, Markus & Philipp Gonon (Hrsg.), Herausforderungen für die Berufsbildung in der Schweiz. Bestandesaufnahme und Perspektiven (S. 243–249). Bern: hep.

Meyer, Thomas (2003). Zwischenlösung – Notlösung? In: Bildungsmonitoring Schweiz/BFS (Hrsg.), Wege in die nachobligatorische Ausbildung. Die ersten zwei Jahre aus der obligatorischen Schule. Zwischenergebnisse des Jugendlängsschnitts TREE (S. 101–108). Neuenburg: Bundesamt für Statistik.

SBFI (2013). Lehrstellenbarometer. Bern: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01587/01607/index.html?lang=de [18.4.2014].

SBFI (2014). Berufsbildung in der Schweiz 2014 – Fakten und Zahlen. Bern: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. www.sbfi.admin.ch/berufsbildung → Themen → Berufsbildung → Dokumente [18.4.2014].

Schaffner, Dorothee (2008). Berufsintegration – eine Aufgabe schulischer und außerschulischer Kooperationspartner. In: Florian Baier & Stefan Schnurr (Hrsg.), Schulische und schulnahe Dienste. Angebote, Praxis und fachliche Perspektiven (S. 185–203). Bern: Haupt.

SKBF (2014). Bildungsbericht Schweiz 2014. Aarau: Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung.

Strupler, Mirjam & Wolter, Stefan C. (2012). Die duale Lehre: eine Erfolgsgeschichte – auch für die Betriebe. Ergebnisse der dritten Kosten-Nutzen-Erhebung der Lehrlingsausbildung aus der Sicht der Betriebe. Zürich: Rüegger.

WBF (2013). Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung. Bericht des Bundesrats in Erfüllung der Postulate Ingold 10.3738 vom 29.09.2010, Jositsch 11.3483 vom 01.06.2011, Müri 11.4007 vom 30.09.2011 und Schilliger 13.3311 vom 17.04.2013. Bern: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. http://edudoc.ch/record/110019/files/WBF_Bericht-de.pdf [18.4.2014].

Wettstein, Emil & Gonon, Philipp (2009). Berufsbildung in der Schweiz. Bern: hep.

Wettstein, Emil; Schmid, Evi & Gonon, Philipp (2014). Berufsbildung in der Schweiz, Formen, Strukturen, Akteure (2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage). Bern: hep.

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