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I. Rundfunk im Völkerrecht

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Den Medien wird im nationalen Verfassungsgefüge besondere Bedeutung zugeschrieben. Als essentieller demokratiebildender Faktor, aber auch als Mittel zur Meinungsbildung werden ihnen ebenso Privilegien zuerkannt wie besondere Pflichten auferlegt.[1] Die Regulierung der Medien ist damit vornehmlich nationale Angelegenheit. Moderne Verbreitungswege, angefangen beim Satellitenrundfunk bis hin zum Internet, wie auch der internationale Handel mit Technik und Kulturgütern, etwa Bücher und Filme, haben gleichwohl die Erkenntnis geschärft, dass es weitergehender, nämlich zwischenstaatlicher Regelungen bedarf, um eine konsistente und wirkkräftige Regulierung sicherzustellen. Ebenso wie es kein nationales Mediengesetzbuch gibt, finden sich medienrelevante Regelungen in einer Vielzahl völkerrechtlicher Übereinkommen. Für den Rundfunkbereich ist das Recht der Europäischen Union wie auch des Europarates prägend. Einflüsse ergeben sich weiterhin aus allgemeinem Völkervertragsrecht vor allem der Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen.

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Dass der Medien- und damit auch der Rundfunkbereich unterschiedlichsten völkerrechtlichen Vorgaben unterliegt, insbesondere auch die Europäische Union hier Regelungskompetenzen besitzt, liegt an der den Medien zugeschriebenen Doppelnatur als Kultur- und Wirtschaftsgut. In ihrer Eigenschaft als Kulturgut versorgen sie die Bevölkerung mit Informationen und dienen der Bildung, Beratung und Unterhaltung. Zugleich sind Medieninhalte aber Wirtschaftsgüter, an deren freier Verbreitung und Vermarktung Medienunternehmer ein berechtigtes und existentielles Interesse haben. Rundfunkrechtliche Regeln des Völkerrechts tragen auch vor diesem Hintergrund der Tatsache Rechnung, dass Funkwellen und Datenströme Staatsgrenzen ignorieren. Darüber hinaus betreffen völkerrechtliche Vereinbarungen die Medien in ihrer Rolle als Handelsgut und dienen dem Zweck der Vereinheitlichung technischer Standards.

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Zu der bereits aufgrund der föderalen Länderstruktur komplexen Regulierungssituation in Deutschland treten mit der internationalen und europäischen Rechtsetzung weitere Ebenen hinzu. Da die gewählten Regulierungsansätze auf internationaler Ebene nicht immer mit denen auf nationaler Ebene gleichlaufen, stellt die Implementierung internationaler Vereinbarungen im nationalen Recht mitunter eine Herausforderung für den nationalen Gesetzgeber dar.[2]

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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