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2.1 Recht der Fernmeldeunion und Frequenzverwaltung

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Wichtige Weichenstellungen für den Rundfunk, aber auch für andere Medien- und Kommunikationsdienste werden im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) getroffen. In ihrem Gefüge werden die internationalen terrestrischen und geostationären Funkfrequenzen verteilt und verwaltet.[8] Aufgabe und Funktionsweise der ITU sind in der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion von 1992 geregelt. Die internationale Frequenzplanung erfolgt mittels der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations – RR),[9] die zusammen mit der Vollzugsordnung für internationale Telekommunikationsdienste (International Telecommunication Regulations – ITR) zum Sekundärrecht der ITU gehört. Es handelt sich dabei um völkerrechtliche Verträge, die auf internationalen Konferenzen beschlossen werden und jeweils der Ratifikation der Mitgliedstaaten bedürfen. Die Umsetzung der auf den Weltfunkkonferenzen beschlossenen Frequenzzuweisungen erfolgt in Deutschland durch die Frequenzverordnung.[10]

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Die letzten Verhandlungen zur ITR, die allgemeine Grundsätze für die Bereitstellung und den Betrieb internationaler Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit enthält, erfolgten auf der World Conference on International Telecommunications (WCIT) im Dezember 2012 in Dubai. Hintergrund war die Anpassung der bis dahin unveränderten Vollzugsordnung aus dem Jahr 1988 an die mittlerweile liberalisierten Telekommunikationsmärkte und die Entwicklungen im Telekommunikationsbereich (wie z.B. das Internet). Verhandlungsposition vonseiten Deutschlands, der EU und auch der USA war es dabei, den Geltungsbereich der ITR nicht auf das Internet zu erstrecken. Da der entwickelte Vertragsentwurf,[11] etwa im Bereich Sicherheit und der Bekämpfung von Spam, nationale Maßnahmen der staatlichen Inhaltskontrolle des Internets nicht ausschließt, wurde er vonseiten Deutschlands ebenso wie von den übrigen EU-Mitgliedstaaten und den USA bisher nicht unterzeichnet.[12] Für sie gelten die ITR von 1988 fort.[13]

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Die Anpassung der RR erfolgt auf Weltfunkkonferenzen, die in etwa alle vier Jahre stattfinden. Im Rahmen der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) war für die Region 1, zu der neben Europa Afrika, der Mittlere Osten, die ehemalige Sowjetunion und die Mongolei gehören, u.a. eine koprimäre Zuteilung des 800 MHz-Band (Frequenzbereich 790-862 MHz) für Rundfunk und Mobilfunkdienste ab spätestens 2015 vereinbart worden. Auch wurden im Rahmen der WRC-07 die Ergebnisse der zuvor im Mai/Juni 2006 abgehaltenen Regional Radiocommunication Conference 2006 (RRC-06) bestätigt.[14] Ihr Ziel war die Festlegung der Frequenznutzung für den digitalen terrestrischen Rundfunk. Konkret ging es um den Frequenzbereich für die Umstellung auf den digitalen Rundfunk[15] in den Standards DAB/DMB und DVB-T/DVB-H.[16] Es wurde ein regionaler Frequenzplan („Genf 06“ oder „GE06-Abkommen“) erarbeitet, der am 17.6.2007 in Kraft trat. Das Abkommen bestimmt die Nutzungsrechte der beteiligten Staaten für Frequenzen in einem bestimmten Gebiet und nach einem festgelegten Modus (räumliche und spektrale Entkoppelung). Nach dem Ergebnis der RRC-06 laufen die analogen Rundfunkdienste in den genannten Frequenzbereichen seit Mai 2006 aus, wobei in den Staaten unterschiedliche Übergangsfristen für die Umstellung auf die digitale Technik vorgesehen sind. Weitreichende Entscheidungen für den Rundfunk wurden auf der Weltfunkkonferenz im Februar 2012 in Dubai (WRC-12) getroffen.[17] Auf Drängen afrikanischer und arabischer Staaten kam es hier nach kontroversen Diskussionen zur Vereinbarung einer Erweiterung der Frequenzzuweisung für den Mobilfunk im UHF-Band. Hintergrund hierfür war, dass das 800 MHz-Band, welches im Rahmen der WRC-07 für den Mobilfunk umgewidmet worden war, im afrikanisch-arabischen Raum vielfach nicht für diesen genutzt werden kann. Vereinbart wurde daher eine zukünftig koprimäre Zuweisung an den Mobilfunk im Rundfunkfrequenzbereich 694-790 MHz in der Region 1.[18] Diese Frequenzzuweisung ist im Anschluss an die Weltfunkkonferenz von 2015 (WRC-15) in Kraft getreten, im Rahmen derer u.a. noch technische Fragen zu klären waren.

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Die Bereitstellung von zusätzlichem Frequenzspektrum für Mobilfunkdienste war einer der Schwerpunkte der WRC-15 in Genf. Nach den Ergebnissen der Konferenz soll das 700 MHz Band künftig weltweit für den Mobilfunk zur Verfügung stehen. Entgegen Bestrebungen u.a. der USA bleibt das Frequenzband von 470 bis 698 MHz in der ITU-Region 1 hingegen bis mindestens 2023 ausschließlich dem Rundfunk vorbehalten. In Deutschland ist damit Investitionssicherheit für das digital-terrestrische Fernsehen im DVB-T2-Standard geschaffen.[19] Im Rahmen der WRC-23 soll die Frequenznutzung im vollständigen Bereich von 470 bis 960 MHz überprüft werden.

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Für den Satellitenfunk relevant sind die internationalen Fernmeldesatellitenorganisationen ITSO (International Telecommunications Satellite Organization) und IMSO (International Mobile Satellite Organization), welche jeweils die Aufsicht über die mittlerweile privatisierten Unternehmen Intelsat und INMARSAT ausüben, sowie die europäische Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT.[20]

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