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Umgang mit Sterben und Tod

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Das Zuhause von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist in vielen Fällen die Wohnstätte oder Wohngruppe, in der die Klienten in familienähnlichen Strukturen leben. Bei Mitarbeitenden besteht überwiegend der Wunsch, dass die Klienten die häusliche Umgebung zum Sterben nicht verlassen müssen. Häufig beginnt die Auseinandersetzung mit dem Thema Sterben jedoch erst in dem Moment, in dem ein Sterbefall absehbar ist.

Mitarbeitende, die völlig unvorbereitet dem Sterbeprozess gegenüberstehen, sind nicht selten überfordert. Gerade wenn es ihre erste Begegnung mit einem Sterbenden ist, wissen sie nicht, wie sie sich verhalten sollen. Sie wissen teilweise nicht, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um mit einer Sterbebegleitung zu beginnen und wie diese Phase gestaltet werden kann. Emotional sind sie mit der eigenen Trauer um den lieb gewonnenen Klienten, der Notwendigkeit loszulassen und dem Abschied befasst. Es kann sein, dass sie sich hilflos einem Prozess ausgeliefert sehen, den sie weder zu gestalten wissen noch aufhalten können. Teilweise schätzen Mitarbeitende den Beginn der Sterbephase falsch ein und haben das Gefühl, sie dürften den vermeindlich Sterbenden nicht mehr allein lassen. Infolgedessen kann es vorkommen, dass aus Sorge um das Wohl des Klienten und Unsicherheit im Umgang mit Sterbenden über Wochen und Monate zusätzliche Dienste geleistet werden. Teilweise fällt es Mitarbeitenden schwer loszulassen und sich professionell abzugrenzen, was zu einer Überversorgung von todkranken Klienten führen kann. Verstirbt der Klient nach einer langen Phase der intensiven Sterbebegleitung, fühlen sich die Mitarbeitenden teilweise völlig erschöpft und ausgebrannt. Zudem ist die emotionale Bindung zu den über Jahre oder Jahrzehnte intensiv betreuten Klienten meist sehr hoch und einige Mitarbeitende durchlaufen eine intensive Trauerphase.

Die unvorbereitete Konfrontation mit dem Sterbeprozess ist demnach keine gute Ausgangslage, um eine Sterbebegleitung handlungssicher zu leisten und gut zu bewältigen.

Daher sollten sich Einrichtungen und Mitarbeitende im Vorfeld absehbarer Todesfälle mit folgenden Fragen befassen (Jennessen & Voller, 2007, S. 64):

• »Auf welche Weise werden final erkrankte Bewohner einer Wohneinrichtung in ihrer letzten Lebensphase durch die Mitarbeiter begleitet?

• Wie gehen die Mitarbeiter mit den Herausforderungen der Aufgabe der Sterbebegleitung um?

• Welche Funktion kann ein ambulantes Hospiz in diesem Themenkomplex haben?«

Zur Auseinandersetzung mit diesen komplexen Fragen gehört auch die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Daher sollte das Thema nicht nebenher als letzter Tagesordnungspunkt in einer Dienstbesprechung bearbeitet werden. Es bietet sich vielmehr an, mit fachlich qualifizierten Dozenten im Rahmen von Tagesveranstaltungen an den Themen zu arbeiten. Es gibt bundesweit eine Vielzahl ambulanter Hospizdienste, die zum Umgang mit Sterbebegleitung Seminare anbieten.

Ambulante Hospizdienste bieten ferner über ehrenamtlich tätige, ausgebildete Mitarbeiter unentgeltlich Besuchsdienste an. Direkt vor Ort unterstützen, begleiten und beraten sie Angehörige und Mitarbeitende.

Ist ein Verbleib in der Häuslichkeit (z. B. aufgrund von umfangreichen behandlungspflegerischen Erfordernissen) nicht möglich, stehen in stationären Hospizen Abteilungen zur Verfügung, die Sterbende ganz individuell begleiten.

Mitarbeiter, die Unterstützung und Beratung suchen, können sich z. B. über den »Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e. V.« über regionale Beratungsstellen informieren.

Pflege von Menschen mit geistigen Behinderungen

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