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Vorwort

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Es ist wohl kein Zufall, dass im Österreichischen das Wort Schmäh als Synonym für den losen Scherz gebraucht wird, und so steckt denn auch in unseren Schmähungen oftmals ein gesunder Anteil an Witz, an schrägen Einfällen. Dann wird die Niedertracht zum Sonntagsstaat, geadelt durch eine gehörige Portion an ebenso grimmiger wie grenzgenialer Fantasie. Bei der Wahl der Objekte sind wir freilich keine Trendsetter, und so folgt auch das österreichische Schimpfverhalten dem bekannten Geschlechterklischee und sieht in der überwiegenden Zahl abfällige Bezeichnungen für männliche Dummheit und solche für weibliche Hässlichkeit bzw. generelle Widerwärtigkeit vor, zumal Männer typischerweise intelligent sind, während Frauen nett und adrett zu sein haben.

Die vorliegende Auswahl an Wörtern will das Derbe und Geschmacklose nicht aussparen, ist aber bemüht, es mit maßvoll Boshaftem in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die treibende Kraft beim Abfassen eines Wörterbuchs liegt im Erklären der Begriffe; über deren politisch korrekten Gebrauch muss nicht geurteilt werden.

Die öffentliche Schimpfkultur des Landes kann mit einigen herzerfrischenden Kostproben, vorwiegend aus den Bereichen Kunst und Politik, belegt werden. Ihre Blütezeit hatte sie in den späten 1970ern und -80ern; da flogen hin und wieder ganz ordentlich die Fetzen, wenn sich Politiker als Kunstsachverständige gerierten und Künstler die politische Landschaft aufmischten. Ein Staatsmann, der die österreichische Schimpf-Art passiv (und eingeschränkt auch aktiv) beflügelt hat, war Bruno Kreisky; Thomas Bernhards Tiraden gegen ihn sind ebenso legendär wie der – Josef Taus gegenüber geäußerte – Gouvernanten-Sager. Und so drängt sich die Frage auf, ob es längerfristig nicht bemerkenswerter ist, sich ein paar größere Geister zum Feind als viele kleinere zu Facebook-Freunden gemacht zu haben.

Dass das beherzte Schimpfen gelegentlich ein juristisches Nachspiel hat, sollen ein paar einschlägige Gerichtsurteile belegen; neben der österreichischen Strafund Zivilgerichtsbarkeit kann ein gelassen ausgesprochenes, grobes Wort sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen. Gut so! Schimpfen ist ja auch, in gewissem Sinne, ein Grundrecht des gemeinen Österreichers.

Der kleine Wappler

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