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2.1.1Das Rechtsgeschäft

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Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen

Eine privatrechtliche Person gestaltet ihre Rechtsbeziehungen zu anderen Privatrechtssubjekten durch sog. Rechtsgeschäfte. Rechtsgeschäfte können einseitig (z. B. Testament, Kündigung), aber auch mehrseitig (v. a. Verträge) sein. Die Basis eines Rechtsgeschäfts ist in jedem Fall eine sog. Willenserklärung. Hierunter versteht man eine Äußerung, die auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges gerichtet ist.

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