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Einordnung der Pionierphase
ОглавлениеEin Pionier ist als eine Person charakterisiert, die in ihren Kompetenzen und Fähigkeiten den anderen weit überlegen ist und der sich seine Rolle nach eigenem Ermessen selbst anpasst. Er ist Exekutive, Legislative und Judikative in Personalunion.
Die Stärke des von Lievegoed beschriebenen Pionierbetriebes ist es, dass jeder Mitarbeiter die Ziele des Pioniers zu seinen eigenen macht. Deshalb ist es für den Erfolg des Betriebes notwendig, dass der Pionier-Unternehmer noch alle Arbeitnehmer und die wichtigen Kunden kennt, der Produktionsprozess noch überschaubar ist und die Ziele des Unternehmers für die Mitarbeiter erkennbar sind. Damit das Erfahrungswissen des Pionier-Unternehmers bedeutsam bleibt, müssen Markt und Technik stabil bleiben. Das ist jedoch im Zeitalter der „Digitalen Revolution“ immer seltener der Fall, damit wird diese Unternehmensform an Bedeutung verlieren.
Beispielunternehmen für diese Phase gibt es viele, denn traditionelle Unternehmen beginnen meist mit diesem Verständnis. Strukturell sind beispielsweise viele der Handwerksbetriebe in dieser Phase, wenn dort der Meister den Lehrlingen in Kompetenz weit überlegen ist. Aber auch im Mittelstand scheint diese Unternehmensphase im Moment noch verbreitet. Die Pionierphase kommt laut Lievegoed umso wahrscheinlicher in die Krise, je komplexer die Umwelt und je kleiner der Kompetenzvorsprung des Pioniers vor seinen Mitarbeitern wird. Als Instrument der Organisationsentwicklung könnte angemessen sein, die Mitarbeiter bei Problemen durch Fragen nach ihren Lösungsvorschlägen stärker in die Zusammenhänge und Verantwortung einzuführen.
In dieser Phase ist es der Pionier-Unternehmer, der wie in einer „Elternrolle“ die Entscheidungen für das Unternehmen und „seine“ Mitarbeiter trifft. So ist es auch im frühen Kindesalter noch die Verantwortung der Eltern, für einen sicheren Rahmen zu sorgen und die Verantwortung zu tragen. Diese Aufsichtspflicht und die „elterlichen Sorge“ für Kinder sind in diesem Alter gesetzlich festgeschrieben. Entsprechend bieten sich für Unternehmen dieser Phase Rechtsformen wie die GBR oder die OHG an, bei denen die Unternehmer die volle Entscheidungsgewalt haben und gleichzeitig in der vollen Haftungsverantwortung stehen, mitsamt ihrem Privatvermögen.