Читать книгу Grundlagen des Krankenhausmanagements - Boris Rapp - Страница 29
3.4 Zusammenfassung und Beispiele
ОглавлениеTabelle 3.2 gibt einen Überblick über die Grundzüge der Investitionsförderung.
Tab. 3.2: Wirtschaftsgüter und ihre Förderung
BeschaffungsartWirtschaftsgutErstbeschaffungWiederbeschaffung
Abschließend werden zur Veranschaulichung noch drei Anwendungsbeispiele dargestellt:
1. Ein im Jahr 1902 erbautes Krankenhausgebäude soll grundlegend entkernt und saniert werden. Sämtliche Patientenzimmer werden umgebaut, erstmals mit Nasszellen ausgerüstet und mit zeitgemäßem Komfort ausgestattet. Außerdem werden im Rahmen der Sanierung sämtliche Holzfenster gegen Fenster mit Kunststoffrahmen mit Schallschutzglas ausgewechselt und der Dachstuhl wird ausgebaut, isoliert und neu eingedeckt.
2. Bei einem Unwetter wurde das Dach eines Krankenhauses beschädigt, sodass zahlreiche Dachziegel herabgefallen sind und die Dachrinne teilweise beschädigt wurde. Es werden lediglich die beschädigten Teile erneuert.
3. Es wird ein CT zu Anschaffungskosten in Höhe von 500 000 € wiederbeschafft.
Lösungen:
1. Durch den Umbau erhöht sich sowohl die Substanz als auch die Nutzungsdauer des Gebäudes in wesentlichem Umfang. Bezogen auf die einzelnen Gebäudeteile liegen zwar nur Erhaltungsaufwendungen vor, dennoch liegt wegen der durchgeführten »Kernsanierung« in Bezug auf das Gesamtgebäude Herstellungsaufwand vor. Die Kosten sind daher gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 AbgrV nicht pflegesatzfähig. Es sind Fördermittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHG im Wege der Einzelförderung zu beantragen. Bei Nichtgewährung oder nur teilweiser Förderung sind die Kosten ganz oder teilweise aus Eigenmitteln zu bestreiten.
2. Es liegen pflegesatzrelevante Kosten der Instandhaltung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 AbgrV vor, da das Dach nicht überwiegend ersetzt wird (§ 4 Abs. 2 AbgrV), ebenso ist auch kein Herstellungsaufwand anzunehmen (§ 4 Abs. 1 AbgrV).
3. Das CT ist eigenständig nutzbar, die tatsächliche Nutzungsdauer liegt bei mehr als drei Jahren. Folglich liegt ein förderungsfähiges Anlagegut vor. Es liegt ein kurzfristiges Anlagegut vor, das aus Pauschalfördermitteln nach § 9 Abs. 3 KHG zu finanzieren ist.