Читать книгу Der Ruhestand: Perspektiven eines Arbeitslebens - Brigitte Geldermann - Страница 8

War zu Bismarcks Zeiten noch von einer „Arbeiterklasse“ die Rede, die durch ihre ökonomische Stellung charakterisiert war, so gelten heute die Kriterien und Unterscheidungen, die der moderne Sozialstaat setzt: Die Klasse wird damit auseinanderdividiert und mit durchaus konfligierenden Interessen versehen: in Beschäftigte und Arbeitslose sowie Alte (die Kostgänger) und Junge (die Beitragszahler). Durch das Rentensystem wird daraus ein „Generationenvertrag“, der auch als „Generationenkonflikt“ problematisiert wird. Dazu mehr in Kapitel 2. Verlängerung und Verkürzung der Ruhestandsphase als Mittel der Arbeitsmarkt- und Finanzpolitik Welche Altersgrenze genau festgelegt wird, also welche Lebensarbeitszeit man den Menschen zumuten will, hängt noch von anderen Faktoren ab als von der Einschätzung, mit welchem Alter die Leistungsfähigkeit im Schnitt ausgereizt ist. „Flexible Altersgrenzen“ definieren dabei Spielräume angesichts individueller Notlagen oder unternehmerischer Kalkulationen. Für die Arbeitsmarktpolitik ist das gesetzliche Rentenalter ein wesentliches Steuerungsinstrument. Der Soziologe Robert C. Atchley, Autor einer „Sociology of Retirement“, konstatiert: „At the societal level, retirement is primarily a mechanism for adjusting the supply of labor to the demand (Atchley 1976, 123).“ Bis Mitte der 80er Jahre wurden die Altersgrenzen unter dem Aspekt der Verkürzung der Lebensarbeitszeit festgelegt, um das Überangebot an Arbeit zu begrenzen und die weniger Leistungsfähigen „sozialverträglich“ als Arbeitnehmer und Lohnempfänger auszusortieren4. 4 Vgl. auch Kohli 1992: „Offensichtlich ist die Verkürzung der Lebensarbeitszeit ein Schlüsselmechanismus zur Anpassung an die abnehmende Nachfrage nach beziehungsweise das wachsende Angebot an Arbeitskräften“ (242). Zusätzlich wurde in den 1970er Jahren durch verschiedene Regelungen den Unternehmen der Personalabbau via Frühverrentung schmackhaft gemacht. Frauen und ältere Arbeitslose konnten im Alter von 63 in Rente gehen, Schwerbehinderte – also noch weniger Leistungsfähige - schon mit 60 Jahren. Die so genannte „58er-Regelung“ bzw. der Paragraf 428 des Sozialgesetzbuch III zum „Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen“ förderte die Übergangsphase bis zum Rentenbeginn. Noch im Jahr 2003 lag der Anteil der Erwerbstätigen an allen 55- bis 64-Jährigen bei nur 39 Prozent (DZA 2005, 1). Mit der Rentenreform von 1992 fand hier eine grundsätzliche Umorientierung statt. Die Lebensarbeitszeit wurde seitdem sukzessive verlängert. Dabei wurden die bisherigen arbeitsmarkt- und gesundheitspolitischen Kriterien von finanz- und wachstumspolitischen Überlegungen abgelöst und Besitzstände hinsichtlich Möglichkeiten und Ausstattung des Vorruhestands ohne größere öffentliche Diskussion beseitigt. Der Diskurs zur „demografischen Entwicklung“, auf den noch einzugehen sein wird, flankierte diese Politik. Im Rahmen der sogenannten Lissabon-Strategie haben sich die EU-Staaten im Jahr 2000 darauf geeinigt, die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeit­nehmer zu erhöhen. Bis 2010 sollte demnach in allen Mitgliedstaaten mindestens die Hälfte der 55- bis 64-Jährigen erwerbstätig sein. Nach Ergebnissen der Europäischen Arbeitskräfteerhebung erreichte Deutschland dieses Ziel mit einer Erwerbstätigenquote von 52 Prozent erstmals 2007. Die Quote ist seitdem weiter gestiegen und erlangte 2017 mit 58 Prozent ihren bisherigen Höchststand (Destatis 2018, 67). Was die 60- bis 64-Jährigen betrifft, so setzte nach Daten des Deutschen Alterssurveys hingegen erst zwischen 2002 und 2008 eine markante Entwicklung in der arbeitsmarkt- und rentenpolitisch gewünschten Richtung ein. Die Anteile der Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 59 Jahren sowie von 60 bis 65 Jahren haben sich von 1996 zu 2014 um je 20 Prozentpunkte erhöht (1996: 56,6 Prozent, 2014: 76,1 Prozent für 54- bis 59-Jährige; 1996: 18,2 Prozent, 2014: 38,8 Prozent für 60- bis 65-Jährige). Der Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 60 bis 65 Jahren lag jedoch auch 2014 deutlich unter dem Durchschnitt der erwerbstätigen Personen im Alter von 40 bis 65 Jahren (74,1 Prozent).5. (Das DZA erfasst hier die tatsächlich Erwerbstätigen, nicht die Erwerbspersonen, zu denen auch die Arbeitslosen zählen, allerdings nicht nur abhängig Beschäftigte, sondern auch Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und Beamte.) Der Anteil der Erwerbstätigen im Ruhestand nimmt von 5,1 Prozent im Jahr 1996 auf 11,6 Prozent im Jahr 2014 zu (vgl. Franke/Wetzel 2015, 43). 5 So kann man sich täuschen: Kohli (1992): „Nirgendwo ist es bisher gelungen, den Trend zum frühen Ruhestand umzukehren … Es ist anzunehmen, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird, solange der allgemeine Angebotsüberschuss am Arbeitsmarkt und damit das geringe Interesse der Unternehmen an der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer fortbesteht“ (243). Während bei den Männern 14,7 Prozent im Ruhestand erwerbstätig sind, sind es bei den Frauen lediglich 8,6 Prozent. Ebenso sind mehr Personen mit hoher Bildung im Ruhestand erwerbstätig als Personen mit einem mittleren und niedrigen Bildungsniveau. Wie bereits vor dem Ruhestand, ist auch nach dem Ruhestandsübergang der Anteil der Erwerbstätigen in Westdeutschland mit 12,2 Prozent höher als der der Ostdeutschen (9,0 Prozent) (ebd. 56). Für die seit 1996 deutlich gestiegene Beschäftigung der 60- bis 64-Jährigen wird nicht nur der Reformkurs der Rentenpolitik verantwortlich gemacht, sondern auch das Nachrücken von geburtenstarken, besser gebildeten Jahrgängen in die Gruppe der älteren Erwerbstätigen, die mit höheren Qualifikationen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hatten und gleichzeitig vom damaligen konjunkturellen Aufschwung am Arbeitsmarkt profitierten (DZA 2010, 2). Der Übergang in den Ruhestand Die verbrauchte Arbeitnehmergeneration wird mittels institutioneller Arrangements aus dem Arbeitsmarkt ausgesteuert: Anspruchsvoraussetzungen für die Alimentierung durch Arbeitsverwaltung oder Rentenversicherungen weisen dem älteren Menschen einen Status als Rentner, als Arbeitsloser oder als Sozialfall zu. Seit dem Jahr 1996 bestand in Deutschland die Möglichkeit, den Übergang in die Rentenphase über Altersteilzeit zu gestalten. Nach dem novellierten Altersteilzeitgesetz wurde eine bis zum Jahresende 2009 angetretene Altersteilzeit über die Arbeitsverwaltung gefördert, wodurch ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte vermindern konnten. Bedingung ist lediglich, dass über einen Gesamtzeitraum von bis zu drei Jahren bzw. bei Regelung in einem Tarifvertrag bis zu sechs Jahren die Arbeitszeit im Durchschnitt halbiert wird. Bis zum Dezember 2009 wurden insgesamt 526.339 Altersteilzeitfälle von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt und gefördert. Mit einem Anteil von 93,5 Prozent wurde bei den 2009 bewilligten Fällen primär die Blockzeitlösung gewählt. Das Instrument Altersteilzeit dient damit ganz überwiegend dem vorzeitigen Wechsel in den Ruhestand und nicht, wie im Gesetz formuliert, dem gleitenden Übergang. Gleichzeitig haben sich die beschäftigungspolitischen Erwartungen nicht erfüllt, denn der Anteil der Arbeitslosen, die auf Altersteilzeitstellen nachrücken, ist seit 1997 kontinuierlich gesunken (6. Altenbericht 2010, 175). Das Interesse der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber an einer möglichst zeitigen Verrentung ist ungebrochen. 17,9 Prozent der Rentenzugänge im Jahr 2017 mündeten in die Erwerbsminderungsrente. Von diesen 165.638 Personen waren nur 47 Prozent im Jahr zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei den Altersrentenzugängen im Jahr 2017 weist die Deutsche Rentenversicherung als letzten Versicherungstatus bei den Männern aus (DRV 2018, 75f.)

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% aller Rentenzugänge
Versicherungspflichtige Beschäftigung (inkl. geringfügige Beschäftigung ohne Verzicht auf Versicherungsfreiheit)41,7,0
Altersteilzeit/Vorruhestand8,5
Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld I)6,4
Anrechnungszeitversicherte (inkl. ALG II-Bezug)5,9
Sonstige aktive Versicherungsverhältnisse (Handwerker, Pflegepersonen, Künstler, geringfügige Beschäftigung ohne Verzicht auf Versicherungsfreiheit)8,8
Passive Versicherung (Hausmänner, Arbeitslose oder Kranke ohne Leistungsbezug, Selbstständige)25,1
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