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bb) Freeware

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Auch bei sogenannter Freeware, die vom Namen her zunächst den Eindruck Freier Software vermitteln mag, handelt sich es sich dem Grunde nach um kommerzielle Software. Einzige Voraussetzung zur Einordnung einer Software als Freeware ist die kostenfreie Überlassung der Software an den Nutzer. In diesem Punkt ähneln sich Freeware und FOSS. Daher kommt es hier aufgrund der Ähnlichkeit der Begriffe gelegentlich zu Verwechslungen. Damit enden die Gemeinsamkeiten aber auch. Denn anders als bei FOSS erhält der Nutzer bei Freeware in der Regel nur sehr eingeschränkte Nutzungsrechte. Häufig wird die Nutzung auf eine nicht-kommerzielle Verwendung beschränkt und eine Weiterverbreitung der Software sowie eine Bearbeitung und Veränderungen untersagt. Auch der Source Code wird bei Freeware regelmäßig nicht offengelegt. Die Einräumung der Nutzungsrechte für Freeware erfolgt über sogenannte End User License Agreements – kurz EULA – und nicht über FOSS Lizenzen. Freeware ist also dem Bereich kommerzieller Software zuzuordnen. Die in diesem Buch erläuterten Rahmenbedingungen zum Umgang mit FOSS finden daher keine Anwendung auf Freeware.

Praxishandbuch Open Source

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