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c) System Call zum Aufruf selbstständiger Anwendungsprogramme – Process Call

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Ein anderer Fall des System Call ist der Aufruf eines selbstständigen Anwendungsprogramms. Dabei wird ein separat auf dem System bereitgestelltes, unabhängiges Executable (also ein selbstständiges Programm) durch die – ebenfalls selbstständige – Anwendungssoftware aufgerufen und ausgeführt. Auf FOSS bezogen wird also eine eigenständige FOSS Komponente lediglich durch ein anderes proprietäres Programm aufgerufen und ausgeführt. Ein Beispiel hierfür könnte sein, dass ein proprietäres Programm die Funktion beinhalten soll, PDFs anzuzeigen. Um dies zu tun, ruft die Software bei Eingabe einer PDF-Datei nun einen ebenfalls auf dem System vorhandenen, eigenständigen PDF-Reader (z.B. ein FOSS Produkt) auf und führt ihn aus, um so das PDF über diesen Reader anzuzeigen.

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Die beiden Software-Bestandteile bleiben dabei grundsätzlich getrennt und funktionieren auch unabhängig voneinander (entsprechend dem vorherigen Beispiel könnte der PDF-Reader jederzeit auch separat verwendet werden). Bei einer so eingesetzten FOSS Komponente würde es sich also um ein komplett eigenständiges Programm handeln und nicht etwa um eine (mit dem Betriebssystem ausgelieferte) Library oder einen anderen Programmteil, der im Sinne einer dynamischen Verlinkung eingebunden wird. Aufgrund dieser Selbstständigkeit und jederzeitigen Trennbarkeit der einzelnen Programme entsteht bei dieser Art des Systemaufrufs in der Regel kein derivative work im Sinne der FOSS Lizenzen. In der Regel wird daher auch kein Copyleft entsprechender strenger FOSS Lizenzen ausgelöst, das dazu führen würde, dass beide Software-Komponenten unter dieselbe FOSS Lizenz gestellt werden müssten. Allerdings ist auch hier immer eine entsprechende Beurteilung des konkreten Einzelfalls erforderlich, um festzustellen, welche Vorgaben die jeweiligen FOSS Lizenzen beinhalten und wie die technische Umsetzung des System Call erfolgt ist.

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Da auf Grund des gegebenenfalls nicht ausgelösten Copyleft hier in einem FOSS Compliance-Prozess eine andere Bewertung des System Calls zum Aufruf eines selbstständigen Anwendungsprogramms erfolgen würde, kann es sinnvoll sein, für den eigenen Prozess entsprechend bezeichnende Begriffe für die unterschiedlichen Arten der System Calls einzuführen. So können diese bereits bei der Sachverhaltsermittlung unterschieden und der Prozess gegebenenfalls vereinfacht werden. Wir haben daher auch für dieses Buch unterschiedliche Begriffe gewählt, um die Unterscheidung der jeweils unterschiedlichen System Calls zu vereinfachen. Soweit wir im Folgenden auf den speziellen Unterfall des System Call Bezug nehmen, bei dem ein Anwendungsprogramm ein anderes selbstständiges Programm aufruft, ohne dass ein Copyleft ausgelöst wird, sprechen wir von einem Process Call. Dieser Begriff soll veranschaulichen, dass hier keine unselbstständige Systemfunktion, sondern ein eigener selbstständiger Prozess aufgerufen wird.

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