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a) Wie FOSS Lizenzen einbezogen werden

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FOSS Lizenzbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die eine Vertragspartei der anderen stellt3 und die nicht individuell ausgehandelt wurden.4 Die Rechtsnatur des Vertrages und seine vertragstypologische Einordnung sind für die Einstufung der Lizenzbedingungen als Vertragsbedingungen im Sinne der §§ 305ff. BGB unerheblich.5 Bei den FOSS Lizenzbedingungen handelt es sich daher nach h.M. in Literatur6 und gefestigter Rechtsprechung7 um AGB i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB.

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