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Vernehmung zur Sache – Konsekutivdolmetschen

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Erst wird dem Angeklagten die Möglichkeit gewährt, im Zusammenhang, d.h. ohne Unterbrechung, Stellung zu dem Tatvorwurf zu nehmen. Nur die sichere Beherrschung der Konsekutivtechnik ermöglicht eine Gleichstellung vor dem Gesetz1 des Ausländers mit den Gerichtssprachkundigen.

Es folgen dann meistens Nachfragen und Vorhalte seitens der Gerichtsmitglieder und Verteidiger. Diese kürzeren Passagen können für den Angeklagten simultan geflüstert und für Gericht und Öffentlichkeit konsekutiv gedolmetscht werden.

Jederzeit kann dabei ein Bedarf an soziokultureller Klärung entstehen.

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