Читать книгу Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht - Christoph Herrmann - Страница 112

На сайте Литреса книга снята с продажи.

3. Grenzüberschreitender Bezug der eingeführten Ware

Оглавление

147

In Anbetracht des Wortlauts von Art. 34 AEUV („alle Maßnahmen (…) zwischen den Mitgliedstaaten“) müsste ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegen.

Vorliegend kauft J über einen Online-Händler ein NZG aus dem EU-Mitgliedstaat A, um dieses in seinem Herkunftsland, dem EU-Mitgliedstaat B, zu verwenden. Ein grenzüberschreitender Sachverhalt ist damit gegeben.

Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht

Подняться наверх