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Die Pflegereformen: Was sind die Auswirkungen?

Einige Bemühungen zur Verbesserung der Pflegesituation haben bereits stattgefunden.

Tipp 2: Momentan gibt es viele Veränderungen in der Pflegebranche. Halten Sie sich auf dem Laufenden.

Im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes I sind die Leistungssätze seit 2015 für Leistungsempfänger*innen gestiegen. Finanziert wird dies durch eine Erhöhung der Beitragssätze der Pflegeversicherung.

Alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen und nicht wie bisher nur jene mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Das ist erfreulich, denn auch im stationären Sektor wird die Pflege durch Betreuungskräfte entlastet und die Bewohner*innen erhalten Beschäftigungsangebote und die Möglichkeit, am sozialen Miteinander teilzunehmen.

Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II am 1. Januar 2016 kamen schrittweise Veränderungen. 2017 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dieser betrachtet die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eines pflegebedürftigen Menschen. Es geht also weniger um die somatische Sichtweise. Mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) wird gemessen, was der pflegebedürftige Mensch noch kann. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs pflegerelevanten Bereichen erhoben. Der Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen findet Berücksichtigung. Je nach Einschränkungen der Selbstständigkeit werden Pflegebedürftige einem der fünf Pflegegrade zugeordnet. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden abgeschafft, mit ihnen die alten Leistungssätze. Durch die neuen Leistungssätze profitieren vor allem pflegebedürftige Menschen mit Demenz. Personen, die einem niedrigen Pflegerad zugeordnet sind und stationär untergebracht werden, erhalten weniger Zuschuss, denn es wird die Versorgungsform ambulant vor stationär angestrebt.

Um weiterhin Verbesserungen zu erzielen, können vollstationäre Einrichtungen einen Antrag auf Vergütungszuschläge zusätzlicher Pflegestellen stellen. Der Anspruch auf Vergütungszuschläge richtet sich nach der Einrichtungsgröße. Voraussetzung ist, dass der*die Antragsteller*in über zusätzliches Personal verfügt, dieses also über dem Personalstand liegt, der vorgehalten werden muss. Ein Großteil der ca. 13 000 zusätzlichen Pflegestellen, die nach Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 6 SGB XI pauschal aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und durch die private Pflege-Pflichtversicherung finanziert werden, ist bis heute nicht besetzt. Das mag daran liegen, dass die Antragstellung komplex und die Voraussetzungen, um einen Antrag stellen zu können, nicht immer erfüllt sind.

Um die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern, wurde im Juli 2018 die parteiübergreifende Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen, in der auch unser momentaner Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn involviert war.

Es wurden unterschiedliche Initiativen besprochen und entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet, um bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu schaffen. Die einzelnen Maßnahmen können Sie im Abschlussbericht der Konzertierten Aktion Pflege nachlesen. Drei Punkte möchte ich hier aufgreifen:

Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland: Ganz ohne Fachkräfte aus dem Ausland geht es meiner Ansicht nach leider nicht. Man muss jedoch die sprachlichen und kulturellen Unterschiede beachten. Es braucht Zeit, bis die Menschen integriert sind, und erst dann können sie meiner Ansicht nach als kompetente Pflegefachkräfte in Deutschland agieren.

Bessere Entlohnung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte im Januar 2020 mit, dass die Pflegekommission eine Anhebung des Mindestlohns und mehr Urlaubstage für Beschäftige in der Pflege beschlossen hat. Pflegefachkräfte sollen zum 1. Juli 2021 einen einheitlichen Mindestlohn in Höhe von 15 Euro pro Stunde erhalten. Ab April 2022 soll dieser auf 15,40 Euro pro Stunde angehoben werden. Auch Pflegehilfskräfte können sich über Lohnerhöhungen freuen. Über Tarifverträge wird aktuell weiterverhandelt. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Investitionen in Digitalisierung: Um die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben und dadurch, langfristig gesehen, Entlastung in bürokratischen Angelegenheiten zu erfahren, haben Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Je nach Anschaffung digitaler Ausrüstungen beläuft sich diese auf bis zu 12 000 Euro.

Des Weiteren wurden durch das im Jahr 2017 verkündete Pflegeberufegesetz die drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer Ausbildung, der generalistischen Pflegeausbildung, „zusammengelegt“. Mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die neue Ausbildung wurde im Oktober 2019 gestartet.

Es wurden Maßnahmen zur Entbürokratisierung getroffen und ein neues Prüfsystem zur Erfassung der Ergebnisqualität auf den Weg gebracht.

Es ist also nicht so, dass nichts passiert ist. Das Problem wurde jedoch noch nicht bei den Wurzeln gepackt. Solange in der Pflege die Möglichkeit besteht, gewinnfokussiert zu agieren, wird der Pflegenotstand trotz aller Bemühungen nicht zu beheben sein.

Schwester! Können Sie mal eben kommen?

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