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3. Durchführung alternativer Prüfungshandlungen
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Alternative Prüfungshandlungen sind Analysehandlungen und Plausibilitätsüberlegungen, mit Hilfe derer das Untersuchungsobjekt aus einer von der ursprünglichen Prüfungshandlung abweichenden Perspektive untersucht wird. Das primäre Ziel alternativer Prüfungshandlungen ist die Gewährleistung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse, welche einen wichtigen Beitrag zur nochmaligen Validation und Überprüfung der primären Ermittlungsergebnisse leisten können.
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Im Zusammenhang mit der Durchführung von alternativen Prüfungshandlungen werden Arbeitshypothesen und Annahmen formuliert, deren Überprüfung zum annähernd gleichen Ergebnis wie die der primären Prüfungshandlungen führen soll.
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Beispiel:
Das Prüfungsziel besteht in der Ermittlung potentieller „Schmiergeldzahlungen“ an Dritte. Die Analyse der Zahlungsströme eines Unternehmens an einen Lieferanten führte bisher zu einem Zahlungsvolumen von 5 Mio. EUR ausgehend von der Untersuchung der Bankkonten. Als alternative Prüfungshandlungen werden zusätzlich Kreditorenbuchungen bilanzieller Personenkonten analysiert und mit den bereits identifizierten Zahlungen abgestimmt, um mögliche Verschleierungstransaktionen auf anderen Kreditorenkonten zu prüfen. Weiterhin wird mittels Gegenkontenanalyse einschlägiger Aufwandskonten und Lieferantenrechnungen die Vollständigkeit ausgehend von der Gewinn- und Verlustrechnung sichergestellt. Möglich wäre ebenfalls entsprechende Projektkalkulationen auf versteckte oder unplausible Aufwandsposten sowie Forderungen nach Erlösschmälerungen (bspw. Wertberichtigungen) hin zu untersuchen.
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Zu den alternativen Prüfungshandlungen können auch Interviews zählen, welche die Datensammlung und –auswertung qualitativ abrunden und potentielle Beweise zusätzlich validieren.