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Schlangenlinien

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16.08.2014

Es gibt eine UN-Doktrin, die eine „Schutzverantwortung der internationalen Staatengemeinschaft“ vorsieht, falls der betroffene Nationalstaat den Schutz der Bevölkerung nicht mehr gewährleisten kann. Kannte die deutsche Regierung diese UN-Doktrin nicht bei ihren Diskussionen, ob sie den unterlegenen Gegnern der IS Waffen liefern solle oder nicht. Sie drückt sich doch sonst gern unter Berufung auf „kein UN-Mandat“ vor unangenehmen militärischen Entscheidungen. FrankWalter Steinmeier ist bereit „bis an die Grenze des politisch und rechtlich Machbaren“ zu gehen. Dabei suggeriert er, dass diese Grenze unwandelbar sei, obwohl sie von Menschen gemacht ist. Und Ursula von der Leyen begründet wortreich und mit schauspielerisch ernstem Mienenspiel, weshalb Deutschland nur Schutzwesten und Helme in den Nordirak liefern dürfe, obwohl militärische Güter z.B. auch nach SaudiArabien und Katar exportiert werden. Kurze Zeit später argumentiert sie ebenfalls wortreich und mit schauspielerisch ernstem Mienenspiel (oder war es doch ihr freundlich-undefinierbares Lächeln), weshalb auch militärische Mittel in Erwägung gezogen werden. Wörtlich erklärt sie mit einem hochmütigen „nur“ im Satz: „Wenn sich ein Völkermord n u r mit deutschen Waffen verhindern lässt, dann müssen wir helfen“.

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