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Anhang 1 zur Prüfungsordnung

KINDERPRÜFUNGSORDNUNG

1 Allgemein

Die Kinderprüfungsordnung und das darin enthaltene Kinderprüfungsprogramm gelten für alle Ju-Jutsuka bis einschließlich 14 Jahre. Grundsätzlich gilt die normale Prüfungsordnung mit nachstehenden Abweichungen. Die Zwischenprüfungen sollen die Kinder auf die Prüfung zum jeweiligen Vollgurt hinführen und motivieren.

2 Gurtstufen, Altersstufen und Prüfungsanforderungen

In den Zwischenprüfungen werden prinzipiell die gleichen Prüfungsfächer geprüft wie in den Vollprüfungen. Jedoch werden die folgenden Prüfungsfächer zu einem Gesamt-Prüfungsfach „Techniken“ zusammengelegt:

4Bodentechniken
5Abwehrtechniken
6Atemitechniken
7Würge- / Nervendrucktechniken
8Sicherungstechniken
9Hebeltechniken
10Wurftechniken
11Stockabwehr / -anwendung

Für dieses Prüfungsfach „Techniken“ wird in der Prüfungsliste nur eine Gesamtnote eingetragen. Es werden jeweils je nach Zwischenprüfung nur 1/3, 2/3 oder 1/2 der in der Vollprüfung vorgesehenen Aufgaben abverlangt.

Der Vereinstrainer, der die Kinder zur Prüfung vorbereitet hat, gibt dem Prüfer die jeweiligen Aufgaben vor. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Aufgaben; es ist unerheblich, ob damit alle im Vollgurt geforderten Prüfungsfächer abgedeckt werden.

Folgende Prüfungsfächer sind als Basis des Ju-Jutsu zu sehen oder so komplex, dass eine kontinuierliche Hinführung zur Zielübung im Vollgurt gefordert ist. Deshalb werden sie, sofern sie bei der entsprechenden Gurtstufe vorhanden sind, auch in den Zwischenprüfungen in vollem Umfang geprüft:

1Bewegungsformen
2Falltechniken
3Komplexaufgaben
13Weiterführungstechniken
14Gegentechniken
15Freie Selbstverteidigung
16Freie Anwendungsformen
18Kombinationen / Vielfältigkeit
19Angriffs- / Partnerverhalten
Kyu-GradGürtelMindestalterPrüfungsinhalt
6.1Weißgurt mit gelbem Aufnäher7 Jahre5 Aufgaben (entspricht 1/3 von 16) im Prüfungsfach „Techniken“ des 5. Kyu1
6.2Weiß-Gelb-Gurt8 Jahre11 Aufgaben (entspricht 2/3 von 16) im Prüfungsfach „Techniken“ des 5. Kyu1
5Gelbgurt9 JahreVollprüfung2
5.1Gelbgurt mit orangefarbenem Aufnäher10 Jahre5 Aufgaben (entspricht 1/3 von 15) im Prüfungsfach „Techniken“ des 4. Kyu1
5.2Gelb-Orange-Gurt11 Jahre10 Aufgaben (entspricht 2/3 von 15) im Prüfungsfach „Techniken“ des 4. Kyu1
4Orangegurt11 JahreVollprüfung2
4.1Orange-Grün-Gurt12 Jahre12 Aufgaben (entspricht 1/2 von 25) im Prüfungsfach „Techniken“ des 3. Kyu1
3Grüngurt13 JahreVollprüfung2
3.1Grün-Blau-Gurt13 JahreStockabwehr in Verbindung mit Störtechniken gegen Stockangriffe 1 bis 8, Verteidigung mit dem Stock gegen 5 Angriffe mit Kontakt sowie 6 weitere Aufgaben (19 Aufgaben entsprechend 1/2 von 37) im Prüfungsfach „Techniken“ des 2. Kyu1
2Blaugurt14 Jahre3Vollprüfung2

1) zusätzlich werden die nicht im Prüfungsfach „Techniken“ zusammengefassten Prüfungsfächer des nächsten Vollgurtes in vollem Umfang verlangt; das Prüfungsfach „Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen“ wird in der Prüfung zum 3.1 Kyu abweichend hiervon nicht geprüft.

2) Vollprüfung nach dem allgemeinen Prüfungsprogramm.

3) Das Alter zum 2. Kyu ist bindend, bei den Kyu-Graden 6.1. bis 3.1 Kyu sind die Altersangaben Empfehlungen.

3 Prüfungsreihenfolge

Die Prüfungsreihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten.

Die Vorbereitungszeit beträgt 6 Monate, jedoch sollte das Mindestalter der betreffenden Gurtstufe erreicht sein. Ist das Mindestalter des jeweiligen Vollgurtes bereits erreicht, kann die Prüfung zu dem Vollgurt auch ohne die Zwischenprüfung abgelegt werden, d.h. die Zwischenprüfungen können übersprungen werden.

4 Durchführung

Die Kinderprüfungen sind in kindgerechter Form zu gestalten und durchzuführen. Verletzt sich ein Prüfling während der Prüfung (mit oder ohne Fremdverschulden), so entscheidet der Prüfer, ob der Prüfling die Prüfung zu Ende führt oder nicht. Die Fürsorgepflicht ist hierbei zu beachten.

Prüfungen bis einschließlich 3.1 Kyu können von einem Prüfer alleine abgenommen werden. Die Prüfung zum 2. Kyu wird gemäß Punkt 3.4 der Prüfungsordnung von zwei Prüfern abgenommen.

Für die Zwischenprüfungen sind die speziellen Prüfungsmarken „Jugend“ und Prüfungsurkunden „Jugend“ zu verwenden.

5 Inkrafttreten

Diese Kinderprüfungsordnung wurde von der Jugendvollversammlung des DJJV beschlossen und tritt am 01.01.2000 in Kraft.

Die Ergänzungen wurden von der JVV am 16.03.2002 beschlossen.

Eine redaktionelle Überarbeitung wurde von der JVV am 05.04.2008 verabschiedet.

Die Einführung des 3.1 Kyu wurde von der JVV am 25.02.2012 beschlossen.

Ju-Jutsu 1x1 2015

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