Читать книгу Ju-Jutsu 1x1 2015 - DJJV Deutscher Ju-Jutsu Verband e.V. - Страница 8
ОглавлениеAnhang 3 zur Prüfungsordnung
GRADUIERUNG IM RAHMEN VON SV-/ GEWALTPRÄVENTIONSPROGRAMMEN
Teilnehmer von Selbstverteidigungskursen oder Ju-Jutsu im Schulsport können durch den Leiter des Kurses zum 6.2. Kyu (weiss-gelber Gurt) graduiert werden.
Voraussetzungen:
- mindestens 12 Unterrichtseinheiten.
- mindestens folgende Kenntnisse sollen selbstverteidigungsbezogen vermittelt werden: Notwehr; Nothilfe; Distanz herstellen; Abwehr von Schlägen; Befreiungen aus Handgelenkfassen; Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers; Fallen; Anwendungsform.
- der Kursleiter überprüft die Kenntnis der Inhalte.
Prüfungsberechtigt sind:
- Ju-Jutsuka mit Prüferlizenz des DJJV.
- Lehrer/Ausbilder/Pädagogen mit Zusatzqualifikation Ju-Jutsu (mindestens ein Semester oder ÜL-Gewaltprävention).
- Kursleiter SV (Kinder oder Frauen) mit mindestens 3. Kyu JJ
- ÜL-Gewaltprävention mit mindestens 4. Kyu JJ
Organisation
- Bezug des Materials über LV/DJJV (Urkunde; Gürtel mit JJ Aufschrift).
- Meldung/Teilnehmerlisten an Landesprüfungsreferenten.
- Die Graduierung ist dem weiss-gelben Gurt vollständig gleichgestellt.
Beispiel für Umsetzung der Inhalte:
1 Notwehr
2 Nothilfe: Opfer aus dem Gewaltmagnetfeld des Angreifers bringen; Körperabbiegen
3 Distanz herstellen: Bewegungslehre; Handballentechnik; Stimme einsetzen
4 Abwehr gegen Schläge: Handabwehr; passive Abwehr
5 Befreiungen aus Handgelenkfassen: Grifflösen; Griffsprengen
6 Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers: Griffsprengen; Windmühle
7 Fallen: SV- Fallen; Sturz seitwärts
8 Anwendungsform: Raufen/Ringen; Kampf mit offenen Händen