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1.1.4 Volkswirtschaftliche Güter

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Schematisch und in der Übersicht lassen sich die verschiedenen volkswirtschaftlichen Güterbegriffe nach ihrer Nutzungsdauer und Nutzungsart wie folgt darstellen:


Konsumgüter, Investitionsgüter, Vorleistungen

Die ökonomischen (knappen) Güter (vgl. Abschnitt 1.1.1) lassen sich demnach zunächst in Sachgüter (Waren) und Dienstleistungen unterteilen. Sie können dauerhaft (langlebig) und nicht dauerhaft (kurzlebig) sein. Die Grenze zwischen Kurz- und Langlebigkeit ist das Ende des Wirtschaftsjahres, das normalerweise dem Kalenderjahr entspricht. Sachgüter können kurz- oder langlebig sein, während Dienstleistungen nur kurzlebig sind und gleichzeitig mit ihrer Produktion auch vollständig genutzt werden. Die Nutzung der Güter führt zu ihrer Vernichtung. Eine weitere und begrifflich wichtige Unterteilung ist die in Investitions- und Konsumgüter und in Vorleistungen. Investitionsgüter sind langlebige, Vorleistungen kurzlebige Güter, die wieder zur Produktion genutzt werden. Konsumgüter sind kurz- und langlebige Güter, die durch Nutzung zwar auch vernichtet, aber nicht wieder zur Produktion genutzt werden.

Vorleistungen werden vor allem von der Zulieferindustrie hergestellt und als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dem betrieblichen Produktionsprozess zugeführt. Als typische Beispiele für Investitionsgüter gelten die im Produktionsprozess eingesetzten Maschinen (Ausrüstungsinvestitionen) und Gebäude (Bauinvestitionen). Typische Konsumgüter sind z. B. Nahrungsmittel und auch Elektrogeräte im privaten Haushalt, sofern mit ihnen nicht wieder etwas produziert und verkauft wird.

Situationsbezogene Antwort 4

Die von Installationsmeister Röhrl installierten Pelletheizungen könnten nach ihrer Nutzungsart unter alle drei volkswirtschaftlichen Güterbegriffe fallen. Da die Pelletheizungen annahmegemäß ausschließlich in privaten Haushalten installiert werden, könnten sie zunächst einmal unter die privaten Konsumgüter fallen. Dies wäre dann der Fall, wenn sie nicht wieder zur Produktion genutzt werden, wenn sie also z. B. dazu dienen, die Wohnräume eines privaten Haushalts zu heizen. Dass es sich bei Pelletheizungen typischerweise um langlebige Sachgüter handelt, die über die Jahre hinweg genutzt werden, spielt bei Konsumgütern keine Rolle, da sie kurz- und langlebige Güter umfassen. Das ist bei Investitionsgütern anders, da bei ihnen die Langlebigkeit gegeben sein muss. Bei den Pelletheizungen würde es sich um private Investitionsgüter handeln, wenn sie in Unternehmen des privaten Haushaltsbereichs (vgl. Abschnitt 1.1.6) (z. B. im Familienbetrieb einer Bäckerei) installiert werden. Sie würden dann nämlich wieder der Produktion (z. B. zur Beheizung der Backstube bei der Semmelproduktion) dienen. Untypisch, aber keineswegs völlig unrealistisch wäre eine kurzlebige Nutzung von Pelletheizungen in der Produktion. Dies wäre dann der Fall, wenn sie z. B. im Auftrag eines Subunternehmens bei der Erstellung eines größeren Wohnungsbauprojekts installiert würde. Für das Subunternehmen würde es sich um eine Vorleistung handeln, die im gleichen Jahr an den Betreiber des Wohnungsbauprojekts weitergereicht wird und dann erst bei ihm zu einer privaten Investition wird.

Situationsbezogene Frage 5

Wie ist die von Installationsmeister Röhrl bei der Produktion der Pelletheizungen eingesetzte Betriebsausstattung (Beschäftigte, Firmengelände und -gebäude, Maschinen, Bankguthaben etc.) volkswirtschaftlich einzuordnen?

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