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1.5.5 Ordnungswidrigkeiten und Entzug der Ausbildungsberechtigung 1.5.5.1 Maßnahmen der Handwerkskammer zur Beseitigung von Mängeln der Eignung

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Überwachung

Die Handwerkskammer hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die persönliche und fachliche Eignung zur Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen sowie die Eignung der Ausbildungsstätte vorliegen.

Die bei Vorliegen von Mängeln möglichen Maßnahmen der Handwerkskammer sind:

>Feststellung und Beratung durch einen Ausbildungsberater der Handwerkskammer

>Aufforderung an den Betrieb mit Fristsetzung, den Mangel zu beseitigen

>Mitteilung des Mangels an die nach Landesrecht zuständige Behörde, wenn der Mangel nicht in der gesetzten Frist beseitigt wird oder zu beheben ist oder der Lehrling gefährdet ist.

Berufs- und Arbeitspädagogik

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