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1.6.1 Zielgruppen, Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für berufsvorbereitende Maßnahmen 1.6.1.1 Zielgruppen

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Zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses bemüht sich das Handwerk auch um die Teilgruppen der Jugendlichen, die zu wenig in den Prozess der beruflichen Ausbildung integriert sind.

Die Erschließung dieses Potenzials erfordert allerdings auch, die betrieblichen Ausbildungsbedingungen auf die besonderen Anforderungen solcher Jugendlichen abzustimmen.


Sozial Benachteiligte

In Bezug auf die Berufsausbildung liegt eine soziale Benachteiligung insbesondere dann vor, wenn die betroffenen Jugendlichen keinen Zugang zum Berufsbildungssystem finden können und daher deutlich geringere Perspektiven für ihr zukünftiges Leben besitzen.

Soziale Benachteiligungen können sich beispielsweise wie folgt zeigen:

>Verlassen der Schule ohne Schulabschluss

>Vorliegen erheblicher Mängel im Sozialverhalten

>Abbruch einer Berufsausbildung ohne Überleitung in ein neues Ausbildungsverhältnis

>Abbruch einer Berufsvorbereitungsmaßnahme

>kein Beginn oder Verbleib in einem Arbeitsverhältnis trotz erfolgreicher Berufsausbildung.

Menschen mit Lernbeeinträchtigung

>> dazu im Einzelnen Abschnitt 3.5.1.2

Menschen mit Behinderung

>> dazu im Einzelnen Abschnitt 3.5.1.2

Jugendliche mit Migrationshintergrund

Nähere Ausführungen hierzu >> Abschnitt 3.10.

Berufs- und Arbeitspädagogik

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