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Lynchungen im Lehrter Gefängnis
ОглавлениеDie Vorgänge im Lehrter Gefängnis schildert ein Augenzeuge, der wegen Herausgabe einer satirischen Zeitschrift verhaftet war, folgendermaßen (Wieland Herzfelde: »Schutzhaft«): »Man führte uns (am 8. März, abends) an den Eingang des Gefängnisses. Es hieß: »Zuerst den Matrosen Peters hineinführen!« Wir anderen mußten vor der Glastüre, durch die wir nur undeutlich beobachten konnten, stehen bleiben. Kaum war der Matrose eingetreten, erscholl der Ruf: »Haut ihn, schlagt ihn tot, an die Wand!«, wobei ein entsetzliches Gebrüll das ganze Gefängnis erfüllte und aus allen Ecken Soldaten mit Gewehren herbeistürzten und auf den Matrosen einschlugen. Dieser zog ein verborgenes Messer und kämpfte nun mit der Kraft des Verzweifelten gegen die Soldaten. Allmählich gelangten so die Kämpfenden in den Hintergrund, woselbst wir nichts mehr wahrnehmen konnten, nur noch fortwährende Kolbenschläge hörten, woraus sich schließen ließ, daß der Matrose sich aufs äußerste verteidigte. Er wurde unserer Ueberzeugung nach totgeschlagen, denn verschiedene Offiziere und Chargierte stellten unter grausamem Schmunzeln und Händereiben fest, daß er zu »Hackepeter« verarbeitet worden sei.
Nachmittags um vier Uhr vernahmen wir plötzlich dasselbe Gebrüll wie am Vorabend. Dasselbe Herbeistürzen aus allen Ecken des Gebäudes und Rasseln von Gewehren, so daß wir uns sagten, daß die Lynchung nicht auf Erregung, sondern auf System zurückzuführen sei. Gegen Abend erfuhr ein Mitgefangener vom wachthabenden Unteroffizier, daß zwei Galizier totgeschlagen worden seien.«
Der damalige Gouverneur von Berlin, Schöpflin, schrieb hierüber an die »Freiheit« folgenden Brief (23. April 1919.):
»Die beiden Galizier sind erschossen worden, nachdem sie vorher auch mißhandelt worden sind. Sie sollen Schußwaffen unter dem Mantel versteckt gehalten haben und befanden sich im Besitze von Juwelen und Wertsachen, die vermutlich von der Beteiligung an einer Plünderung herrührten. Der eine der Galizier heißt Abraham Melichowitsch und war russischer Kriegsgefangener. Die Erschießung ist bei hereingebrochener Dunkelheit erfolgt. Es wird angenommen, daß die Tötung von Soldaten des Transportkommandos vorgenommen worden ist, nachdem ein Offizier, der die Transportkolonne befehligte, bei der Einlieferung die beiden Erschossenen beschuldigt hatte, Waffen versteckt getragen und geraubt zu haben. Unverständlich bleibt die Erschießung der beiden Galizier wegen des ihnen zur Last gelegten Vergehens. Es muß angenommen werden, daß ihnen sowohl die Waffen wie die vermutlich geraubten Wertsachen schon vor der Einlieferung abgenommen worden sind. Auf Grund des Standrechts, das damals Gültigkeit hatte, hätten die beiden, wenn überhaupt, sofort erschossen werden können, nicht aber erst nach der Einlieferung und offenbar ohne Befehl, also rein willkürlich.«
Augenzeugen des Vorfalls berichten dagegen Folgendes: »Am 9. März lagen wir, ca. 30 Mann, verhaftet in der Waldschenke des Zoologischen Gartens. Von Waffenbesitz konnte, da alle Gefangenen vorher untersucht worden waren, keine Rede sein. Am späten Nachmittag wurden ca. 10 Mann in einem Auto verladen. Zwei Gefangene, von denen der eine ein Mitglied der Matrosendivision, der andere ein Russe war, wurden von den Lüttwitztruppen die Treppe heruntergeworfen, unter fortwährenden Kolbenschlägen vor das Auto geführt, wie ein Gegenstand hineingeworfen und auf dem Lastwagen in unbeschreiblicher Weise viehisch bearbeitet. Als sie blutend am Boden lagen, wurde ihnen befohlen, stramm zu stehen. Nachdem die beiden wie leblos dalagen, setzte sich das Auto in Bewegung. Etwas so Schreckliches hatten wir im ganzen Feldzug nicht erlebt. Als ein Soldat mit dem Messer auf sie losgehen wollte, ließ der Transportführer, ein jugendlicher Herr, der vorher unserer Vernehmung beim Kriegsgerichtsrat Jörns beigewohnt hatte, dies nicht zu. Die andern Mißhandlungen ließ er stillschweigend zu. Der Matrose hatte uns erzählt, er sei verhaftet worden, weil er mit dem Rad gegen einen Drahtverhau gefahren war. Der Russe, weil er auf der Straße gesagt hatte, Deutschland sei noch nicht reif zum Bolschewismus.
Vor dem Zellengefängnis angekommen, wurden die beiden, obwohl sie ganz hinten lagen, als erste herausgezogen. Sie waren also wohl schon gemeldet. Sie wurden in das Gefängnis geschleift, wir hatten den Eindruck, als wenn man Zeugen fernhalten wollte. Die Soldaten, Angehörige der Reinhardttruppen, mehr oder weniger betrunken, empfingen die beiden mit tierischem Gebrüll. Wir sahen, wie die Gefangenen durch den Gefängnisflügel hindurchgeworfen wurden in den Hof. Ein Soldat kam zurück und zeigte sein abgebrochenes Gewehr mit den Worten: »Jetzt kommt die andere Hälfte auch noch dran.« Als wir vor die Schreibstube kamen, hörten wir im Hof Schüsse fallen.«
Die früheren Reichswehrsoldaten (Pioniere), Schlosser Adalbert Arndt und stud. ing. Arthur Schneider kamen am 20. März 1922 vor das Schwurgericht des Landgerichts I (Vorsitz: Landgerichtsdirektor Dr. Weigert). Zeugen bestätigten, daß die beiden mit Gewehrkolben auf die waffenlosen Gefangenen eingeschlagen hatten, andere, daß sie geschossen hatten. Die drei Leichen wurden zunächst auf einen Müllhaufen, dann von einem Lastauto, das Schneider lenkte, in den Tiergarten geworfen. Arndt und Schneider wurden wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu je 1 Jahr und 6 Monate Zuchthaus verurteilt. (Berliner Volkszeitung, 21. und 22. März 1922.)