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Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg
ОглавлениеBei einer Haussuchung am 15. Januar 1919 wurden Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg in Wilmersdorf, ohne Haftbefehl, durch die Einwohnerwehr verhaftet und nach dem Edenhotel, dem Quartier der Gardekavallerie-Schützendivision, gebracht. Nach der amtlichen Darstellung vom 16. Januar wurde Liebknecht auf der Flucht erschossen, Rosa Luxemburg durch eine große Menge gelyncht. »Die Transportführer traf kein Verschulden.« Nach den Aussagen im Prozeß spielte sich die Ermordung jedoch folgendermaßen ab:
Der Platz vor dem Edenhotel war völlig leer. (Zweiter Verhandlungstag.) Karl Liebknecht wurde aus dem Hotel in ein Auto geführt. Der Jäger Runge schlug ihm darauf zweimal von hinten mit dem Kolben auf den Kopf. Liebknecht sank halb bewußtlos zusammen. Die Offiziere saßen und standen um Liebknecht herum, ohne die Schläge zu verhindern. Das Kommando bestand aus den Offizieren Horst v. Pflugk-Hartung, Stiege, Liepmann, v. Ritgen, Schulze, Heinz v. Pflugk-Hartung und dem Jäger Clemens Friedrich, alle natürlich schwer bewaffnet. An Stelle nach Moabit fuhr das Auto am Neuen See entlang in der Richtung nach der Charlottenburger Chaussee. An einer Stelle, wo ein völlig unbeleuchteter Fußweg abging, erlitt das Auto angeblich eine Panne. Liebknecht, der durch die Schläge auf den Kopf noch ganz benommen war, wurde gefragt, ob er noch gehen könne. Zwei Leute stützten ihn rechts und links, zwei gingen vor und zwei hinter ihm. Alle mit entsicherten Pistolen und Handgranaten bewaffnet. Nach wenigen Schritten wurde Liebknecht, angeblich weil er einen Fluchtversuch machte, erschossen. Den ersten Schuß gab Kapitän v. Pflugk-Hartung ab. Nach der Tat war das Auto wieder gebrauchsfähig. Dann wurde die Leiche als »unbekannt« eingeliefert.
Als Rosa Luxemburg durch den Haupteingang fortgeführt wurde, stand derselbe Runge an der Tür. Hauptmann Petri hatte Befehl gegeben, man solle dafür sorgen, daß die Luxemburg nicht lebendig ins Gefängnis komme (Denkschrift des Vollzugsrates). Als Frau Luxemburg durch die Türe kam, schlug Runge ihr zweimal auf den Kopf, so daß sie umsank. Der den Transport führende Oberleutnant Vogel hatte nichts dagegen getan. Man schob Frau Luxemburg in den Wagen. Als der Wagen abfuhr, sprang ein Mann hinten auf und schlug sie mit einem harten Gegenstand auf den Kopf. Unterwegs schoß Oberleutnant Vogel der Frau Luxemburg noch eine Kugel durch den Kopf. Man fuhr zwischen Landwehrkanal und Zoologischem Garten entlang. Am Landwehrkanal stand eine Gruppe Soldaten. Das Auto hielt, die Soldaten warfen die Leiche auf Befehl Vogels in den Kanal.
Die am Mord Beteiligten ließen sich am Tage danach bei einem Gelage photographieren. (Vierter Verhandlungstag.)
Wochenlang geschah in dieser Sache nichts. Die Regierung überließ die Untersuchung derselben Division, der die Mörder angehörten. Die Arbeiterräte Rusch und Struve, die zur Untersuchung beigezogen waren, beantragten eine Reihe von Verhaftungen. Als diese Anträge abgelehnt wurden, traten sie zurück. (31. Januar, 1919; Denkschrift der Mitglieder des Zentral- und Vollzugsrates.)
Runge erhielt durch den Leutnant Liepmann falsche Papiere, wurde versetzt, dann flüchtig und war zunächst unauffindbar. Mitte April wurde er verhaftet, Oberleutnant Vogel am 20. Februar. Am 8. Mai begann die Verhandlung vor dem Kriegsgericht. Der Oberleutnant Grützner sagte aus, daß von Offiziersseite nachdrücklich auf ihn eingewirkt worden sei, die Wachmannschaften des Edenhotels zu einer günstigen Aussage zu bestimmen und ungeeignete Elemente von den Mannschaften zu entfernen. (Dritter Verhandlungstag.) Pflugk-Hartung gab zu, daß er dem Soldaten Peschel, dem Lenker des Autos, in dem Liebknecht abtransportiert wurde, 500 Mk. »geborgt« habe. Die Soldaten Grantke und Weber beschworen, daß Oberleutnant Vogel den Schuß auf Rosa Luxemburg abgegeben habe (dritter Verhandlungstag) und die Leiche ins Wasser werfen ließ (vierter Verhandlungstag). Zwei Angeklagte und Vogel selbst bestritten das erstere. Das Urteil lautete:
»1. Der Jäger Runge wird wegen Wachvergehens im Feld, versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Mißbrauch seiner Waffe in zwei Fällen, in einem Fall mit erschwertem Wachverbrechen und Gebrauch von falschen Urkunden, zu zwei Jahren Gefängnis, zwei Wochen Haft und vier Jahren Ehrverlust und Entlassung aus dem Heer bestraft.
2. Leutnant Liepmann wird wegen Anmaßung einer Befehlsbefugnis in Verbindung mit Begünstigung zu sechs Wochen verschärften Stubenarrests verurteilt.
3. Oberleutnant Vogel wird wegen erschwerten Wachvergehens im Feld in Tateinheit mit Begünstigung in Ausübung des Dienstes, wegen Mißbrauch der Dienstgewalt und Beiseiteschaffung einer Leiche und wissentlich falscher Dienstmeldung zu zwei Jahren vier Monaten Gefängnis und Dienstentlassung verurteilt.«
In der Urteilsbegründung nahm das Gericht (Vorsitzender Kriegsgerichtsrat Erhardt) bei Runge an, daß er aus eigenem Antrieb gehandelt habe.
Bereits fünf Tage vor Beginn des Prozesses hatten Dr. Grabowski und Hauptmann Pabst dem Oberlt. Vogel durch das Polizeipräsidium Berlin und durch die Paßstelle des Auswärtigen Amtes einen Paß nach Holland verschafft. Am 14. Mai, dem letzten Verhandlungstag, teilte der Abgeordnete Cohn dies dem Kriegsminister Reinhardt und dem Ministerialdirektor Rauscher mit. Trotzdem konnte Vogel am 17. Mai mit Hilfe des Hauptmanns Jansen aus der Untersuchungshaft entführt werden und entkam nach Holland. (»Der Mord an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg«. Verlag der »Freiheit«).
Runge legte am 6. Januar 1920 protokollarisch ein Geständnis ab, durch das die Urteilsbegründung völlig hinfällig wurde. Es heißt darin:
»Was die Sache Liebknecht anbetrifft, hatte ich strikten Befehl von Offizieren, diesen Lumpen niederzuschlagen mit dem Kolben an der Stelle, wo er herauskommt. Ich war neu und konnte die Offiziere nicht erkennen, sah aber nachträglich, daß es meist meine Mitangeklagten waren. Was die Luxemburg anbetrifft, kamen Offiziere zu mir und sagten: Ich gebe Ihnen den Befehl, daß die Luxemburg das Edenhotel nicht mehr lebend verläßt. Merken Sie sich das. Kapitänleutnant v. Pflugk-Hartung schrieb sich meinen Namen auf und sagte zu mir: Sie wird Ihnen ja durch den Oberleutnant Vogel in die Arme geführt, so daß Sie nur zuschlagen dürfen ... (was ich auch tat). Als die andern zurückkamen, brüsteten sie sich: »Liebknecht haben wir eine gebrannt. Es wurde eine Panne markiert und so die Flucht künstlich herbeigeführt.« Das hat mir auch Oberleutnant von Ritgen in der Untersuchungshaft später noch einmal gesagt.
Die Untersuchung ist eine Komödie gewesen. Ich sprach mit Kriegsgerichtsrat Jörns wiederholt privat und er sagte mir: »Nehmen Sie ruhig alles auf sich, 4 Monate werden es nur, und Sie können sich dann immer wieder an uns wenden, wenn Sie in Not sind.« Die Zellentüren standen stets offen. Sämtliche Angeklagten machten den Richter, ich mußte den Angeklagten spielen, und es wurde immer gesagt, wenn ich meine Aussagen nicht richtig einlernte, läge mal eine Handgranate im Bett, wenn ich schlafen ginge. Mit dem Stab des Eden-Hotels stand ich öfters in telephonischer Verbindung. Ich mußte ihm vor meiner Flucht genau angeben, mit welchem Zug ich nach Flensburg fahre.
Husar Otto Runge.«
Hieraus (»Freiheit«, 9. Januar 1921) geht hervor, daß es sich in beiden Fällen um einen von den Offizieren wohlüberlegten Mord handelte. Trotzdem erfolgte nichts.
In einer neuen Aussage (»Vorwärts« 29. und 30. Mai 1922) hat Runge noch genauere Mitteilungen über die beiden Ermordungen gemacht und angegeben, daß er durch Angehörige des Freikorps Roßbach mit falschen Papieren versehen und zu einer Reihe von falschen Aussagen vor Gericht veranlaßt wurde. Nach ihm hat auch Leutnant Krull der Frau Luxemburg, als sie im Auto saß, eine Kugel durch den Kopf geschossen.
Gegen Krull war ein Verfahren wegen Mordes eingeleitet worden. Er gestand, beteiligt gewesen zu sein, widerrief aber dann. Darauf wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt, später aber wieder aufgenommen. (»Vossische Zeitung« 22. August 1922.) Während er in Untersuchungshaft saß, erschien der Oberleutnant Siegfried Bracht in der Redaktion der »Roten Fahne« und bot die Uhr und Papiere von Rosa Luxemburg »gegen eine angemessene Entschädigung« an. Er behauptete, Deutschnationale hätten ihm 12000 M. dafür geboten. Am 30. Mai 1922 hatte sich Krull wegen Diebstahls und Bracht wegen Hehlerei vor der dritten Kammer des Landgerichts II (Vorsitzender Landgerichtsdirektor Dust, Staatsanwalt Dr. Ortmann) zu verantworten. Krull behauptete, die Uhr sei herrenloses Gut gewesen und im Edenhotel von Hand zu Hand gegangen.
Krull hielt eine Rede: »Nichts liegt gegen uns vor, was man uns zum Vorwurf machen könnte. Jeder Deutsche atmete auf, als diese beiden Lumpen ins Jenseits befördert wurden. Der Dank des Vaterlandes gebührt uns dafür. Gegen Leute wie Rosa Luxemburg und Liebknecht muß Richter Lynch auftreten.« Krull wurde wegen Diebstahl in zwei Fällen zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, Bracht wegen versuchten Betrugs zu 500 M. Geldstrafe. (Berliner Tageblatt, 2. Juni 1922.) Gegen das Urteil haben Staatsanwalt und Angeklagte Revision eingelegt.