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Zwei Erschießungen auf der Flucht
ОглавлениеAm 13. März 1919 wurden der Maschinenschlosser Georg Fillbrandt und der Arbeiter Paul Szillinski in ihren Wohnungen Kastanienallee 29-30, nach ergebnislosen Haussuchungen, ohne daß ein Haftbefehl vorlag, durch 4 Offiziere bzw. Fähnriche verhaftet, zum Stab des 1. Streifbatl. Reinhardt in der Griebenowstraße gebracht, und nach einem kurzen Verhör auf dem Exerzierplatz an der Schönhauser Allee von den begleitenden Soldaten erschossen. Die Leichen wurden ausgeplündert und an Ort und Stelle liegen gelassen. Als die Frau des Szillinski und die Tochter des Fillbrandt sich bei dem Stab erkundigten, wurde ihnen ein Protokoll vorgelesen, daß beide auf der Flucht erschossen worden seien. Durch die Zeugen Wilh. Domke, Herm. Kastner, Martha Pertz und Erich Abraham, welche der Erschießung zusahen, wurde aber festgestellt, daß die Verhafteten ruhig neben den Soldaten gegangen waren, und als die Soldaten »Halt« kommandierten, noch um ihr Leben gebeten hatten. Das Gericht nahm an, daß die Soldaten ohne Auftrag gehandelt hätten, weil kein Protokoll geführt worden war. Am 14. Februar 1921 wurde der Reichsfiskus zur Zahlung einer Unterhaltsrente an Frau Fillbrandt verurteilt, da die Erschießung durch die Soldaten unberechtigt war. Eine Bestrafung der Täter und Ermittlung der verantwortlichen Offiziere ist nicht erfolgt. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)