Читать книгу Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier - Страница 197
Befehl
Оглавление1. Weisung, Anweisung, Auftrag zur Ausführung.
2. In der Bundeswehr eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Ein ~ darf nicht befolgt werden, wenn er die Ausführung einer Straftat bedeutet. Wehrrecht