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Befehl

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1. Weisung, Anweisung,  Auftrag zur Ausführung.

2. In der  Bundeswehr eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Ein ~ darf nicht befolgt werden, wenn er die Ausführung einer Straftat bedeutet. Wehrrecht

Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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