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Ausweisung

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Spezifisch ausländerrechtlicher Verwaltungsakt, durch den die Aufenthaltsgenehmigung erlischt und der Ausländer zur Ausreise verpflichtet wird. Sie beendet die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Ausländers. Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt (vgl. §§ 45 und 46 AuslG).

Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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