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Auslandsverwendungsgesetz
ОглавлениеDas Gesetz über dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz – AuslVG) vom 28.07.1993 ist im BGBl I S. 1394 verkündet worden und rückwirkend zum 01.07.1992 in Kraft getreten. Geregelt werden dadurch der Auslandsverwendungszuschlag für Bundesbeamte und Soldaten sowie verschiedene Schadensausgleiche und die Unfallfürsorge bei Erkrankungen und Unfällen im Ausland.