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Auswärtige Gewalt
ОглавлениеIm 19. Jahrhundert in der deutschen Staatsrechtslehre eingebürgerter Begriff, der die Gesamtheit aller die auswärtigen Beziehungen betreffenden Aktivitäten, Funktionen und Zuständigkeiten umfasst. Nach außen bedeutet ~ die völkerrechtliche Vertretung gegenüber anderen Staaten und internationalen Organisationen, insbesondere Verhandlung und Abschluss völkerrechtlicher Verträge und Abgabe außenpolitisch bedeutsamer Willenserklärungen.
Nach innen umfasst ~ die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten, die der Vorbereitung und Durchführung der außenpolitischen Angelegenheiten dienen.