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Befehl und Gehorsam
Оглавление1. Bezeichnung für die spezifisch militärische Form von Unterstellungsverhältnissen.
2. In der Bundeswehr ist nach Wehrstrafgesetz (WStG), § 2 Nr. 2 der Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Wer militärischer Vorgesetzter ist, bestimmt das Soldatengesetz (SG), § 1 Abs. 5. Einzelheiten regelt die Verordnung über die militärischen Vorgesetztenverhältnisse. Der Vorgesetzte hat die gesetzliche Pflicht (§ 10 Abs. 4 SG), nur rechtmäßige Befehle zu erteilen, d. h., er darf seine Befehlsbefugnis nur zu dienstlichen Zwecken ausüben und muss die Gesetze, das Völkerrecht sowie die Dienstvorschriften beachten. Der Untergebene, an den sich der Befehl richtet, ist gemäß SG § 11 zum Gehorsam verpflichtet, soweit es sich um einen verbindlichen Befehl handelt. Er darf Befehle nicht ausführen, wenn dadurch eine Straftat begangen würde; er braucht Befehle nicht auszuführen, die aus anderen Gründen unverbindlich sind, zum Beispiel wegen fehlenden dienstlichen Zwecks, Verstoßes gegen die Menschenwürde oder Unzumutbarkeit der Ausführung. Kommt der Soldat verbindlichen Befehlen nicht nach, begeht er nicht nur eine Dienstpflichtverletzung, sondern kann nach dem Wehrstrafgesetz zur Verantwortung gezogen werden.