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Befehls- und Kommandogewalt

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1. Weisungsbefugnis über Streitkräfte.

2. In der Bundesrepublik Deutschland geht im  Frieden und in der  Krise die ~ gem.  Grundgesetz (GG) Art. 65a vom  Bundesminister der Verteidigung aus. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die ~ gem. GG Art. 115b auf den  Bundeskanzler über.  Bundeswehr;  Gesamtverteidigung

3. In der NATO gelten besondere Verfahren zur NATO-Übertragung der ~.

Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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