Читать книгу Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier - Страница 212
Beobachter
Оглавление1. In den internationalen Beziehungen Abgesandter eines Staates, eines Bündnisses oder einer sonstigen völkerrechtlich anerkannten internationalen oder zwischenstaatlichen Organisation, der nicht als aktives Mitglied, sondern passiv an internationalen Konferenzen teilnimmt.
2. Präventivdiplomatischer Einsatz im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Abgesandter im Rahmen Regionaler Abmachungen) u. a. mit der Zielsetzung, durch Präsenz vor Ort die Lage festzustellen, in angespannten Situationen allein durch Präsenz zu »beruhigen« oder die Rechtmäßigkeit demokratischer Prozesse zu überwachen (z. B. Wahlbeobachter) und zusammen mit allen beteiligten Parteien einen Rahmen für friedliche Konfliktlösungen zu schaffen. Beobachter können auch im Rahmen des zivilen Krisenmanagements zum Einsatz kommen. Die Präsenz von ~ bei Manövern ist seit 1975 gängige Praxis und in der Schlussakte von Helsinki festgeschrieben.
3. Einsatz von unbewaffneten Soldaten als Militär~ im Auftrag internationaler Organisationen oder einzelner Staaten. Die Aufgaben umfassen die Tätigkeit zur Informationsgewinnung zu Fuß, mit einem Landfahrzeug oder durch Hubschrauberpatrouillen. Im Rahmen von Patrouillen können die Überwachung, Kontrolle und Überprüfung der Einhaltung von Waffenstillstands- und Friedensabkommen der entsprechenden Gastgeberstaaten/Konfliktparteien erfolgen. Die Methoden zur Umsetzung dieses Auftrages reichen von der reinen Beobachtung über das Überprüfen von Dokumenten, Gesprächsaufklärung bis zur Verhandlungsführung/Mediation in schwieriger oder angespannter Lage. Die Berichterstattung zur Erstellung eines Lagebildes im Hauptquartier der jeweiligen Mission nimmt einen entscheidenden Platz in der Arbeit eines Militärbeobachters ein. Hierzu wird er vonseiten der VN mit geeigneten Kommunikationsmitteln (z. B. Funk, Internet) ausgestattet.
Die Fähigkeit von Militärbeobachtern wird von der Europäischen Union (EU) ebenfalls in Einsätzen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) benötigt.
Verifikation; Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen; Wiener Dokument 94