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Berliner Erlass
ОглавлениеZiel des sogenannten ~ vom 28. Januar 2005 (Erlass über die Grundsätze für Aufgabenzuordnung, Organisation und Verfahren im Bereich der militärischen Spitzengliederung, Nachfolgedokument zum Blankeneser Erlass vom 21. März 1970) ist die Stärkung des streitkräftegemeinsamen und fähigkeitsorientierten Ansatzes. Der Generalinspekteur ist verantwortlich für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung. Dabei ist er auch für die Bundeswehrplanung, für die Weiterentwicklung der Bundeswehr und für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte verantwortlich. In diesem Rahmen steuert er den Transformationsprozess. Dazu wurde seine Position gestärkt. Der ~ ist im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr überarbeitet worden. Das gültige Nachfolgedokument ist seit dem 1. April 2012 der Dresdner Erlass. Organisationsbereiche