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Bereitschaftspolizei

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In der Bundesrepublik Deutschland Teil der Vollzugspolizei der deutschen Bundesländer aufgrund von Verwaltungsabkommen mit dem Bund. Jedes Bundesland unterhält innerhalb seiner Polizei organisatorisch selbstständige bzw. eigenständige Einheiten der Bereitschaftspolizei, die auf der Grundlage abgeschlossener Verwaltungsabkommen vom Bund mit Führungs- und Einsatzmitteln ausgestattet werden.

Vorrangige Aufgaben der ~ sind:

•Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, einschließlich der Gefahrenlagen nach den Art. 35 Abs. 3, 91 Abs. 2 und 115 f. Grundgesetz (GG)

•Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach den Art. 35 Abs. 3 und 91 Abs. 2 GG

•Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes.  Bundespolizei

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