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Bundeswehrverwaltung (BwV)

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Zivile Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des  Bundesministeriums der Verteidigung zur Versorgung und Unterstützung der Streitkräfte.

Die ~ dient nach  Grundgesetz Art. 87b den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte. In ihren Bereich gehören u. a. das Sozialwesen, die Materialbedarfsdeckung, Finanzverwaltung und Wehrgerichtsbarkeit.

Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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