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Bundeswehrverwaltung (BwV)
ОглавлениеZivile Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zur Versorgung und Unterstützung der Streitkräfte.
Die ~ dient nach Grundgesetz Art. 87b den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte. In ihren Bereich gehören u. a. das Sozialwesen, die Materialbedarfsdeckung, Finanzverwaltung und Wehrgerichtsbarkeit.