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DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden, Bestimmung der kritischen Fallhöhe [1] {DIN-Normen, DIN EN 1177}

In den Ausgaben 1997 und 2002 der Normenreihe DIN EN 1176/1177 enthielt DIN EN 1177 noch die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzböden, z. B. die Tabelle der üblicherweise auf Spielplätzen verwendeten stoßdämpfenden Bodenmaterialien mit Schichtdicken und kritischen Fallhöhen.

Ab Ausgabe 2008 änderte sich das: DIN EN 1176 enthielt nun den Titel „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“, und die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielplatzböden wurden aus DIN EN 1177 heraus- und in DIN EN 1176-1 übernommen. In der aktuellen Ausgabe 2018-03 von DIN EN 1177 wurde vor allem ein weiteres Prüfverfahren zugelassen

DIN EN 1177 beschränkt sich seit Ausgabe 2008 auf die Bestimmung der kritischen Fallhöhe von stoßdämpfenden Böden und ist eine reine Prüfnorm. Dazu wird auf den aus der Fahrzeugtechnik bekannten HIC-Wert (Head Injury Criterion) zurückgegriffen. Der Wert ist faktisch ein dimensionsloser Kopf-Verletzungsfaktor. Aus der Fahrzeugtechnik wurde als maximal zulässiger Wert HIC 1000 übernommen. Das ist nicht unstrittig.

Das Messverfahren mit Kunstkopf und integriertem Beschleunigungsaufnehmer kann zwar auch auf Spielplätzen angewandt werden, spielt aber bei den jährlichen Hauptin­spektionen keine Rolle. Wenn die in DIN EN 1176-1 beschriebenen Bodenarten in Abhängigkeit von der freien Fallhöhe verwendet werden, darf vermutet werden, dass die Anforderungen an die Stoßdämpfung der Aufprallfläche erfüllt sind. Andere als diese Bodenarten bedürfen der HIC-Prüfung nach DIN EN 1177.

Das ist z. B. der Fall bei den sog. „Fallschutzplatten“. Diese werden für unterschiedliche Fallhöhen hergestellt. Bei der Verlegung sind alle Randbedingungen des Herstellers zu beachten, damit die erforderliche Stoßdämpfung auch tatsächlich erreicht wird. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung von Spielplatzbetreibern bedürfen auch Fallschutzplatten einer regelmäßigen Wartung. Durch UV-Strahlung, Verschmutzung u. a. Faktoren altern sie und sind in der Lebensdauer begrenzt.


Bild 1: Vor Ort installierter synthetischer Fallschutzbelag muss auch vor Ort nach DIN EN 1177 geprüft werden. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG [haftungsbeschränkt].)


Bild 2: Fallschutzplatten mit Wartungsbedarf. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG [haftungsbeschränkt].)

Hinweis
Nach EK-2-Beschluss lfd. Nr. 10 vom 13.12.2010 sollen Holzschnitzel aus hygienischen Gründen und möglicher Verletzungsgefahr eine Mindestkorngröße von 5 mm und eine maximale Größe von 70 mm haben. Für Rindenmulch sah der Ausschuss Abweichungen vom festgelegten Korngrößenbereich 20 bis 80 mm als unzulässig an. Andere Fraktionierungen werden auch dann nicht als geeignet angesehen, wenn die Prüfung der kritischen Fallhöhe nach DIN EN 1177 ein positives Ergebnis bringt. In der aktuellen Beschlussliste Stand 2020-03 des EK-2 AK 2-5 ist dieser Beschluss nicht mehr enthalten.

Fußnoten:

[1]

Als kritische Fallhöhe gilt die größtmögliche freie Fallhöhe, für die eine Aufprall­fläche ein ausreichendes Maß an Stoßdämpfung bietet.

Das 1x1 der Spielplatzkontrolle

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