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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
ОглавлениеGeregelt in § 30 Abs. 2 und in § 12 BauGB. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan regelt ähnlich wie der qualifizierte Bebauungsplan das planungsrechtliche Baurecht abschließend. Er basiert auf einem Vorhaben- und Erschließungsplan eines Investors, den er als Bestandteil aufnimmt. Neben dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Vertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde geschlossen, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließung innerhalb angemessener Zeit verpflichtet.