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2.4.2Selbstverwaltung – welchen Rang haben die Handlungsformen in der Normenhierarchie?

Sie haben erfahren, dass das Selbstverwaltungsrecht nur im Rahmen der Gesetze besteht. Sie wissen, dass die öffentliche Verwaltung, deren Teil Sie als kommunaler Mandatsträger sind, an Gesetz und Recht gebunden sind. Was bedeutet das genau?

Beispiel:

Der Gemeinderat hat einen Bebauungsplan erlassen. Die dabei verwendete Handlungsform ist die kommunale Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Die Beachtung des Gesetzmäßigkeitsprinzips verlangt, dass diese Satzung mit der übrigen, insbesondere der höherrangigen Rechtsordnung in Einklang steht.

Wichtig!

Innerhalb der Rechtsordnung gibt es eine Hierarchie! Jeder Rechtsakt muss in Einklang mit höherrangigen Normen stehen.

Das höherrangige Recht ist

 das europäische Recht

 die Bundesverfassung (GG)

 das Bundesgesetz

 die Bundesrechtsverordnung

 die Bundessatzung,

dann erst

 Landesverfassung

 Landesgesetz

 Landesrechtsverordnung

 Landessatzung,

dann erst

 kommunale Rechtsverordnung

 kommunale Satzung

 sonstige kommunale Handlungsformen.

Normenpyramide


In unserem Beispiel muss die kommunale Satzung also mit der kommunalen Rechtsverordnung, Landesvorschriften und allen Bundesvorschriften bis hin zum Grundgesetz übereinstimmen, um rechtmäßig zu sein. Sie sollten allerdings auch beachten, dass eine hoheitliche Regelung zunächst immer gilt. Ihre Unwirksamkeit muss immer förmlich festgestellt werden.

Das hat zum Teil fatale Konsequenzen. Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt nicht form- und fristgerecht angefochten kann er nur mehr unter sehr engen Grenzen aus der Welt geschafft werden. Die Rechtsordnung akzeptiert sozusagen um der Rechtssicherheit und Verbindlichkeit Willen fehlerhafte Entscheidungen! Vgl. Art. 43 ff. BayVwVfG.

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