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Ein Haus aus lebendigen Steinen

Die versammelte Gemeinde als liturgischer Raum

Dass eine theologische Sicht die Leitlinie bilden muss, wird schon deutlich, wenn wir kurz das Wort „Kirche“ untersuchen, das wir für das Gebäude verwenden.

Der Begriff „Kirche“ und die Gemeinde

Das deutsche Wort „Kirche“ leitet sich vom griechischen Wort „kyriake“ ab, das „dem Herrn gehörig“ bedeutet. In der griechischen und lateinischen Liturgiesprache bedeutet das Wort „ecclesia“, das wir ebenfalls auf das Kirchengebäude beziehen, die Gemeinschaft der „Herausgerufenen“, d. h. der Menschen, die Gottes Ruf zur Sammlung gefolgt sind.

Der Begriff „Kirche“ bezeichnet zunächst nicht ein Gebäude, sondern die Menschen, die sich vom Herrn gerufen wissen und sich in seinem Namen versammeln. Entsprechend sind die frühesten Bezeichnungen für den christlichen Gottesdienst Ausdrücke, die genau diesen Vorgang des Versammelns benennen (vgl. z. B. 1 Kor 11, 17f.20; 14, 23.26). Während das Alte Testament Gott selbst als den versteht, der die Gemeinde (hebräisch: qahal) zusammenruft (Ex 19, 6f.; Dtn 4, 10), identifiziert die junge Christengemeinde den Rufer mit Christus. Sie weiß den erhöhten Herrn im Heiligen Geist in ihrer Mitte präsent: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“ (Mt 18, 20) Von daher ist Christus selbst das erste „Subjekt“ jeden Gottesdienstes, erst nachgeordnet ist die gegliederte Gemeinde die Trägerin der liturgischen Feier.

Wie eng die Bindung der Liturgie an die Versammlung ist, zeigt sich, wenn das griechische Wort „Synaxis“ (Versammlung) bis ins Mittelalter als Bezeichnung für die Eucharistiefeier verwendet wird. In der Eucharistiefeier erfährt sich nämlich die Gemeinde nicht nur als vom Herrn zusammengerufen, sie begegnet ihm in der Verkündigung der Heiligen Schrift und im Empfang der eucharistischen Gaben. Ziel der Feier ist es, wie es die Eucharistischen Hochgebete in ihren Kommunionepiklesen ausdrücken, immer mehr „ein Leib und ein Geist in Christus“ zu werden.

Die Gemeinde als Raum der Liturgie

Der „Raum“ der liturgischen Vergegenwärtigung Christi ist also zunächst die versammelte Gemeinde, nicht ein konkretes Gebäude. Das Neue Testament bezeichnet deshalb die Getauften nicht nur als Leib Christi, sondern als Tempel Gottes, in dem der Geist Gottes wohnt (1 Kor 3, 6). Der erste Petrusbrief spricht sogar von den Menschen als lebendigen Steinen: „Lasst euch als lebendige Steine zu einem geistigen Haus aufbauen, zu einer heiligen Priesterschaft, um durch Jesus Christus geistige Opfer darzubringen, die Gott gefallen.“ (1 Petr 2, 5)

Von daher erhalten die Kirchengebäude ihren Wert erst aus der Versammlung der christlichen Gemeinde und der Feier des Gottesdienstes. Entsprechend sind die Christen anfangs auch ohne eigene Gottesdiensträume ausgekommen und haben sich in Wohnungen getroffen. Den Gottesdienstraum als einen von den versammelten Menschen unabhängigen Ort des „Heiligen“ zu sehen, ist eine spätere Entwicklung.

Nur folgerichtig verlangt die „Allgemeine Einführung ins Messbuch“ in Nr. 253: „Zur Feier der Eucharistie versammelt sich das Volk Gottes in einem Kirchenraum; steht keiner zu Verfügung, kann ein anderer Raum gewählt werden, der eine würdige Feier gewährleistet.“ So sinnvoll es ist, feste Kirchengebäude zu benutzen, so bleibt doch die Ermöglichung der Feier der Liturgie das ausschlaggebende Kriterium, das ein Gebäude zum liturgischen Raum macht: „Auf jeden Fall müssen die Räume für den Vollzug der Liturgie geeignet sein und die tätige Teilnahme der Gläubigen gewährleisten.“ (ebd.) Diese Forderung ist auch beim Umgang mit Kirchenräumen, die für ein anderes Konzept des Gottesdienstes als das heutige gebaut wurden, zu berücksichtigen. Ihr gerecht zu werden, stellt mitunter vor erhebliche Herausforderungen.

Dem Gottesdienst Raum geben

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