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6.3 Instrumente

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Bei den Instrumenten zur gezielten Emissionsminderung stehen sich drei Positionen gegenüber, über die politisch wie gesellschaftlich anhaltend gestritten wird:

 Limitierende Gesetze, Verbote und Verordnungen

 Marktwirtschaftliche Lösungen

 Fördermaßnahmen und Subventionen

Beispiele für Limitierende Gesetze und Verbote sind im Fall Deutschland die kernenergiefreie Stromerzeugung, der geplante Ausstieg aus der Braunkohlenutzung, die 2001 erstmals eingeführte und inzwischen mehrfach geänderte Energie-Einsparverordnung (EnEV), das Verbot neuer Ölheizungen, die an der Fahrzeugleistung orientierte Kfz-Steuer, der Steueranteil bei Kraftstoffen, die CO2-Obergrenze bei der Neuzulassung von Fahrzeugen (Flottenmix), das geforderte Verbot von Verbrennungsmotoren in Neufahrzeugen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, das Herstellungsverbot klassischer Glühlampen, Subventionskürzungen für die Landwirtschaft etc.etc.

Ausgangspunkt für marktwirtschaftliche Lösungen ist die Grundidee, das CO2 mit einem Preis zu versehen und den jeweiligen Verursacher hiermit zu belasten. Aus dieser Vorstellung heraus ist der Zertifikatehandel der Energiewirtschaft entstanden, der inzwischen die gesamte EU umfasst und wenigstens grundsätzlich funktioniert. Die Einbindung anderer Sektoren wie Verkehr und privater Verbrauch bereitet allerdings Probleme, s. weiter unten. Auch solche Lösungen kommen nicht ohne staatliche Eingriffe bzw. Vorgaben aus (Länder-Obergrenzen für die Emissionen, Preis der Zertifikate).

Zu den marktwirtschaftlichen Lösungen zählt auch die Liberalisierung des Energiemarktes, die 1996 von der EU verbindlich vorgegeben wurde. Ihr Ziel war die Herstellung eines echten Marktes für Strom, Gas und Telekommunikationsdienste, was zugleich auch Konkurrenz für die etablierten Versorger bedeutete und (auch) auf einen Markteinstieg der regenerativen Anbieter hinauslief.

Beispiele von Fördermaßnahmen sind in Deutschland das im Jahr 2000 in Kraft gesetzte und mehrfach novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die. staatlich veranlassten Förderprämien beim Kauf von Elektrofahrzeugen, der Befreiung der Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer, die Zuschüsse im Personennahverkehr ÖPNV, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der regenerativen Energien einschließlich der Speicher, Power-to-Gas und der möglichen Ausrichtung auf eine wasserstoffbasierte Energiewirtschaft, die Beiträge zur Fusionsforschung etc.

Dies sind Beispiele ohne Vollständigkeit. Ihre bloße Zahl demonstriert jedoch das Dilemma: Man hat eine Vielzahl von Stellschrauben zur Verfügung. Die nationale Energiepolitik machte und macht hiervon umfangreich Gebrauch, oft ohne klare ordnungspolitische Ausrichtung. Das im Jahr 2020 beschlossene Klimapaket der deutschen Bundesregierung liefert hierzu umfangreiches Anschauungsmaterial.

Für den Handlungsbereich stehen technisch und energiepolitisch folgende Aktionsfelder zur Verfügung:

 Energieeffizienz und Energiemanagement

 Zertifikatehandel

 Staatliche Eingriffe: Grenzwerte und Verbote

 Regenerative Energien: Wasser, Photovoltaik, Bioenergie, Solarthermie, Wind

 mit den Anforderungen an Speicherung und Netze

 Geothermie und Wärmepumpen

 Kernspaltung und Kernfusion

 CO2-Verwendung und -Entsorgung

 Systemlösungen KWK, Brennstoffzellen, Power-to-X bzw. Power-to-Anything, Sektorkopplung, Energiemärkte, Intelligente Netze und Virtuelle Kraftwerke

 Umstellung der Versorgungssysteme auf Wasserstoff

Diese Aktionsfelder werden in ihrer Entwicklung, ihrem Stand und in ihren Perspektiven nachfolgend einzeln vorgestellt. In vielen Fällen ergeben sich dabei Querverbindungen.

Der Weg zur Energiewende

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