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2. Alternativ-Entwurf „Straftaten gegen die Wirtschaft“
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Auch der Alternativ-Entwurf von 1977 sprach sich für eine Kodifizierung der Insolvenzdelikte innerhalb des Strafgesetzbuches aus, erweiterte jedoch im Vergleich zum geltenden Recht den Kreis der krisenunabhängigen gefährlichen Bankrotthandlungen.[13] Auf den Sondertatbestand der Gläubigerbegünstigung wurde ebenso wie auf eine § 283a StGB entsprechende Regelung verzichtet,[14] die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit wurde eingeschränkt.