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Über das wohlgefällige und nicht wohlgefällige Gebet. 1.

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Laßt uns aufmerksamen Sinnes betrachten die Worte der Rede, und das Unsichtbare aus dem Sichtbaren erkennen; einen Blick wollen wir werfen auf das Leben und den furchtbaren Schrecken der Übeltäter, wenn sie stehen vor dem Richter in der Schmach ihrer Sünden; schauen, wie ihr Antlitz verwirrt und erblaßt ist, wie sie zittern und beben, wie sie von Schrecken erfaßt werden aus Furcht vor dem Antlitz des Richters, wie sie gesenkten Hauptes mit niedergeschlagenen Augen, mit gelähmter Zunge vor ihm stehen. Wenn sie (schließlich) Mut fassen, eine Bitte oder einen Wunsch vorzutragen, stammeln sie mit furchterregtem Herzen und zaghafter Stimme im Tone des Kranken. Unter vielem Flehen bringen sie ihre bedrängten Bitten vor; sie weinen, bitten und flehen, damit sie den Richter zum Erbarmen und Mitleid bewegen, sie zu bewahren vor den Strafen für ihre Vergehen. Nach nichts Anderem geht ihr Sinnen, nach nichts Anderem ihr Auge, nach nichts Anderem ihr Ohr. Und wenn dann der Richter zu ihnen spricht, können sie ihr Angesicht nicht mehr abwenden oder mit einem aus den Dienern sprechen, sondern sie schauen mit großer Ehrfurcht nur auf den Richter, um ihn zu bitten und zu bestürmen, die Peinen für ihre Vergehen ihnen zu erlassen.

Die Reden des Johannes Mandakuni

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