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3.3.2 Baurechtliche Nachweise

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Der baurechtliche Nachweis erfolgt durch

 – allgemeine bauaufsichtliche Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung für die Anwendung,

 – Europäische Technische Bewertung (ETA) auf Basis von ETAG 018-2 [14] bzw. EAD 350402-00-1101 [15]. Für die Anwendung ist zusätzlich eine Bauartgenehmigung erforderlich.

Reaktive Brandschutzbeschichtungen nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung basieren auf den Prüfungen nach den „Zulassungsgrundsätzen für reaktive Brandschutzsysteme auf Stahlbauteilen“ [16], siehe Bilder 13 und 14. Es werden folgende Anwendungsbereiche abgedeckt:

 – Stahlbauteile: Träger (Vollwandträger mit Biegebeanspruchung), Druckglieder mit offenen (I-, T-, U- und L-förmige Walz- und zusammengesetzte Profile) und geschlossenen Profilen (rechteckige, quadratische und kreisförmige Hohlprofile) und eingeschränkt für Zugglieder mit offenen Profilen bis zu einem Lastausnutzungsgrad μfi = 0,5;

 – innenliegende Bauteile, die nicht unmittelbar den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, reaktive Brandschutzbeschichtungen dürfen nicht ständiger Nässe oder ständiger Luftfeuchtigkeit von mehr als 90 % rel. Feuchte und/oder stark aggressiven Gasen ständig ausgesetzt sein;

 – außenliegende Bauteile sind unmittelbaren Witterungseinflüssen, wie z. B. Schlagregen und UV-Einstrahlung ausgesetzt, reaktive Brandschutzbeschichtungen dürfen nicht ständiger Nässe oder ständiger Luftfeuchtigkeit von mehr als 90 % rel. Feuchte und/oder stark aggressiven Gasen ständig ausgesetzt sein.

Mit reaktiven Brandschutzbeschichtungen beschichtete Stahlbauteile werden in Feuerwiderstandsklassen F nach DIN 4102-2 eingestuft. Für die Bemessung werden die Mindestwerte der Gesamtschichtdicke (trocken) des Dämmschichtbildners in Abhängigkeit von der Feuerwiderstandsdauer, dem U/A-Faktor sowie der Profilart angegeben.

Bei der Verwendung von reaktiven Brandschutzbeschichtungen nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung ist im Einzelnen Folgendes zu beachten.

Es ist nachzuweisen, dass thermische Längenänderungen der Stahlbauteile bei einer Temperatur von 500 °C vom Tragsystem ohne Beeinträchtigung der Standsicherheit aufnehmbar sind. Andernfalls sind geeignete konstruktive Maßnahmen zu treffen, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Es gelten im Übrigen die Bestimmungen von DIN 4102-4.


Bild 13. Ein belasteter Stahlträger ist für die Brandprüfung im Prüfofen eingebaut


Bild 14. Der belastete Stahlträger nach der Brandprüfung, das reaktive Brandschutzsystem ist aufgeschäumt

Zum Nachweis, dass die Eigenschaften der reaktiven Brandschutzbeschichtung durch Alterung nicht beeinträchtigt werden, sind Alterungsprüfungen an Proben, die 2, 5 und 10 Jahre ausgelagert wurden, durchzuführen. Die Ergebnisse dürfen von den bei den Zulassungsprüfungen festgestellten Werten nicht wesentlich abweichen. Bei wesentlichen Abweichungen kann die Zulassung widerrufen werden.

Der Dämmschichtbildner darf nur von Fachkräften aufgebracht werden, die mit der Wirkungsweise und der Verarbeitungsweise der reaktiven Brandschutzbeschichtung durch den Hersteller des Dämmschichtbildners in intensiver Schulung vertraut gemacht worden sind. Über die Schulung der Fachkräfte hat der Hersteller Aufzeichnungen anzufertigen und diese der fremdüberwachenden Stelle auf Verlangen vorzulegen.

Die Gesamtschichtdicken des Dämmschichtbildners (ohne Korrosionsschutz- und Deckanstrich) müssen trocken mindestens die für die jeweilige Feuerwiderstandsdauer geforderten Werte aufweisen, bzw. maximal den nach Zulassung angegebenen Wert einhalten. Zur Kontrolle ist die Schichtdicke an mehreren für den Brandschutz der Stahlkonstruktion wesentlichen Flächen festzustellen. Dabei sind jeweils 20 Einzelmessungen auf einer Fläche von ungefähr 500 cm2 vorzunehmen. Die erforderliche Mindestschichtdicke darf nur an 2 von 20 Messstellen, gleichmäßig verteilt gemessen, unterschritten werden.

Bei der Verwendung der reaktiven Brandschutzbeschichtung ist die jeweilige Verarbeitungsanleitung des Herstellers zu beachten. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind im Anschluss an den vollständigen Beschichtungsaufbau der reaktiven Brandschutzbeschichtung auf Stahlbauteilen im Aufenthaltsraum oder zugehörigen Nebenraum eine nach Zulassung vorgegebene Wartezeit vor Nutzung der Räume einzuhalten.

Die mit der reaktiven Brandschutzbeschichtung behandelten Stahlbauteile dürfen keine Bekleidungen oder sonstige Ummantelungen erhalten, die den Dämmschichtbildner am Aufschäumen hindern können. Beim Anschluss anderer Bauteile ist die Anschlussstelle so auszubilden, dass eine Brandbeanspruchung des zu schützenden Bauteils ausreichend verhindert wird, oder es sind die anzuschließenden Bauteile selbst so zu schützen, dass sie die Erwärmung des zu schützenden Stahlbauteils nicht fördern.

Ein notwendiger Deckanstrich hat die Aufgabe, den Dämmschichtbildner vor Feuchtigkeit und sonstigen Umwelteinflüssen zu schützen. Er muss daher stets in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Bei jeder Ausführung der zugelassenen reaktiven Brandschutzbeschichtung hat der Verarbeiter den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Brandschutzwirkung auf die Dauer nur sichergestellt ist, wenn der Deckanstrich stets in ordnungsgemäßem Zustand gehalten wird, und anzugeben, welche Beschichtungsstoffe für Ausbesserung und Erneuerung des Deckanstrichs verwendet werden dürfen.

Für reaktive Brandschutzbeschichtungen nach Europäischer Technischer Bewertung ist für deren Verwendung Folgendes zu berücksichtigen.

Die Klassifizierung in Bezug auf den Feuerwiderstand erfolgt gemäß EN 13501-2 für das geschützte Bauteil, einschließlich der reaktiven Brandschutzbeschichtung. Für die mit reaktiven Brandschutzbeschichtungen beschichteten Stahlbauteile ist die Angabe IncSlow gemäß DIN EN 13501-2 in der Leistungserklärung zusätzlich zu nennen.

In Ermangelung einer allgemein anerkannten Regel der Technik für die Planung, Bemessung und Ausführung ist für die Verwendung von reaktiven Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen mit einer Europäischer Technischer Bewertung nach ETAG 018-1 und -2 bzw. EAD 350402-00-1101 eine allgemeine Bauartgenehmigung erforderlich.

Die Anwendung der reaktiven Brandschutzbeschichtung auf Stahlzuggliedern aus Baustahl entsprechend EN 100251 ist nicht durch das Europäische Bewertungsdokument geregelt. Stahlzugglieder können daher nicht in einer Europäischen Technischen Bewertung behandelt werden.

Die Bewertungsmethoden berücksichtigen eine Nutzungsdauer des Brandschutzbeschichtungsprodukts für den vorgesehenen Verwendungszweck von 10 Jahren, wenn es im Werk installiert ist. Die tatsächliche Nutzungsdauer des Produkts kann unter normalen Nutzungsbedingungen wesentlich länger sein, ohne dass die Grundanforderungen an Bauwerke beeinträchtigt werden.

Hinsichtlich der Umgebungsbedingungen für die Innen- und Außenanwendung werden die Nutzungskategorien X, Y, Z1 und Z2 definiert. Jede Nutzungskategorie beinhaltet ein Bewertungsverfahren für die Einwirkung aus Feuchtigkeit, Frost und/oder UV-Belastung.

Mit reaktiven Brandschutzsystemen beschichtete Bauteile sind durch ein oder mehrere Schilder witterungsbeständig wie folgt zu kennzeichnen:

Der Dämmschichtbildner des Brandschutzsystems (Bezeichnung), entsprechend der Zulassung des DIBt vom (Datum), Zulassungs-Nr.: Z-19.11-nnn, wurde in (Anzahl) Schichten am (Datum) durch (Name und Anschrift der ausführenden Firma) aufgebracht. Für den Deckanstrich wurde (Bezeichnung) verwendet.

Im Jahre ... ist der Deckanstrich zu überprüfen. Zur Ausbesserung des Deckanstrichs dürfen nur geeignete Beschichtungsstoffe verwendet werden.

Keine weiteren Anstriche aufbringen, weil sonst die Brandschutzwirkung beeinträchtigt werden kann!

Die beschichteten Bauteile müssen für Kontroll- und Instandhaltungsarbeiten zugänglich sein.

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