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3.4 Brandschutztechnisch wirksame Bekleidung 3.4.1 Verwendung

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Die Verwendung von hochfeuerhemmenden Holztragkonstruktionen setzt in der Gebäudeklasse 4 die Anordnung einer brandschutztechnisch wirksamen Bekleidung und die Verwendung von ausschließlich nichtbrennbaren Dämmstoffen mit einem Schmelzpunkt ≥ 1000 °C gemäß DIN 4102-17 [18] voraus. Schutzziel ist, die Gefahr eines verdeckten Weiterbrands der Konstruktion und eines verzögerten Tragwerkversagens bzw. Durchbrands in andere Nutzungseinheiten für mindestens 60 Minuten zu verhindern. Dazu muss die Entzündung der Holzbauteile im Innern der Konstruktion zuverlässig ausgeschlossen werden. Die Brandschutzbekleidung muss die brennbaren, tragenden und aussteifenden Bestandteile der Bauteile daher für diesen Zeitraum einkapseln. Dieses Leistungskriterium der Brandschutzbekleidung kann im Rahmen der bisherigen Brandprüfungen nach DIN 4102-2 nicht überprüft werden. Die europäische Norm DIN EN 14135 [19] legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung der Fähigkeit einer Bekleidung fest, den darunterliegenden brennbaren Baustoff gegen Entzündung, Verkohlung und andere Schäden während der definierten Normbeanspruchung (ETK) zu schützen.

Werden die in dieser Norm festgelegten Leistungskriterien eingehalten, wird die Brandschutzbekleidung nach DIN EN 13501-2 als K 60 klassifiziert, wobei der Buchstabe K für Kapselung steht. Die Klassifizierung der Feuerwiderstandsfähigkeit des Bauteils ist gesondert nachzuweisen.

Bauphysik-Kalender 2021

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