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3.5.2 Baurechtliche Nachweise
ОглавлениеDer baurechtliche Nachweis erfolgt durch:
– allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nach den Zulassungsgrundsätzen für Bauprodukte, die als dämmschichtbildende Baustoffe in Bauteilen und Bauarten zur Anwendung kommen [20] oder
– Europäische Technische Bewertung (ETA) auf Grundlage des Europäischen Bewertungsdokuments EAD 350005-00-1104 „Intumescent products for fire sealing and fire stopping purposes“ [22].
In Abhängigkeit von erfolgreich bestandenen Prüfungen können dämmschichtbildende Baustoffe für verschiedene Anwendungsbereiche verwendet werden, wie z. B. in der Innen- oder Außenanwendung oder in Bereichen, in denen spezielle Beanspruchungen zu erwarten sind. Hierzu gehören Feuchträume oder vergleichbare Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung, nicht jedoch ständige, unmittelbare Nässe und/oder Räume, bei denen eine kurzzeitige Einwirkung von Chemikalien gegeben ist sowie Bereiche mit Beanspruchung durch Schlagregen, Frost-Tau-Wechsel, UV-Einstrahlung.
Bei den Zulassungsprüfungen werden in Abhängigkeit von der Herstellungsform produktspezifische Kennwerte ermittelt für Dicke, Flächengewicht, Dichte, Gehalt an nichtflüchtigen Anteilen, Masseverlust durch Erhitzen, Schaumhöhe und Blähdruck. Diese Kennwerte sind Grundlage der werkseigenen Produktionskontrolle und der Überwachung.