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Оглавление{Aufzugsanlagen}
Aufzüge bilden einen kleinen Teil der Fördertechnik. Im modernen Gebäudebetrieb ist dieser aber recht häufig anzutreffen. Bei den Leistungen stehen die Personenaufzüge im Vordergrund. Da auch bei den Aufzugsanlagen viele verschiedene Typen und Bauteile existieren, die noch dazu herstellerspezifisch unterschiedlich sind, erhebt der folgende Überblick keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
{Aufzugsanlagen, Arten}
Aufzüge werden unterschieden nach Verwendungszweck, Kabinensystem, Bewegungsrichtung und Ausführung.
Verwendungszweck
Personenaufzüge befördern ausschließlich Personen und sind für geringere Lasten ausgelegt, fahren dafür i. d. R. schneller.
Lastenaufzüge sind für die Beförderung von Personen und besonderen Lasten ausgelegt.
Güteraufzüge dürfen von Personen nicht benutzt werden. Nur der Transport von Gütern ohne Begleitung ist gestattet. Dazu zählen auch Kleinaufzüge für bspw. Speisen oder Akten.
Baustellenaufzüge dienen dem Materialtransport auf Baustellen und sind im Gegensatz zu den anderen zumeist mobil bzw. werden nur zeitweise für ein Bauvorhaben installiert. Je nach Bauform dürfen auch Personen mitfahren.
Fassadenbefahranlagen sind im Prinzip auch Aufzüge zum Personentransport. Haben aber meist nicht nur eine Bewegungsrichtung.
Treppenlifte oder Plattformlifte dienen der behindertengerechten Überwindung von Treppen und Absätzen
Autoaufzüge sind an sich auch Lastenaufzüge, unterliegen aber noch zusätzlichen Regeln zu Einbau und Betrieb.
Kabinensystem
Einzelkabinenaufzüge mit einer Kabine je Schacht und nur einer Etage gleichzeitig sind gemeinhin Standard. Eine oder mehrere Türen oder Halte in Zwischenetagen machen den Einsatz flexibler.
Doppelstockaufzüge haben zwar einen Fahrkorb, dieser ist aber unterteilt in zwei Kabinen oder zwei fest miteinander verbundene Einzelkabinen. Somit werden mit einem Halt gleichzeitig zwei Etagen angefahren. Damit kann bei gleichem Schachtquerschnitt die doppelte Personenanzahl befördert werden.
Mehrkabinenaufzüge besitzen – wie der Name sagt – mehrere Kabinen in einem Schacht, welche nicht verbunden sind und unabhängig voneinander bewegt werden können. Kollisionen werden durch eine spezielle Steuerung vermieden, und es können alle Etagen angefahren werden.
Paternoster (Umlaufaufzüge) sind in Deutschland nicht mehr zulässig, dürfen aber aus Bestandschutz nach dem Stand der Technik eingeschränkt weiter betrieben werden. Sie dürfen seit 2015 nur durch in die Nutzung eingewiesene Personen (z. B. Mitarbeiter des Hauses und nur unter bestimmten Vorkehrungen auch durch Besucher) benutzt werden.
Bewegungsrichtung
Senkrecht ist die häufigste und ökonomischste Bewegungsrichtung, da der Höhenunterschied auf dem kürzesten Wege überwunden wird.
Schräg ist gerade bei Baustellenaufzügen häufig zu finden, aber auch Treppenlifte zählen dazu. Auch wenn die Architektur keine senkrechte Verbindung zulässt, kommen Schrägaufzüge zum Einsatz. Schräg muss nicht gleichzeitig gerade sein, d. h., auch bogenförmig zählt dazu.
Waagerecht oder auch Kombinationen mit den anderen Bewegungsrichtungen können vorkommen, bspw. in Brückenform.
Ausführung
In aller Regel besitzen Aufzugsanlagen einen Triebwerksraum. Dieser befindet sich bei Seilaufzügen meistens oben und bei Hydraulikaufzügen unten am Aufzugsschacht. Es gibt aber aus Platzgründen und um Nachrüstung zu ermöglichen auch triebwerksraumlose Ausführungen.
{Aufzugsanlagen, Bestandteile}
Wichtige Bestandteile sind:
• | Antrieb |
• | Führung |
• | Fahrkorb |
• | Steuerung |
Antriebssysteme {Aufzugsanlagen, Antriebssysteme}
Seilantrieb
Für hohe Geschwindigkeiten und viele Etagen werden Seilaufzüge eingesetzt. Hier hängt der Fahrkorb an einem oder mehreren Tragseilen. Heute kommt fast ausschließlich der Treibscheibenaufzug zum Einsatz, bei dem am anderen Ende des Seiles ein Gegengewicht hängt.
Hydraulikantrieb
Wenn ein Hydraulikkolben die Aufzugskabine nach oben stemmt, eignen sich diese Aufzüge für große Lasten, aber eher geringe Geschwindigkeiten und begrenzte Förderhöhen. Wirkt der Hydraulikkolben direkt auf die Kabine, nennt man dies direkten Antrieb. Wirkt die Kraft über Seile und Umlenkrollen auf die Kabine, spricht man von einem indirekten Antrieb.
Zahnstangenantrieb
Beim Zahnstangenaufzug besitzt der Fahrkorb oder die Plattform einen eigenen Antrieb. Dieser bewegt das (gezahnte) Treibrad, was wiederum in die Zahnstange greift. Diese Antriebsart eignet sich besonders für schräge oder waagerechte Aufzüge. Es gibt noch weitere Antriebsarten, welche in der Praxis aber kaum eine Rolle spielen.
Kabinenführung
In den meisten Fällen werden die Aufzugskabinen oder Plattformen fest in Schächten oder an Masten bzw. Schienen geführt. Ausnahme bilden beispielsweise Fassadenbefahranlagen, bei denen der Korb frei an Seilen vor der Fassade hängt.
Aufzugschacht
Der Fahrschacht eines Auszugs muss von den Wänden einer Schachtsohle und einer Decke begrenzt sein. Am unteren Ende befindet sich die Schachtgrube, welche für Wartungsarbeiten am Fahrkorb benötigt wird. Diese ist mit einer fest montierten Leiter erreichbar oder ab einer bestimmten Höhe über eine abschließbare Tür in der Schachtwand. Der Schachtkopf befindet sich am oberen Ende. Der Aufzugsschacht muss belüftet und entraucht werden können, darf aber keine aufzugsfremden Einrichtungen oder Medien enthalten. Er darf auch nicht zur Zu- oder Abluftversorgung anderer Bereiche genutzt werden und hat eigene Türen an den jeweiligen Haltepunkten.
Mast
Wenn die Aufzugskabinen nicht in einem umschlossenen Schacht unterwegs sind, können sie auch außen an einem Mast, z. B. einem Gittermast entlanglaufen. Es gibt Anlagen mit einem oder mehreren Fahrkörben, die auch unabhängig voneinander gesteuert werden können.
Führungsschienen
Bei schrägen oder waagerechten Bewegungsrichtungen kommen häufig Führungsschienen zum Einsatz, welche an Boden, Wand oder Decke montiert sein können. Oftmals werden diese auch als Element des Antriebs genutzt.
Fahrkorb
Kabine
Die sicher häufigste Form ist die geschlossene Kabine mit Türen. Nur unter speziellen Voraussetzungen dürfen heute Türen an der Kabine weggelassen werden. Die Kabine muss ausreichend beleuchtet sein.
Plattform
Gerade bei Treppenliften ist die Fördereinrichtung eine Plattform, ohne Seitenwände oder Decke. Bauaufzüge haben oft auch nur eine Plattform, bspw. zur Beförderung von Ziegeln.
Mischformen
Zwischen Kabine und Plattform gibt es noch einfache, nach oben offene Körbe oder Plattformen mit Absturzsicherungen, welche an Masten oder Schienen geführt werden.
Steuerung {Aufzugsanlagen, Steuerung}
Handsteuerung/Druckknopfsteuerung
Früher war die Handsteuerung mit einem Hebel durch einen Bediener die Regel. Von außen konnte kein Einfluss auf die Fahrt genommen werden. Bei Güteraufzügen ohne Personentransport ist die reine Steuerung von außen die Regel. Bei der einfachen Druckknopfsteuerung innen und außen kann die unbesetzte Kabine mittels Signal von außen gerufen werden, aber die Innensteuerung hat immer Vorrang. Es wird aber stets nur ein Befehl gleichzeitig abgearbeitet, und währenddessen sind alle weiteren blockiert.
Sammelsteuerung
Hier werden mehrere Außen- und Innenkommandos gespeichert und alle in der Fahrtrichtung liegenden in einem Zuge ausgeführt. Auch können hier Kommandos von Sammelruftasten für mehrere Aufzüge dem günstigsten zugeordnet werden.
Zielwahlsteuerung
Die modernste Form der Aufzugssteuerung ist die Zielwahlsteuerung. Dabei gibt der Fahrgast sein Ziel bereits an einem Außentableau ein. Die Steuerung entscheidet dann nach Auslastung, Fahrtrichtung und Position der Kabinen sowie den bereits gespeicherten weiteren Anforderungen, welcher Aufzug am günstigsten ist. Der Fahrgast betritt den angezeigten Aufzug und wird ohne weitere Eingabe zur Zieletage gefahren.
Brandfallsteuerung
Die Brandfallsteuerung ignoriert alle anderen gespeicherten Anforderungen und fährt den Aufzug im Brandfall automatisch in die Etage des Fluchtwegs, i. d. R. das Erdgeschoss.
{Aufzugsanlagen, Sicherheitseinrichtungen}
Fangvorrichtung: Diese wird durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgelöst und verhindert das Abstürzen. Entweder stoppen formschlüssige Teile die Fahrt sofort oder Bremsfangvorrichtungen mit einer vorgegebenen Verzögerung. Letztere werden bei der Personenbeförderung eingesetzt, um die auf den Körper wirkenden Kräfte zu begrenzen.
Geschwindigkeitsbegrenzer überwachen mittels Fliehkraftregler ständig die Geschwindigkeit. Wird die eingestellte maximale Geschwindigkeit überschritten, wird die Fangvorrichtung ausgelöst.
Lichtschranke oder Lichtvorhang haben die Aufgabe, beim Schließen der Türen zu erkennen, ob sich Gegenstände oder Personen im Türbereich befinden und ggf. den Schließvorgang behindern könnten.
Kraftbegrenzer dienen dem Schutz vor Einklemmen. Wird der Schließvorgang durch ein Hindernis erschwert, erkennt die Steuerung den ungewöhnlich hohen Kraftaufwand (z. B. anhand der Stromaufnahme) und fährt die Türen in die Ausgangslage zurück.
Notrufeinrichtung: Im Fahrkorb muss eine Notrufanlage vorhanden sein, die mit einer ständig besetzten Stelle verbunden ist. Zumeist wird diese um eine Sprecheinrichtung ergänzt. Der Notruf kann über eine ständige Verbindung im Objekt oder eine Telefonverbindung nach außerhalb erfolgen. Bis zum 31.12.2020 ist jeder Aufzug mit einem Notrufsystem (wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem) auszustatten.
Notbeleuchtung: Die vorgeschriebene Beleuchtung des Aufzugs muss zusätzlich mit einer Hilfsstromquelle versehen sein, welche bei Ausfall der Netzverspannung die Beleuchtung und den Notruf noch mindestens eine Stunde mit Strom versorgt.
{Aufzugsanlagen, Besonderheiten}
Aufzugswärter {Aufzugswärter}
Für ein ständig durch Hausmeister bzw. Dienstleistungspersonal besetztes Objekt ist es in jedem Falle sinnvoll, dass einer oder besser mehrere Beteiligte aus diesem Bereich die Aufzugswärterprüfung ablegen. Heute wird diese als beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Die Anforderungen sind in der TRBS 3121 beschrieben. Diese Person kann auch die Aufzugsbefreiung durchführen.
Die zugehörige Unterweisung kann z. B. durch einen Mitarbeiter des Errichters der Anlage oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erfolgen und muss auf die Besonderheiten der zu betreuenden Anlage abgestimmt sein Die Namen der entsprechend unterwiesenen Personen sind z. B. in einer Liste oder dem Betriebsbuch, das am Betriebsort der Aufzugsanlage aufbewahrt werden, namentlich zu hinterlegen und aktuell zu halten.
Aktuelle Änderungen
Die vormalige Aufzugsverordnung wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung ersetzt. Gemäß dieser ist vom Aufzugsbetreiber für jeden Aufzug vor Beginn der Benutzung eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Seit 2015 werden pauschal alle Aufzüge als Arbeitsmittel klassifiziert. Damit gilt diese Regelung auch für Wohnhäuser und rein privat genutzte Aufzüge mit Personentransport. Zu jeder Aufzugsanlage ist gemäß BetrSichV 2015 und neuester Änderung 2016 bis spätestens 31.05.2016 ein Notfallplan {Aufzugsanlagen, Notfallplan} anzufertigen. Der Notfallplan nach Satz 2 muss mindestens enthalten:
• | Standort der Aufzugsanlage |
• | Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber |
• | Angaben zu den Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage haben |
• | Angaben zu den Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können |
• | Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (z. B. Notarzt oder Feuerwehr) |
• | Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung und |
• | die Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage, |
• | die Notbefreiungsanleitung und die zur Befreiung Eingeschlossener erforderlichen Einrichtungen sind vor der Inbetriebnahme in unmittelbarer Nähe der Anlage bereitzustellen |
Nach der erstmaligen Prüfung vor Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme sind regelmäßig (längstens alle zwei Jahre) Wiederholungsprüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) als Hauptprüfung durchführen zu lassen. Zusätzlich zu den Hauptprüfungen ist in der Mitte des in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Prüfzeitraums zwischen zwei Hauptprüfungen eine Zwischenprüfung durchführen zu lassen. Eine sicherheitstechnische Bewertung ist nach der BetrSichV 2015 nicht mehr erforderlich.
{Aufzugsanlagen, Betreiberpflichten}
Die wichtigsten Betreiberpflichten zu Aufzügen sind:
• | Mitteilung nach Inbetriebnahme an die zuständige Behörde, Gefährdungsbeurteilung erstellen, |
• | Notrufaufschaltung und Aufzugsbefreiung (organisieren), |
• | Notfallplan inkl. Notbefreiungsanleitung erstellen (lassen), |
• | Wartungen und Wiederholungsprüfungen (ZÜS) veranlassen/Termine überwachen, |
• | geeigneten Aufzugswärter beauftragen und unterweisen lassen sowie die Fristen für die regelmäßigen Unterweisungen festlegen, |
• | Hinweisschild anbringen mit Name und Telefonnummer des Instandhaltungsunternehmens, des Personenbefreiungsdienstes oder des Aufzugswärters, |
• | Beaufsichtigung der Anlage im Betrieb (Betriebskontrolle) organisieren |
Zur Beaufsichtigung der Anlage hat der Betreiber eine regelmäßige (in einem für die Aufzugsanlage angemessenen Zeitabstand, z. B. wöchentlich oder häufiger) Kontrolle durchzuführen – nach entsprechender Unterweisung eine klassische Hausmeisteraufgabe:
Betriebskontrolle {Aufzugsanlagen, Betriebskontrolle}
Die regelmäßige Begehung zur Beaufsichtigung der Anlage zielt im Wesentlichen auf folgende zu beachtende Punkte:
• | ordnungsgemäßer Zustand und Funktion des Aufzugs sowie der Bedien- und Anzeigeeinrichtungen (u. a. Beschilderung), |
• | freie Zugänglichkeit und ordnungsgemäße Funktion aller technischen- und Sicherheitseinrichtungen (u. a. Notruf), |
• | Feststellung des bestimmungsgemäßen Betriebs des Aufzuges |
Abhängigkeiten mit anderen Gewerken
Störungen in folgenden Anlagen können (direkt) Auswirkungen auf die Aufzugsanlage haben:
• | Stromversorgung |
• | Telefonanlage (Übertragungsleitung zur Notrufzentrale) |
• | Brandmeldeanlage |
Eine Störung der Aufzugsanlage kann folgende Anlagen beeinträchtigen:
• | keine |